Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats

13.09.2023

Schriftliche Antworten (Link

Beantwortung der Interpellation 2023/347: «Förderung von Quanten-Computing» im Baselbiet»

In der Beantwortung würdigt der Regierungsrat die Bedeutung des Quanten-Computings in der Region Basel. Auf Grundlage der Aktivitäten in Forschung und Lehre an der Universität Basel und der FHNW sowie den Umsetzungsaktivitäten im Rahmen von uptownBasel sind die Voraussetzungen gegeben, dass die Region von den Möglichkeiten des Quanten-Computings Nutzen ziehen kann. Der Regierungsrat streicht zudem heraus, dass die fehlende Assoziierung an Horizon für die Zukunft der Quanten-Computing-Technologie ein Risiko darstellt und fordert abermals ein entsprechendes Abkommen. 

Beantwortung der Interpellation 2023/97: «Stellvertretungslösungen an den Primarschulen»

Der Arbeitsauftrag von Stellvertretungen umfasst den Unterricht sowie dessen Vor- und Nachbereitung. Dies entspricht 83,8 Prozent der Jahresarbeitszeit. Aus diesem Grund erachtet der Regierungsrat die Abgeltung von befristeten Stellvertretungen unter einer Dauer von drei Monaten zu 83,8 Prozent weiterhin als sinnvoll. 

Landratsvorlagen (Link

Bericht zum Postulat 2022/120: «Schulleitungen entlasten – Schulsekretariate mehr einbeziehen»

Der Regierungsrat sieht die Anliegen des Postulanten mit den bereits erfolgten Anpassungen der Verordnung für Schulleitungen und Schulsekretariate als erfüllt an. Die Schulleitungs- und Sekretariatsressourcen wurden auf Schuljahr 2022/23 bzw. 2023/24 erhöht und werden vierjährlich überprüft. Damit besteht die Möglichkeit, den aktuellen Anforderungen im Bildungsbereich Rechnung zu tragen. 

Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link) 

Stellungnahme an den Bund: Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028

Der Regierungsrat äussert sich zustimmend zum erläuternden Bericht über die internationale Zusammenarbeit 2025–2028. Er lädt den Bund ein, der Bewältigung des Klimawandels besondere Beachtung zu schenken und die Mittelverwendung für die Ukraine nicht zulasten anderer Regionen auszugestalten. 

Stellungnahme an den Bund: Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Der Regierungsrat lehnt die Vorlage zur Einführung eines Vergütungsanspruchs von Medienschaffenden und -unternehmen gegenüber grossen Online-Plattformen ab. Er sieht in Übereinstimmung mit der publizierten Regulierungsfolgenabschätzung keinen Regulierungsbedarf in Bezug auf sogenannte Snippets (Vorschauen auf Medienberichte, die in der Regel den Titel des Artikels, ein kleines Bild sowie 1 bis 2 Sätze beinhalten). 

Stellungnahme an den Bund: Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen

In seiner Stellungnahme stimmt der Regierungsrat dem Verordnungsentwurf grundsätzlich zu. In Bezug auf die konkrete Umsetzung schlägt er jedoch verschiedene Präzisierungen vor. 

Stellungnahme an den Bund: Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten

Der Regierungsrat befürwortet die Stossrichtung des Entwurfs der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten und schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren an. In seinem Schreiben fordert er aber, dass die Vollzugsaufgaben und die damit verbundenen Kompetenzen der Kantone ausführlicher bzw. klarer geregelt werden. 

Stellungnahme an den Bund: Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes

Der Regierungsrat schliesst sich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK) an und erwartet, dass den beiden Anträgen der GDK umfänglich Rechnung getragen wird. 

Stellungnahme an den Bund: Änderung des Strafgesetzbuches

Der Bundesrat schlägt vor, die bedingte Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe neu erstmals nach 17 Jahren zu prüfen. Beim Zusammentreffen von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung soll zudem der Vollzug klar geregelt werden. Auch soll die Bestimmung über die ausserordentliche bedingte Entlassung aufgehoben werden.

Der Regierungsrat teilt dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in seiner Vernehmlassungsantwort mit, dass er:
  • eine um zwei Jahre hinausgeschobene erstmalige Prüfung der bedingten Entlassung bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ablehnt.
  • eine Regelung begrüsst, die es ermöglicht, dass bei der lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung nach einer bestimmten Dauer des Vollzugs zum Vollzug nach Verwahrung gewechselt werden kann.
  • die Aufhebung der ausserordentlichen bedingten Entlassung befürwortet.
  • Übergangsbestimmungen für die geplanten Änderungen wünscht, weil es unklar ist, ob diese auch für Täter bzw. Täterinnen gelten sollen, welche bereits rechtskräftig verurteilt sind.