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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
(Link zu den Schriftlichen Antworten)
Beantwortung der Interpellation 2025/575: «Sicherheit digitaler Daten
In seiner Beantwortung zeigt der Regierungsrat auf, dass die kantonale Verwaltung Cloud-Dienste nur unter klaren Vorgaben zur Informationssicherheit und Datenklassierung einsetzt. Vertrauliche und streng vertrauliche Daten werden grundsätzlich nur auf kantonaler Infrastruktur gespeichert; Cloud-Plattformen dienen überwiegend der Kommunikation und Zusammenarbeit mit öffentlichen und internen Stellen. Die Mitarbeitenden werden obligatorisch und regelmässig zur Informationssicherheit und Umgang mit möglichen Risiken geschult, ergänzt durch zusätzliche themenspezifischen Sensibilisierungsmassnahmen und Kontrollen. Der überwiegende Teil der kantonalen Daten verbleibt auf kantonalen Systemen. Auslagerungen ins Ausland erfolgen nur vereinzelt und ausschliesslich in Deutschland unter Einhaltung der Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben.
Beantwortung der Interpellation 2026/47: «Ist der Fahrplan für die S2 und die S4 per 8. Dezember 2030 gesichert?»
Der Regierungsrat berichtet, dass ab Fahrplanwechsel im Dezember 2030 die beiden grenzüberschreitenden S-Bahn-Linien S2 und S4 Olten mit Mulhouse und Laufen mit Saint-Louis verbinden. Ein Jahr später wird voraussichtlich die neue S-Bahn-Haltestelle Basel Neuallschwil in Betrieb gehen. Es handelt sich um eine wichtige Etappe, um den EuroAirport an das Schienennetz anzubinden. Voraussetzung dafür ist der Abschluss der laufenden Bauarbeiten für den 4-Meter-Korridor auf der Elsässerbahn. Weitere bauliche Massnahmen sind nicht notwendig.
Beantwortung der Interpellation 2025/503: «Schutz für bedrohte Personen»
In seiner Antwort informiert der Regierungsrat über den Schutz von Personen, die strafrechtlich relevant bedroht werden. Dabei geht er insbesondere auf den Aspekt der Anzeigen sowie auf Massnahmen ein, die die Polizei und auch andere Institutionen in derartigen Situationen ergreifen können. Im Zusammenhang mit dem Schutz bedrohter Personen sieht der Regierungsrat aktuell wenig Handlungsbedarf.
Beantwortung der Interpellation 2025/574: «Temporegime an der A18 zwischen Vollanschluss Aesch und Reinach Süd»
In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass die Höchstgeschwindigkeit auf dem Autobahnabschnitt zwischen dem Vollanschluss Aesch und Reinach Süd wieder auf das vor den Bauarbeiten geltende Mass von 100 km/h signalisiert wurde. Es sind zudem keine sicherheitsrelevanten Argumente auszumachen, die für eine Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h sprechen. Das Bundesamt für Strassen wird aber in den kommenden Jahren eine Zustandserfassung Lärm durchführen, woraus sich neue Massnahmen für den Abschnitt ergeben können.
Beantwortung der Interpellation 2025/542: «Schutzplätze im Baselbiet»
In seiner Antwort äussert sich der Regierungsrat zur aktuellen Situation seiner Schutzunterkünfte und insbesondere der Frauenhäuser. Er hält fest, dass die Region Basel über ein tragfähiges Schutzsystem verfügt. Hierbei werden auch qualitative Aspekte der Schutzangebote berücksichtigt, um beispielsweise mehrfach vulnerablen Personengruppen gerecht zu werden.
Beantwortung der Interpellation 2025/548: «Dolmetscherdienste auf Kosten der Allgemeinheit?»
In der Beantwortung informiert der Regierungsrat über die Rechtsgrundlagen, den finanziellen Aufwand und die Kostenverteilung für Dolmetscherdienste in sämtlichen Direktionen. Zudem zeigt er die Sprachen auf, die am häufigsten in der kantonalen Verwaltung gebraucht werden.
