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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
(Link zu den Schriftlichen Antworten)
Beantwortung der Interpellation 2025/539: «Stand der digitalen Transformation in der Justiz?»
Der Regierungsrat informiert über den aktuellen Stand der digitalen Transformation in der Justiz und stellt die Meilensteine dar, die bereits erreicht wurden. Die Einführung des Bundesgesetzes über die Plattformen der elektronischen Kommunikation in der Justiz (BEKJ) sowie des bundesweiten Projekts «Justitia 4.0» steht bevor. Diese sehen eine ganzheitliche Digitalisierung der Justiz vor. Neben diesen externen Entwicklungen wurden an den Gerichten bereits zahlreiche Arbeitsabläufe vereinfacht und automatisiert. Die noch ausstehende Schaffung der Rechtsgrundlage für eine digitale Justiz ist zeitlich auf einzelne Meilensteine abgestimmt. Die Weiterentwicklung und Anpassung der notwendigen technischen Applikationen sind in vollem Gange.
Beantwortung der Interpellation 2026/3198: «Übersichtlichere Tax-Administration»
Seit dem Jahr 2025 sind alle Steuererklärungen zentral in Liestal einzureichen. Der Kanton ist für die Veranlagung von Selbstständigerwerbenden zuständig. Die Gemeinden sind für die Veranlagung der unselbstständig erwerbenden und nicht erwerbstätigen Steuerpflichtigen zuständig. Sie können diese Tätigkeit dem Kanton übertragen. Davon haben heute 66 Gemeinden Gebrauch gemacht. Die Gemeinden sind ausserdem für den Einzug der Gemeindesteuern zuständig. Sie können diese Aufgabe ebenfalls dem Kanton übertragen. Davon haben bislang 62 Gemeinden Gebrauch gemacht. Für die Bezahlung der Steuern, die der Kanton in Rechnung stellt, steht den Steuerkunden eBill zur Verfügung.
Beantwortung der Interpellation 2026/3657: «Wettbewerbsfähigkeit stärken: Formel Einkommenssteuer vereinfachen»
Der heute geltende Einkommenssteuertarif berechnet sich nach einer logarithmischen Formel. Diese führt zu einer Steuerprogression ohne «Knicke und Schwellen», das heisst, dass beim Anstieg des Einkommens Sprünge bei der Besteuerung vermieden werden. Mit dem im Internet bei der Steuerverwaltung abrufbaren Steuerrechner und den Steuertabellen stehen der Steuerkundschaft nützliche Hilfsmittel zur Berechnung der Steuern zur Verfügung. Die Frage, ob die Formel zu vereinfachen ist, wird im Zusammenhang mit der Einführung der Individualbesteuerung zu beantworten sein. Insbesondere der Tarif und die Sozialabzüge im Baselbieter Steuergesetz müssen mit Hinblick auf die Individualbesteuerung überprüft und voraussichtlich komplett überarbeitet werden.
Beantwortung der Interpellation 2026/3185: «Transparenz über den Budgetposten «externe Berater» in Zeiten wachsender Staatsausgaben»
Der Regierungsrat hebt in seiner Antwort einleitend die Unterschiede zwischen Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen und Ausgaben im Zusammenhang mit weiteren Dienstleistungen Dritter hervor. Die Interpellationsantwort legt in der Folge die geltenden Entscheidungsgrundlagen dar und weist die Ausgaben, Einsatzbereiche sowie die Anzahl Mandate für die Jahre 2022–2025 direktionsspezifisch aus.
Beantwortung der Interpellation 2026/40: «GWL im Baselbiet: Leistungen, Entwicklung und kantonaler Vergleich»
Die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) des Kanton Basel-Landschaft betragen im Zeitraum von 2014 bis 2021 rund 28 Millionen Franken pro Jahr. Seit dem Jahr 2022 steigt die Gesamtsumme der GWL kontinuierlich an. Ein Vergleich der GWL-Leistungen pro Kanton ist aufgrund der Heterogenität der vergüteten GWL-Leistungen nur sehr eingeschränkt möglich. Aktuelle Studienergebnisse geben erste Hinweise, dass sich die GWL-Beiträge Versicherungsnehmer oder -nehmerin des Kanton Basel-Landschaft im Mittelfeld der Kantone befinden.
Beantwortung der Interpellation 2026/3181: «Wiedereinführung der direkten Busverbindung von Allschwil Bachgraben nach Dornach Bahnhof».
