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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftlichen Antworten
(Link zu den Schriftlichen Antworten)
Beantwortung der Interpellation 2026/4854: «Sicherheit stärken, Freiheit sichern: Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Kanton Basel-Landschaft»
In seiner Antwort betont der Regierungsrat, dass die öffentliche Sicherheit im Kanton nach wie vor gewährleistet ist. Gleichzeitig will er sie nachhaltig stärken und an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Gemeinsam mit der Polizei begegnet er neuen Herausforderungen bei der öffentlichen Sicherheit mit verschiedenen Massnahmen wie etwa gezielten Schwerpunktaktionen, verstärkter Präventionsarbeit oder dem Ausbau von analytischen Fähigkeiten.
Beantwortung der Interpellation 2026/4863: «Schutzstatus S mit Aufenthaltsbewilligung»
In seiner Antwort informiert der Regierungsrat darüber, dass aktuell 2'770 ukrainische Flüchtlinge mit Schutzstatus S im Kanton leben. Für das Jahr 2027 haben 1'776 ukrainische Flüchtlinge Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wobei diese Zahl in den darauffolgenden Jahren stark abnimmt. Im Zusammenhang mit Schutzsuchenden dürften zudem Sparmassnahmen des Bundes zu einem künftigen Wegfall von Bundesabgeltungen in Millionenhöhe führen. Der Regierungsrat weist weiter darauf hin, dass die Kantone beim Bund vorstellig geworden sind und in Bezug auf die Planung der Aufhebung des Schutzstatus und die Gleichstellung mit Personen in der ordentlichen Sozialhilfe interveniert haben.
Beantwortung der Interpellation 2026/4700: «Ersatzfreiheitsstrafen im Kanton Baselland – Kosten, Wirkung und Alternativen»
In seiner Antwort informiert der Regierungsrat über den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen in den lokalen Gefängnissen. Er hält dazu fest, dass weniger als zehn Prozent aller eingewiesenen Personen eine solche Strafe verbüssen. Im Vergleich zu den ursprünglich verhängten Geldstrafen und Bussen fallen die Kosten dafür aber deutlich höher aus. Seiner Ansicht nach sind alternative Vollzugsformen – wo immer möglich – der Ersatzfreiheitstrafe vorzuziehen. Der Handlungsspielraum des Regierungsrats ist zudem sehr begrenzt und entsprechende Reformbestrebungen sind auf Bundesebene kürzlich gescheitert.
Bericht zur Interpellation 2026/3188: «Schutzmechanismen gegen jugendgefährdenden KI-generierten Inhalt»
Eine umfassende Regulierung der Nutzung von KI-Tools als solche liegt weitgehend ausserhalb der kantonalen Zuständigkeit. Entsprechende Vorgaben müssten primär auf Bundesebene geschaffen oder direkt gegenüber den Anbietern und Betreibern der Systeme durchgesetzt werden. Der Kanton Basel-Landschaft verfügt über präventive Hebel, um auf die Verbreitung entsprechender Inhalte oder die Nutzung problematischer Tools zu reagieren. Darüber hinaus können – gestützt auf das Polizeigesetz – Massnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden.
Beantwortung der Interpellation 2025/543: «Lernbericht statt Zeugnis am Ende der 1. Klasse»
Der Lernbericht am Ende der 1. Klasse der Primarstufe wurde im Schuljahr 2024/25 eingeführt und ersetzt das bisherige Zeugnis. Mit diesem Systemwechsel wurde die Beurteilung konsequent an den Lehrplan angepasst und eine kindgerechte, differenzierte Rückmeldung zur individuellen Entwicklung ermöglicht. Der Wechsel geht auf ein langjähriges Anliegen aus den Schulen zurück.
Landratsvorlagen
(Link zu den Landratsvorlagen)
Bericht zur Motion 2023/486 «Förderung der Bekanntheit der MNZ»
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die entsprechende Motion abzuschreiben. Im Kanton Basel-Landschaft ist die Kids Line von Medgate die offizielle Anlaufstelle für die Sicherstellung der pädiatrischen 24-Uhr-Notfallversorgung, die medizinische Notfallzentrale (MNZ) unterstützt bei Bedarf mit der Vermittlung von Hilfsangeboten. Diese Aufgabenteilung wurde durch eine Arbeitsgruppe der Dialogplattform im Jahr 2025 bestätigt. Der Kanton Basel-Landschaft hat, wie in der Motion gefordert, in den vergangenen drei Jahren unter anderem auch in eine Sensibilisierungskampagne zu dieser Thematik investiert.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
(Link zu den Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein; Verteilung des Zollkontingents Wein
Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnungsmassnahmen des Bundes ab. Die vorgeschlagene Versteigerung der Importkontingente beim Weinhandel führt eher zu einer Marktverzerrung ohne die Gewähr, dass damit der Konsum von Schweizer Wein angekurbelt würde.
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren
Künftig soll der Rechtsverkehr in allen Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren des Bundes über eine digitale Kommunikationsplattform abgewickelt werden. Mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation wurden wichtige Rechtsgrundlagen für den digitalen Wandel in Gerichts- und Verwaltungsverfahren geschaffen. Die Einzelheiten dazu werden in der Verordnung für die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren geregelt. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnung und bringt zu einzelnen Punkten Präzisierungen und Anpassungen ein.