Beantwortung der Interpellation 2025/509: «Lehrmittel ohne Ideologie – Sicherstellung der politischen und wirtschaftlichen Neutralität im Unterricht»
Aus Sicht des Regierungsrats ist der bestehende Prozess der Lehrmitteltriangulation geeignet, die Qualität und sachliche Ausgewogenheit der Lehrmittel sicherzustellen. Lehrpersonen sind ausgebildet für das Vermitteln, multiperspektivische Betrachten und kritische Reflektieren von Lerninhalten. Zudem bestehen weiterführende Möglichkeiten für Lehrpersonen im Umgang mit Unterrichtsmaterialien.
Beantwortung der Interpellation 2025/468: «Ist die Qualitätssicherung in unseren Jugendheimen gewährleistet?»
Die Kinder- und Jugendheime werden gemäss Sozialhilfegesetzgebung durch den Kanton bewilligt und beaufsichtigt. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sind für die Bewilligung und Beaufsichtigung der Pflegefamilien zuständig. Die erteilten Pflegeplatzbewilligungen wurden der betroffenen Familie nach dem Tötungsdelikt im Dezember 2022 in Böckten entzogen.
Beantwortung der Interpellation 2025/427: «Überschreitung der Höchstzahlen bei den Klassengrössen»
Eine Überschreitung der gesetzlich festgelegten Höchstzahl von 24 Schülerinnen und Schülern zum Zeitpunkt der Klassenbildung ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Einzelfällen entscheidet das Amt für Volksschulen über allfällige Ausnahmen.
Beantwortung der Interpellation 2026/42: «Berufsbildung im Baselbiet: Rückgang trotz bestehender Massnahmen?»
91,5 Prozent der Baselbieterinnen und Baselbieter bis 25 Jahre erreichen einen Bildungs¬abschluss der Sekundarstufe II. Das sind 1,2 Prozent mehr als in der Vorperiode. Der Anteil der beruflichen Grundbildung an der höheren Abschlussquote ist im Kanton Basel-Landschaft im Vergleich zu anderen Kantonen unterdurchschnittlich stark gesunken. Der Regierungsrat erachtet die bestehenden Massnahmen zur Förderung der Berufsbildung als ausreichend und zielführend.
Beantwortung der Interpellation 2025/426: «Schulleitungen und Schulsekretariate der Primarstufe unter Druck»
Die Ressourcierung der Primarschulleitungen ist in der Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate verbindlich festgelegt. Für die Schulsekretariate der Primarstufe bestehen lediglich Empfehlungen zur Mindest-Ressourcierung. Die Gemeinden entscheiden selbst, ob sie die Empfehlungen umsetzen bzw. über- oder unterschreiten.
Beantwortung der Interpellation 2025/446: «Sekundarschulleitungen und Schulsekretariate unter Druck»
Für die Sekundarschulen sind die Ressourcen für Schulleitungs- und Schulsekretariatsstellen für jeden Standort auf Verordnungsstufe festgeschrieben. Sie werden alle vier Jahre durch das Amt für Volksschulen überprüft und an die aktuellen Klassenzahlen angepasst. An allen Sekundarschulen sind die zur Verfügung stehenden Stellenprozente für Schulleitungsmitglieder und Mitarbeitende der Schulsekretariate ausgeschöpft.
Landratsvorlagen
(Link zu den Landratsvorlagen)
Revision des Gesetzes über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende
Mit der Anpassung des Gesetzes über die Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende wird die personelle und finanzielle Verantwortung und Kompetenz für die Festsetzung von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende sowie deren Erstellung, Unterhalt und Betrieb an den Kanton übertragen. Bisher sind dafür die Gemeinden zuständig. Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine entsprechende Vorlage.
