Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats

28.09.2022

Landratsvorlagen (Link

Bericht zum Postulat 2020/581 «Schottergärten I: Workshops als Sensibilisierungsmassnahme»

Der Kanton hat die Bedeutung der Natur im Siedlungsraum für die Bevölkerung erkannt und unterstützt die Gemeinden in ihrer Vorbildfunktion bei der naturnahen Aufwertung kommunaler Flächen. Mit dem im Januar 2022 neu geschaffenen Ressort «Natur im Siedlungsraum» soll auch die Sensibilisierung der Bevölkerung vorangetrieben werden. 

Bericht zum Postulat 2020/568 «Schottergärten II: Mit gutem Beispiel vorangehen»

Der Kanton hat die Bedeutung der Natur im Siedlungsraum erkannt und unterstützt die Gemeinden in ihrer Vorbildfunktion bei der naturnahen Aufwertung kommunaler Flächen. Ein weiterer wichtiger Schritt besteht nun darin, ein Vorgehen für die kantonseigenen Flächen zu entwickeln. Erste Gespräche für die Zusammenarbeit zwischen Ebenrain und dem Hochbauamt wurden im Januar 2022 geführt. Beide Seiten sind sich einig, dass der Kanton seine Vorbildfunktion wahrnehmen möchte. 

Bericht zum Postulat 2020/691 «Böden entsiegeln»

Der Regierungsrat will der Bevölkerung verstärkt die hohe Bedeutung der Natur im Siedlungsraum vermitteln. Neben der Vorbildfunktion kommunaler und kantonaler Flächen ist die vertiefte Information der Bevölkerung über versiegelte Flächen und deren negative Auswirkungen ein zentrales Anliegen. Die Abteilung Natur und Landschaft am Ebenrain – Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung hat im Januar 2022 das Ressort «Natur im Siedlungsraum» geschaffen, welches diese Anliegen unterstützen soll. 

Bericht zum Postulat 2020/628: Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastruktur- und Raumplanungsprojekte

Je komplexer ein raumplanerisches Vorhaben oder ein Infrastrukturprojekt ist, umso mehr Zeit muss für die Erarbeitung, Planung, Kommunikation, Mitwirkung und politische Abstimmung aufgewendet werden. Die Realisierungszeit und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren spielen bei komplexen Verfahren in der Regel eine sehr untergeordnete Rolle. Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsrat dem Landrat, das Postulat abzuschreiben. 

Ausgabenbewilligung zur Stärkung der Digitalen Transformation BL

In der Analyse zum Programm «Digitale Verwaltung 2022» hat sich gezeigt, dass die Bereitstellung von Grundlagen und die Befähigung der Organisation zur «Digitalen Transformation» in der kantonalen Verwaltung zu wenig berücksichtigt wurden. Die entsprechenden Steuerungsstrukturen, Ressourcen und Fähigkeiten in der Verwaltung waren nicht im notwendigen Masse vorhanden.

Der Regierungsrat geht dies nun mit dem Projekt «Stärkung Digitale Transformation BL» an. Dabei handelt es sich um ein Organisationsentwicklungsprojekt. Ziel ist, ein projekt- bzw. produktunabhängiges und verwaltungsweit geltendes Steuerungs- und Organisationsmodell aufzubauen. Für den Aufbau dieses Governance-Modells bis Projektende per Ende Juni 2024 wird dem Landrat eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von 6,19 Millionen Franken beantragt. Parallel dazu werden in der Verwaltung digitale Basisplattformen aufgebaut und weiterentwickelt. Zur Einführung der digitalen Basisplattformen Geschäftsverwaltung GEVER BL, Intranet BL und BL-Konto beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine zweite Ausgabenbewilligung in der Höhe von 14,91 Millionen Franken. 

Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link

Stellungnahme an den Bund: Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Der Regierungsrat steht den Änderungen der KVV und der KLV im Hinblick auf Arzneimittelmassnahmen kritisch gegenüber und lehnt diese weitgehend ab. Während er die Bemühungen zur Kostensenkung im Arzneimittelbereich des Bundesrates stützt, sieht er durch die vorgeschlagenen Massnahmen die Gleichbehandlung von Patientinnen und Patienten sowie die Versorgungssicherheit gefährdet. Die detaillierte Antwort findet sich hier. 

Stellungnahme an den Bund: Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Der Regierungsrat folgt den Einschätzungen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zu diesem Geschäft weitgehend und unterstützt die entsprechende Änderungen des Bundesgesetztes im Artikel 37 Absatz 1 KVG. Er plädiert dafür, diese Ausnahmen auch auf die Fachbereiche der Psychiatrie und Psychotherapie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe auszuweiten. Die detaillierte Vernehmlassungsantwort findet sich hier. 

Stellungnahme an den Bund: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050

Der Regierungsrat unterstützt die Vision und die Zielsetzungen der Perspektive BAHN 2050 ausdrücklich, verlangt jedoch neben anderen Forderungen die Aufnahme gewisser für die Region wichtiger Massnahmen in den Ausbauschritt 2035. 

Stellungnahme an den Bund: Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Vorhaben zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur

Der Regierungsrat schliesst sich in dieser Vernehmlassung vollumfänglich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) an. 

Stellungnahme an den Bund: Regierungsrat befürwortet die Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat

Die Nationalratskommission für Rechtsfragen schlägt vor, die beiden derzeit bestehenden Möglichkeiten der Namensführung während der Ehe um die Möglichkeit eines amtlichen Doppelnamens zu erweitern. Der Regierungsrat unterstützt diesen Vorschlag, bedauert aber, dass nicht auch die Frage der Namensführung von Kindern miteinbezogen werden soll.  

Stellungnahme an den Bund: Ja zur Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften mit den weiterentwickelten internationalen Regelungen

Die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge sollen aktualisiert werden, damit die Fahrzeuge sicherer werden. Insbesondere geht es um die Einführung von Fahrassistenzsystemen für Personenwagen und Nutzfahrzeuge und die weitere Verbesserung des Fussgängerschutzes. Der Regierungsrat stimmt den Vorschlägen des Bundesrats grundsätzlich zu. 

Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung)

Der Regierungsrat unterstützt die Digitalisierungsbestrebungen, die zu einer besseren Datenqualität sowie zu einer Effizienzsteigerung führen werden. Sowohl die Betreibungsämter als auch die Gläubigerinnen und Gläubiger sowie die Schuldnerinnen und Schuldner werden davon profitieren.

Stellungnahme an den Bund: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)

Aufgrund der starken Nachfrage nach ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten ist davon auszugehen, dass bei einem Wegfall der Mindestlöhne im NAV Hauswirtschaft der Druck auf die Löhne und die Missbrauchsgefahr steigen würde. Der Regierungsrat befürwortet daher die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft um drei Jahre (2023–2025) als auch die Anpassung der Mindestlöhne um 1,5 % gemäss der Nominallohnentwicklung.