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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
(Link zu den Schriftlichen Antworten)
Beantwortung der Interpellation 2026/5678:«Bundesgerichtsurteil zu gemischten Schenkungen»
Das Bundesgericht hat im Dezember 2025 ein Urteil zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen gefällt. Die gesetzliche Grundlage im Kanton Basel-Landschaft ist die gleiche. Deshalb hat die Steuerverwaltung Basel-Landschaft das Urteil analysiert und die eigene bisherige Praxis angepasst. Somit ist bei einer gemischten Schenkung einer Liegenschaft neu stets ein Aufschub der Steuer zu gewähren. Die neue Praxis ist im Baselbieter Steuerbuch in Kapitel 73 Nr. 1 umschrieben und wird seit Januar 2026 auf alle offenen Fälle und Einsprachen angewandt.
Beantwortung der Interpellation 2026/4872:«Kundenfreundliche Baselbieter Steuerverwaltung»
Jährlich im Januar versendet die Steuerverwaltung die Steuervorausrechnungen, Liegenschaftsblätter und Steuererklärungen, insgesamt über 500'000 Kuverts. Begleitend wird die Steuerkundschaft aktiv informiert (bspw. über Neuerungen). Dennoch kommt es in dieser Phase naturgemäss zu mehr telefonischen Anfragen als im Normalbetrieb, was zu entsprechenden Wartezeiten führt. Aufgrund von Neuerungen kam es an vereinzelten Tagen im Januar 2026 zu ausserordentlich vielen telefonischen Anfragen, welche nicht alle entgegengenommen werden konnten. Die personellen Ressourcen für den Kundensupport sind auf den Normalbetrieb und nicht auf die Spitzenzeiten ausgerichtet. Auch in den Spitzenzeiten Anfang Jahr werden telefonische Steuerkundenanliegen durch die Mitarbeitenden der Steuerverwaltung stets kundenfreundlich, hilfsbereit und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bearbeitet. In der Langzeitentwicklung gehen immer mehr Kundenanfragen über den digitalen Kanal (insbesondere E-Mail, plus 180 Prozent) ein, welche innert Wochenfrist beantwortet werden. Die Steuerverwaltung bietet an den Standorten Liestal und Frenkendorf zudem einen Schalterdienst an und zusätzliche dedizierte Supportstellen für Rückfragen zu spezifischen Themen (bspw. Fristen, Steuererklärungen, E-Tax-Support).
Beantwortung der Interpellation 2026/5150: «Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Gemeindefinanzen»
Die Interpellation stellt verschiedene Fragen zu den erwarteten Kosten und Erträgen der älterwerdenden Bevölkerung für die Gemeinden und wie diese Auswirkungen abgefedert werden können. Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass teure stationäre Angebote vermieden werden können, wenn die ambulanten Angebote entsprechend gefördert werden. Trotzdem ist aufgrund der demografischen Entwicklung von einer Kostenzunahme auszugehen. Bei den Steuererträgen ist kein Rückgang infolge der älteren Bevölkerung zu erwarten.
Beantwortung der Interpellation 2026/4864: «Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung»
Die Regierung ist sich der Bedeutung der Biodiversität für den Kanton Basel-Landschaft bewusst. Bekannt ist zudem der Umstand, dass gewisse Subventionen nicht in erster Linie auf die Förderung der Biodiversität ausgerichtet sind, sondern andere Zielsetzungen verfolgt werden. Dadurch entstehen widersprüchliche Wirkungen von Subventionen. In diesen Fällen gilt es, eine Interessenabwägung vorzunehmen. Schliesslich gilt es zu beachten, dass viele Subventionstatbestände in der Verantwortung des Bundes sind. Bei diesen Instrumenten nimmt der Kanton Basel-Landschaft über die fachspezifischen Konferenzen und über Vernehmlassungen Einfluss. Sie räumt dabei der Verbesserung der Biodiversität stets grosses Gewicht bei.
Beantwortung der Interpellation 2026/3183 «Sonderschulung im Baselbiet: Versorgungslücken, Sparfolgen und fehlende Entlastungsangebote»
Der Regierungsrat beurteilt die Versorgung in der Sonderschulung trotz steigender Fallzahlen und stark steigenden Kosten als gewährleistet. Bestehende Angebote sollen im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Vorgaben weiterentwickelt werden.
Beantwortung der Interpellation 2026/5149: «Bildungsbericht 2026: Handlungsbedarf zugunsten der Berufsbildung»
Im Kanton Basel-Landschaft ist die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II erneut angestiegen und liegt mittlerweile mit 91,5 Prozent klar über dem nationalen Mittelwert. Im Kanton Basel-Landschaft ging der Anteil der beruflichen Grundbildung an der höheren Abschlussquote weniger stark zurück als in den meisten anderen Kantonen. Der Regierungsrat erachtet die bestehenden Massnahmen zur Förderung der Berufsbildung als ausreichend und zielführend.
Beantwortung der Interpellation 2025/258 «Fachfremder Unterricht in der Primarschule»
Der Regierungsrat stellt fest, dass an den Baselbieter Primarschulen kaum Personen ohne Lehrdiplom oder Lehrpersonen ohne entsprechende Unterrichtsberechtigung in einzelnen Fächern unterrichten. Das Monitoring der Bildungs-, Kultur und Sportdirektion zur Qualifikation und Fluktuation von Lehrpersonen wird weitergeführt, sodass bei Bedarf Massnahmen ergriffen werden können.
Landratsvorlagen
(Link zu den Landratsvorlagen)
Bericht zum Postulat 2024/716: «Wirtschaftsfreundliche Blockzeiten in Kindergarten und Primarschule
Auf Basis des Berner Schulversuchs «Spitalacker» hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion vier pädagogisch sinnvolle und wirtschaftsfreundliche Varianten für die Blockzeiten im Kanton Basel-Landschaft entwickelt. Eine Prüfung hat jedoch ergeben, dass eine Anpassung der Blockzeiten in Richtung des Berner Schulversuchs für die Eltern und den Kanton nur wenig Vorteile brächte. Der Regierungsrat erachtet die Bedürfnisse von Familien, Gesellschaft und Wirtschaft als wichtig und hat mit der Teilrevision des Bildungsgesetzes die Grundlagen zur Ermöglichung von Tagesschulen geschaffen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
(Link zu den Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen)
Stellungnahme an den Bund: Revision der Holzhandelsverordnung (HHV) zur Beseitigung von Handelshemmnissen im Zusammenhang mit Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus der Europäischen Union (EU)
Der Regierungsrat begrüsst die vorgesehene Revision der Holzhandelsverordnung. Die vorgeschlagenen Änderungen bauen Handelshemmnisse beim Import von Holz und Holzprodukten aus der EU ab und reduzieren den administrativen Aufwand für Schweizer Importeure, ohne den Grundsatz aufzugeben, dass kein illegal geschlagenes Holz in Verkehr gebracht werden darf. Da sich die Auswirkungen auf die Schweizer Holzwirtschaft derzeit nicht abschliessend beurteilen lassen, erwartet der Regierungsrat, dass die vorgesehenen Erleichterungen keine wesentlichen Wettbewerbsnachteile für die einheimische Holzwirtschaft verursachen und deren Auswirkungen möglichst gering bleiben.