Zusammenführung der Jugendanwaltschaft mit der Staatsanwaltschaft: Revision des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung und Aufhebung des Dekrets EG StPO
Die Jugendanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft sind eigenständige Dienststellen der Sicherheitsdirektion. Eine Prüfung ergab, dass mit einer Zusammenlegung Synergien geschaffen und Ressourcen gebündelt werden können. Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, dass die Jugendanwaltschaft zu einer Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft werden soll. Die Leitende Jugendanwältin bzw. der Leitende Jugendanwalt wird Mitglied der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft. Die Erste Staatsanwältin bzw. der Erste Staatsanwalt verantwortet personell, betrieblich und fachlich den Erwachsenenbereich, während die Jugendanwaltschaft fachlich eigenverantwortlich bleibt.
Die Staatsanwaltschaft soll Querschnittsaufgaben der Jugendanwaltschaft übernehmen, wodurch letztere entlastet wird. Ausserdem soll das Mediationsverfahren im Jugendstrafverfahren beschleunigt werden: Neu soll die gesetzliche Vertretung der Mediationsvereinbarung nicht nur durch Unterschrift, sondern auch «auf andere Weise» zustimmen können. Aufgrund der neuen digitalen Möglichkeiten soll zum Beispiel auch eine Zustimmung durch Sprachaufnahme oder E-Mail möglich sein. Es liegt in der Verantwortung der Jugendanwaltschaft, wie sie im Einzelfall den Beweis der Zustimmung sichert. Weiter soll die Zuständigkeit für Wahlen und Anstellungen im Kanton einheitlich geregelt und die Personalkosten über das Budget gesteuert werden. Deshalb soll das Dekret EG StPO aufgehoben werden, das die Anzahl Staatsanwältinnen und Staatsanwälte festlegt.
Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Körperschaft «justitia.swiss»
Die Körperschaft «justitia.swiss» soll eine sichere, zentrale Plattform aufbauen, damit sich alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden mithilfe moderner Technologien elektronisch austauschen können. Der Regierungsrat erklärt den Beitritt zur Vereinbarung und somit zur Körperschaft «justitia.swiss» unter Vorbehalt der Genehmigung der Vereinbarung durch den Landrat und das Volk. Die Vereinbarung «justitia.swiss» ist die Gründungsurkunde der öffentlich-rechtlichen Körperschaft «justitia.swiss». Diese Körperschaft wird vom Bund und den Kantonen gemeinsam betrieben. Sobald 18 Kantone und der Bund die Vereinbarung ratifiziert haben, kann die Gründerversammlung stattfinden und die Körperschaft «justitia.swiss» kann gegründet werden. Dies wird voraussichtlich Mitte 2026 sein. Der Regierungsrat wird das Datum, ab dem die Verfahren obligatorisch über diese Plattform abgewickelt werden, zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
(Link zu den Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen)
Vernehmlassung an den Bund: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025
Der Regierungsrat begrüsst die von der Bundeskanzlei vorgeschlagenen Massnahmen grundsätzlich. Der Regierungsrat lehnt jedoch die Abschaffung des Schweizerischen Wissenschaftsrats ab. Das Gremium trägt durch seine Unabhängigkeit, seine langfristige Perspektive und seine hohe Expertise wesentlich zur Qualität des Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz bei. Der Regierungsrat spricht sich zudem für die Beibehaltung der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung aus und fordert Anpassungen im Bereich der tripartiten Arbeitskommissionen.
Vernehmlassung an den Bund: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG)
Der Regierungsrat begrüsst das Vorhaben des Bundesrats, die Stabilität der Stiftung Auffangeinrichtung zu erhöhen. Eine stabile Auffangeinrichtung und damit die Sicherung von Freizügigkeitsguthaben von Personen, die temporär oder dauerhaft aus einer Pensionskasse ausgeschieden sind, ohne ihr Guthaben direkt in eine neue Vorsorgeeinrichtung zu überweisen oder zu beziehen, ist im Interesse aller.