Die Buslinie 64 zwischen Dornach–Arlesheim und Allschwil Bachgraben wurde per Dezember 2025 in zwei Linien aufgeteilt. Damit wurde das Angebot insbesondere in Therwil und Oberwil verbessert und die Fahrplanstabilität erhöht. Von einer Reisezeitverlängerung durch den Wegfall der umsteigefreien Verbindung sind hingegen nur wenige Personen betroffen. Insgesamt wird die Attraktivität des geänderten ÖV-Angebots als verbessert beurteilt, weshalb die Wiedereinführung einer Direktverbindung aktuell nicht vorgesehen ist.
Landratsvorlagen
(Link zu den Landratsvorlagen)
Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2025 der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) sowie Monitoring gemäss Stossrichtung Eigentümerstrategie
Der Regierungsrat hat als Aufsichtsorgan den Geschäfts- und den Nachhaltigkeitsbericht der BLKB genehmigt und zur Kenntnisnahme an den Landrat weitergeleitet. Die BLKB weist für das Jahr 2025 einen Konzerngewinn von 154,5 Millionen Franken aus. Das entspricht einer Abnahme von 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – bedingt durch einen Sondereffekt. Dem Kanton Basel-Landschaft flossen dadurch im Jahr 2026 71,7 Millionen Franken zu. Im Rahmen des jährlichen Monitorings der Eigentümerstrategie für die BLKB hat der Regierungsrat entschieden, dass an der Stossrichtung der im März 2025 verabschiedeten Eigentümerstrategie für die BLKB festgehalten wird.
Geschäftsbericht 2025 der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung
Der Regierungsrat hat als Aufsichtsorgan den Geschäftsbericht 2025 der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) genehmigt und zur Kenntnisnahme an den Landrat weitergeleitet.
Jahresrechnung 2025 Schweizerische Rheinhäfen
Der Regierungsrat genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2025 der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) und leitet diese zur Kenntnisnahme an den Landrat weiter. Ausserdem hat er die Wahl der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2026 genehmigt.
Bericht zum Postulat 2022/269: «Digitalisierte Verwaltung – Papierfreie Prozesse»
Der Kanton verfügt bezüglich der «Digitalisierung des Posteingangs» sowie der «digitalen Zustellung an die Bevölkerung» bereits über eine solide Ausgangslage. Zentrale digitale Eingangskanäle und durchgängige elektronische Prozesse sind in den wesentlichen Verwaltungsbereichen eingeführt und im Betrieb. Eine vollständige Digitalisierung des Posteingangs und der Zustellung ist aufgrund der Komplexität der Verwaltungsprozesse nur schrittweise realisierbar. Die weitere Umsetzung erfolgt unter Einhaltung der finanziellen Rahmenbedingungen und in enger Abstimmung mit den betroffenen Verwaltungsstellen.
Bericht zum Postulat 2023/448: «Langfristige Sicherstellung eines Förderprogramms für leistungsstarke Jugendliche»
Der Regierungsrat erachtet die Einrichtung eines speziellen Förderprogramms für leistungsstarke Jugendliche mit Migrationshintergrund nach Vorbild des Kantons Zürich als nicht zielführend bzw. nicht systempassend. Massnahmen der Unterstützung und Förderung müssen abgestimmt auf die bildungspolitischen Zielsetzungen und das kantonale Bildungssystem sein und nicht nur auf bestimmte Zielgruppen fokussieren.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
(Link zu den Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Vorschläge zur Änderung der Verordnung (VISOS). Die Vereinfachung der Verfahren und die Planungs- und Rechtssicherheit werden dadurch erhöht. Der Regierungsrat schlägt verschiedene Konkretisierungen und Anpassungen vor.
Stellungnahme an den Bund: Gefahrgutrevision 2027
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft stimmt den Änderungen zur Anpassung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) zu.
Stellungnahme an den Bund: Neue nationale Eurodac-Verordnung aufgrund der Übernahme und Umsetzung des EU-Migrationspaktes
Die Rechtsgrundlagen von Eurodac treten zusammen mit dem Migrationspakt in Kraft. Die Eurodac-Vorlage setzt die Erstellung einer neuen nationalen Verordnung voraus. Diese regelt verschiedene Aspekte wie etwa die Rolle der Fingerabdruck- und Gesichtsbildexpertinnen und -experten, die Bekanntgabe von Daten zum Zweck der Rückkehr von Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsbewilligung sowie die Bestimmungen zum Datenschutz und zu den Rechten der betroffenen Personen. Der Regierungsrat befürwortet die vorliegende Verordnung, bringt jedoch noch einige Präzisierungen ein.