Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats

26.04.2023

Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2022 der Psychiatrie Baselland (PBL)

Der Regierungsrat hat den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2022 der Psychiatrie Baselland genehmigt und dem Landrats zur Kenntnisnahme zugestellt.

Schriftliche Antworten (Link)

Beantwortung der Interpellation 2023/68: «Anerkennung und Unterstützung der betreuenden Angehörigen»

Betreuende und pflegende Angehörige verrichten eine wichtige und anstrengende Arbeit, die oft unbemerkt erfolgt. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Pflege gewinnt die Thematik zusätzlich an Bedeutung. Der Regierungsrat ist daher bestrebt, der Thematik der betreuenden und pflegenden Angehörigen mehr Gewicht zu verleihen. So wird u.a. im Zuge der Überarbeitung des kantonalen Altersleitbilds ein neues Handlungsfeld «Betreuende Angehörige» geschaffen. Neben Vergütungen im Rahmen von Ergänzungsleistungen besteht als weiteres Instrument der finanziellen Anerkennung eine steuerliche Entlastung für betreuende und pflegende Angehörige.

Beantwortung der Interpellation 2022/699: «Testbetrieb Bushaltestellen»

Der Testbetrieb mit nicht überholbaren Haltestellen ist abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigen, dass im strassengebundenen öffentlichen Verkehr die Fahrbahnhaltestellen bei gestörtem Verkehrsfluss die Stabilität des Fahrplans erhöhen können. Deshalb bleiben dort, wo Verbesserungen festgestellt wurden, die Fahrbahnhaltestellen bestehen. Wo dies nicht der Fall war, wird der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt.

Beantwortung der Interpellation 2023/69: «Schutz kritischer Infrastrukturen»

Der Regierungsrat erläutert in der Interpellationsantwort unter anderem die aktuelle Bedrohungslage durch Cyber-Angriffe und die geplanten und bereits umgesetzten Massnahmen des Kantons zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor solchen Angriffen. 

Bericht zum Postulat 2021/319: «5G einführen? Aber richtig! Abwanderung oder Wirtschaftsförderung?»

Die fünfte Mobilfunkgeneration 5G bringt den Unternehmen Vorteile und ist ein wichtiger Standortfaktor. Das gilt speziell für den Wirtschaftsstandort Schweiz und auch für die Region Basel, die stark auf die Innovationskraft und die Innovationsfähigkeit der ansässigen Unternehmen und Hochschulen setzen. Eine Unternehmensbefragung von BAK Economics zeigt, dass 5G derzeit noch keine sehr grosse und vor allem breite Relevanz bei den Unternehmen hat. Die Rückmeldungen liefern aber klare Anzeichen dafür, dass die Bedeutung von 5G in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird. Für den Regierungsrat ist eine hervorragende und überdurchschnittliche 5G-Infrastuktur im Kanton Basel-Landschaft eine Notwendigkeit.

Bericht zum Postulat 2021/323: «5G einführen? Aber richtig! Strategische Infrastruktur stärken»

Der Regierungsrat äussert sich zur Wichtigkeit einer leistungsfähigen Telekom-Infrastruktur und zu den Verantwortlichkeiten. Er sieht aktuell keinen Handlungsbedarf.

Bericht zum Postulat 2021/183: «Gesundheit und Lebensumstände bei Menschen mit Migrationshintergrund»

Der Kanton unterstützt mit kantonalen Strategien und vielfältigen Angeboten Personen mit Migrationshintergrund. Vorhandene Programme und Angebote sollen überprüft und, wo Handlungsbedarf erkannt wird, mit diversen Massnahmen verstärkt werden. Informationen und Angebote sollen in einfacher Sprache und je nach Zielgruppe in deren Herkunftssprache verfügbar sein. Dies ist eine wichtige Basis zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen der Migrationsbevölkerung und zur Förderung ihrer gesundheitlichen Chancengleichheit. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sollen einbezogen und die Betroffenen angehört werden.

Bericht zum Postulat 2021/198: «Höhere Priorisierung von Radrouten bei der Reinigung»

Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Verkehrsflächen sind klar geregelt und die jeweiligen Organisationen sind entsprechend ausgerüstet. Eine Ausscheidung von speziellen Winterradrouten ist aus Sicht des Regierungsrats angesichts der klimatischen Verhältnisse im Kanton Basel-Landschaft nicht opportun.

Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)

Stellungnahme an den Bund: Standesinitiative betreffend Individualbesteuerung

Gemäss einem Auftrag des Landrats legt der Regierungsrat den Entwurf einer Standesinitiative an den Bund vor, welche die Ausarbeitung eines Modells der Individualbesteuerung anregt. Diese muss aber gleichzeitig zu einer wesentlichen Vereinfachung führen, was die Regierung unlängst in einer Stellungnahme an den Bund so gefordert hat.

Stellungnahme an den Bund: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung

Der Regierungsrat schliesst sich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren vom 9. März 2023 an, welche die Stossrichtung der Revision grundsätzlich begrüsst, aber insbesondere im Bereich der Regelung der Übergangsfinanzierung noch Nachbesserungsbedarf feststellt. Zusätzlich fordert der Regierungsrat, dass bereits gesprochene Mittel der Kantone, die nicht durch ebenso hohe Mittel des Bundes ergänzt waren, den künftigen Kantonsanteilen angerechnet werden sollen.

Stellungnahme an den Bund: Personalbestand des Zivilschutzes verbessern

Der Bundesrat will mit verschiedenen Massnahmen dem personellen Unterbestand von Zivilschutzorganisationen entgegenwirken. Insbesondere soll die Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und ehemalige Militärangehörige ausgeweitet werden. Ferner sollen Zivildienstpflichtige verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht in einer Zivilschutzorganisation mit Unterbestand zu leisten. Vorgesehen ist auch, dass zivildienstpflichtige Personen bei Katastrophen und Notlagen vermehrt Einsätze leisten können. Der Regierungsrat begrüsst die Vorlage des Bundesrats grundsätzlich. In einzelnen Detailpunkten werden Änderungsvorschläge gemacht.

Stellungnahme an den Bund: Ja zu den Ausführungsbestimmungen zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses

Im Frühling 2022 beschlossen die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses, damit Schuldner/innen ein Konkursverfahren nicht mehr dazu missbrauchen können, um sich ihrer finanziellen Verpflichtungen wie Lohnzahlungen oder Schulden zu entledigen und so andere Personen zu schädigen. Bevor die neuen Gesetzesvorschriften zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten können, müssen die Handelsregisterverordnung und die Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA wo nötig angepasst werden.

Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen, wie er dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in seiner Stellungnahme mitteilt.