Vernehmlassung an den Bund: Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV): Senkung und Flexibilisierung der Eintrittsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung
Die Änderung hat zum Ziel, einem grösseren Kreis Selbstständigerwerbender die Möglichkeit zu geben, sich gemäss den Bestimmungen des UVG versichern zu lassen. Dafür wird die Eintrittsschwelle gesenkt und eine Flexibilisierung bei teilzeitbeschäftigten Selbstständigerwerbenden vorgesehen. Der Regierungsrat unterstützt die vorgesehene Änderung der Verordnung.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmung für Arbeitnehmende mit Unternehmensbeteiligung in Jungunternehmen (Art. 32c ArGV 2)
Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung, im Interesse von Start-ups und deren Beschäftigten eine Flexibilisierung bei den Arbeits- und Ruhezeiten des Arbeitsgesetzes zu ermöglichen. Auch begrüsst der Regierungsrat, dass Start-ups im zweiten Umsetzungsvorschlag zur parlamentarischen Initiative 16.442 Dobler «Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein» nicht mehr generell vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden und eine präzisere Umschreibung der betroffenen Arbeitnehmenden und Betriebe zur Eingrenzung des Anwendungsbereichs beitragen sollen.
Der Regierungsrat kritisiert jedoch die unklaren Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung, die fehlende Kontrollierbarkeit der Sonderbestimmung, die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe, die zu einer ungleichen Rechtsanwendung und vermehrten Rechtsstreitigkeiten führen dürften, und den erheblichen Umsetzungsaufwand für die Kantone. Er regt deshalb an, die vorgeschlagene Sonderbestimmung vollzugstauglicher auszugestalten und im Sinne der Klarheit und Überprüfbarkeit nochmals zu überarbeiten.
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision des Fernmeldegesetzes im Bereich Mobilfunk
Der Regierungsrat begrüsst die Änderungen im Fernmeldegesetz. Die Teilrevision schafft Rahmenbedingungen für die notwendige Modernisierung, den weiteren Ausbau und die Instandhaltung der Mobilfunkinfrastruktur. Da Mobilfunkanlagen aufgrund des schnellen technologischen Wandels häufig angepasst und modernisiert werden müssen, sind die heutigen Rahmenbedingungen, die ein ordentliches Baubewilligungsverfahren verlangen, zu aufwändig und insbesondere für geringfügige Änderungen unverhältnismässig.
Stellungnahme an den Bund: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026
Der Regierungsrat begrüsst das Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 grundsätzlich und unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen mehrheitlich. In den Bereichen Abfall, Altlasten, Chemikalien-Risikoreduktion und Gewässerschutz werden jedoch punktuelle Anpassungen verlangt, insbesondere zur Rechtssicherheit, Vollzugstauglichkeit und schweizweit einheitlichen Umsetzung.
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts zur Umsetzung der Motionen 16.3066 und 17.3924 Nantermod sowie 16.3068 Derder in Sachen berufsmässige Personentransporte
Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, anstelle des Fahrtenschreibers auch elektronische Applikationen zur Erfassung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten einzuführen. Zudem soll auf die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport und den Nachweis der erhöhten medizinischen Mindestanforderungen verzichtet werden. Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die vorgeschlagene Verordnungsrevision, beantragt aber, die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport und den Nachweis der erhöhten medizinischen Mindestanforderungen beizubehalten. Ebenso regt er an, die elektronische Applikation für alle verbindlich einzuführen, statt eine Doppellösung, bei der zwischen Fahrtenschreiber und Applikation gewählt werden kann.
Stellungnahme an den Bund: PFAS-Höchstgehalte in Lebensmitteln
Der Regierungsrat befürwortet die neue Weisung zum Vollzug der PFAS-Höchstgehalte in Lebensmitteln, um eine schweizweit einheitliche Vollzugspraxis sicherzustellen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass im Rahmen der praktischen Umsetzung noch offene Fragen zu klären sind, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung betroffener landwirtschaftlicher Betriebe.