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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
(Link zu den Schriftlichen Antworten)
Beantwortung der Interpellation 2025/279: «Ressourcen für die digitale Transformation – Fachabteilungen im Spannungsfeld zwischen Tagesgeschäft und Projektarbeit»
Der Regierungsrat erläutert die Verteilung personeller Ressourcen in Digitalisierungsprojekten und die wichtigsten Aufgaben der Beteiligten. Er betont die Wirkung der bestehenden Unterstützungsorganisation und zeigt auf, wie das Tagesgeschäft trotz Projektbelastung aufrechterhalten werden kann. Eine zentrale Ressourcensteuerung ist heute nicht gegeben, die Planung erfolgt dezentral. Transformationsprozesse bedeuten für die Dienststellen eine Mehrbelastung über längere Zeiträume. Wesentlich bleibt, durch Digitalisierung Effizienzgewinne zu erzielen und Kapazitätseinsparungen tatsächlich zu realisieren.
Beantwortung der Interpellation 2026/3524: «Arbeitsintegrationsprogramm der Convalere AG; Erfolgsquote und Verwendung öffentlicher Mittel»
In der Beantwortung der Interpellation legt der Regierungsrat dar, dass das Arbeitsintegrationsprogramm «gastro-abc» der Convalere AG vom kantonalen Sozialamt anerkannt ist und sich an Personen aus der Sozialhilfe sowie aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich richtet. Im Zentrum der Interpellation stehen Fragen zur vertraglichen und finanziellen Ausgestaltung des Programms, zur Erfolgsquote bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt sowie zur Verwendung öffentlicher Mittel im Zusammenhang mit dem Restaurantbetrieb des Angel Steakhouse in Liestal.
Beantwortung der Interpellation 2026/37: «Dialogplattform Gesundheit – wo stehen wir?»
Der Regierungsrat hat den Landrat in seiner Interpellationsantwort zum aktuellen Stand der Dialogplattform Gesundheit informiert und das weitere Vorgehen, die Rollenteilung sowie Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse skizziert.
Beantwortung der Interpellation 2026/3525: «Fragen zur Zukunft des Kantonsspitals»
Der Regierungsrat weist in seinen Antworten auf die Landratsvorlage «Strategieüberprüfung Kantonsspital Baselland (KSBL): Bestätigung der Betriebsstandorte sowie zwei Ausgabenbewilligungen zur finanziellen Unterstützung der geplanten Investitionen» (Nr. 2026/5006) vom 18. März hin. Die Vorlage zeigt das Vorgehen im Projekt «Strategieüberprüfung KSBL» der beiden vergangenen Jahre auf und geht ausführlich auf die Schlussevaluation zwischen den beiden geprüften Varianten «Salina Raurica» und «Bruderholz/Liestal» ein. Entsprechend finden sich viele Antworten zur Interpellation in dieser Vorlage.
Landratsvorlagen
(Link zu den Landratsvorlagen)
Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW): Berichterstattung für das Jahr 2025
Der Regierungsrat hat die Jahresberichterstattung 2025 der FHNW zur Kenntnis genommen und zuhanden des Landrats verabschiedet. Die FHNW erwirtschaftete im ersten Jahr der Leistungsauftragsperiode 2025–2028 einen Gewinn von rund 5,1 Millionen Franken bei einem budgetierten Verlust von rund 1,3 Millionen Franken. Damit konnte das geringe Eigenkapital wieder leicht erhöht werden. Bei den Studierendenzahlen kann die FHNW die Zunahme der vergangenen Jahre fortsetzen und für das Jahr 2025 insgesamt 4'678 Neueintritte verzeichnen.
Berichterstattung 2025 der Universität Basel
Der Regierungsrat hat gemäss den Bestimmungen des Universitätsvertrags den Jahresbericht sowie den Leistungsbericht 2025 der Universität Basel zur Kenntnis genommen und seinen Bericht an den Landrat verabschiedet. Das vierte und letzte Berichtsjahr der Leistungsperiode 2022–2025 verlief gemäss der strategischen Planung und den Vorgaben des Leistungsauftrags erfolgreich.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
(Link zu den Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG): Verzicht auf die Herausgabe von gedruckten Periodika zu den amtlichen Veröffentlichungen des Bundes und präzisere Formulierung der Regeln über die Veröffentlichung in Form eines Verweises
Der Regierungsrat teilt dem Bund mit, dass er mit der geplanten Änderung des Publikationsgesetzes einverstanden ist. Primäres Ziel der Änderung des Publikationsgesetzes ist der Verzicht auf die Herausgabe von gedruckten Periodika zu den amtlichen Veröffentlichungen des Bundes. Bei dieser Gelegenheit wird zudem vorgeschlagen, die Regeln über die Veröffentlichung in Form eines Verweises präziser zu formulieren.
Stellungnahme an den Bund: Botschaft Standortförderung 2028–2031
Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die Botschaft zur Standortförderung 2028–2031 mit den inhaltlichen Schwerpunkten KMU-Politik, Tourismus, Regionalpolitik, Exportförderung und Standortpromotion. Der Regierungsrat fordert jedoch, dass die Botschaft auf der Grundlage der Beschlüsse zum Entlastungspaket 27 in den Bereichen Regional- und Tourismuspolitik zwingend überarbeitet wird. Kleinere Ergänzungen und Präzisierungen werden bei der KMU-Politik und der Standortpromotion gefordert.
Stellungnahme an den Bund: Requisitionsverordnung
Die Requisition ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der militärischen Handlungsfähigkeit. Sie ermöglicht es, in Notlagen die Herstellung von Gütern und das Erbringen von Dienstleistungen zu planen und sicherzustellen. Neu sollen neben beweglichen und unbeweglichen Sachen auch immaterielle Güter erfasst werden. Dazu gehören insbesondere Dienstleistungen, Daten, Funkfrequenzen und Strom. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Betriebsmittel der Armee in allen Lagen gewährleistet sind, nicht nur im Aktiv- oder Assistenzdienst wie bisher. Die neue Requisitionsverordnung konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben. Sie bezeichnet die zuständigen Organe der Armee und der Militärverwaltung und legt deren Aufgaben fest. Der Regierungsrat begrüsst den vorliegenden Verordnungsentwurf grundsätzlich, bringt aber zu einzelnen Punkten noch Anmerkungen ein.
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
Der Regierungsrat begrüsst die Bestrebung des Bunderats, die von der Rechtsprechung geschaffenen Regelungen im Verordnungstext festzuhalten und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer schleichenden Überregulierung kommt.