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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2025/501: «Fazit zur Umstellung des Lohnsystems
Der Regierungsrat nimmt Stellung zur Einführung des angepassten Lohnsystems von 2021. Er erörtert den Aufbau, die leistungsabhängige Lohnkomponente und zeigt auf, wie transparent und nachvollziehbar das kantonale Lohnsystem ist.
Beantwortung der Interpellation 2025/583: «Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose»
Der Regierungsrat zeigt auf, dass im Jahr 2025 im Kanton Basel-Landschaft 34 neue Gesuche für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose eingereicht wurden. Er legt dar, dass 15 Gesuche gutgeheissen wurden und zeigt auf, was die Ablehnungsgründe sind. Weiter führt er aus, dass im Jahr 2025 in 49 Fällen Überbrückungsleistungen in der Höhe von insgesamt rund 1,5 Millionen Franken ausbezahlt wurden. Er weist überdies darauf hin, dass für das Jahr 2026 eine detaillierte Evaluation der Überbrückungsleistungen durch den Bundesrat geplant ist.
Beantwortung der Interpellation 2025/151: «Verjährung der Immobilien- und Handänderungssteuern»
Das Recht, eine Steuer zu veranlagen, verjährt innert fünf Jahren. Bei Stillstand oder Unterbrechung der Verjährung tritt diese spätestens 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode (vgl. § 147 Abs. 1 StG-BL) ein. Wird die Verjährung unterbrochen (z. B. durch Anerkennung der Forderung) oder steht still (z. B. durch Erhebung einer Einsprache), verjährt das Recht zur Veranlagung spätestens 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode (bzw. für Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern ab Eintrag im Grundbuch). Die Verjährungskontrolle wird anhand von sogenannten Ausstandslisten vorgenommen. Die noch offenen Fälle werden dabei überprüft und entweder wird die Veranlagung erstellt oder, falls dies aufgrund der Aktenlage (z. B. wegen fehlender Unterlagen des Steuerkunden) noch nicht möglich ist, eine Verjährungsunterbrechung versandt. Die Ausstandslisten werden monatlich aus der Geschäftskontrolle gezogen und, wie oben dargelegt, verarbeitet (Veranlagungsverfügung oder Verjährungsunterbrechung).
Beantwortung der Interpellation 2025/473: «Optimierungsmöglichkeit im Rettungsdienst Basel-Landschaft?»
Der Rettungsdienst ist durch den Interverband für Rettungswesen zertifiziert und damit an dessen Vorgaben gebunden. Patiententransporte werden heute schon ausgelagert bzw. mit optimiertem Ressourceneinsatz durchgeführt. Es ist daher davon auszugehen, dass durch einen erweiterten Einsatz von Transportsanitäterinnen und -sanitätern – sofern regulatorisch überhaupt möglich – kein weiteres Einsparpotenzial besteht.
Beantwortung der Interpellation 2025/549: «Prüfung einer bildschirmfreien Phase vor Abklärungen einer Autismusspektrumstörung»
Die diagnostischen Abklärungen bei Verdacht auf eine Autismusspektrumstörung sollen nach internationalem Standard in Fachzentren erfolgen. Die Einhaltung der Standards liegt in der Verantwortung der Institutionen und Fachgesellschaften.
Beantwortung der Interpellation 2025/579: «Finanzielle Eigenständigkeit, Wiedereinstiegschancen und bessere Nutzung des Qualifikationspotenzials von Frauen im Kanton Basel-Landschaft»
Der Regierungsrat misst Wiedereinsteigerinnen, insbesondere nach familienbedingten Erwerbsunterbrüchen und in Teilzeit, einen relevanten Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs im Kanton Basel-Landschaft bei. In der Beantwortung der Interpellation zeigt der Regierungsrat einen mehrstufigen Ansatz zur Erleichterung des (Wieder-)Einstiegs von Frauen in eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit auf. Dieser Ansatz kombiniert präventive Massnahmen, Sensibilisierung, Kooperationen mit Unternehmen sowie unterstützende Angebote für besonders gefährdete Personen. Auch mit der vorgesehenen Totalrevision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung soll ein substanzieller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden (LRV 2025/597). Möglichkeiten zur Weiterentwicklung sieht der Regierungsrat namentlich im Rahmen der Kooperationsgruppe Fachkräftebedarf, beim Assessmentcenter, bei der geplanten Evaluation des Beratungsangebots «ProfessionnElle» sowie bei einer praxisnahen Ergänzung und Aufbereitung des bestehenden Instrumentariums.
Beantwortung der Interpellation 2025/444: «Bericht Weidmann»
Der Regierungsrat hat nach der Veröffentlichung des ETH-Gutachtens «Verkehr 2045» rasch den Austausch mit den zuständigen Verantwortlichen aufgenommen, um die Gründe für die unterschiedlichen Priorisierungen der begutachteten Projekte zu ermitteln. Die Einschätzung des Regierungsrats, dass eine neue Verbindung als Durchmesserlinie zwischen Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof unbestritten und zwingend für einen grundlegenden Ausbau des S-Bahn-Systems ist, wurde dabei bestätigt. In Bezug auf die Massnahmen auf der N18 ist der Regierungsrat ergebnisoffen, was die Ausgestaltung der konkreten Lösung beim Anschluss Angenstein betrifft, solange damit die Probleme bei diesem Engpass zeitnah und verlässlich gelöst werden.
Beantwortung der Interpellation 2024/563: «Nachnutzung von Spitalinfrastruktur für Innovation und Wirtschaft»
Der Regierungsrat äussert sich in grundsätzlicher Weise dazu, wie bei der Nachnutzung von potenziell freiwerdenden öffentlichen Infrastrukturen vorzugehen sei. Frühzeitig abzuklären, wie die rechtliche und wirtschaftliche Situation ist, und sich eng mit den zuständigen Planungs- und Fachbehörden abzustimmen, sind Schlüsselelemente, um Hindernisse bei der Umnutzung ehemaliger Spitalinfrastruktur zu beheben.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2024/634: «Dolmetschen im Gesundheitsbereich»
Der Regierungsrat berichtet über eine von der «Migrant*innensession beider Basel» aufgeworfenen Fragestellung. In Bezug auf die Angebotsentwicklung ist der Regierungsrat der Ansicht, dass vorgelagert die Finanzierung der Dolmetschleistungen national geregelt werden müssen, wobei er die Tarifpartner in der Pflicht sieht. Gegenüber digitalen Lösungen zeigt er sich offen und verfolgt mit Interesse laufende Pilotprojekte in- und ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft.
Bericht zum Postulat 2024/356: «Lehrlingsbetreuung stärken»
Die Abteilung Betriebliche Ausbildung erfüllt im Kanton eine zentrale Rolle für die Sicherung der Ausbildungsqualität und damit für die Zukunftsfähigkeit des dualen Bildungssystems. Eine interne Analyse der Abteilung hat ergeben, dass die bestehenden Prozesse zweckmässig angepasst und die Ressourcen zielführend umgeschichtet wurden.
Bericht zum Postulat 2024/553 «Kantonsgerichtsentscheid zum Dekret des Energiegesetzes»; zweiter Bericht
Der Regierungsrat hat in seinem Bericht vom 25. März 2025 zum vorliegenden Postulat unter anderem ausgeführt, dass er zwar die Kompetenz hatte, das Inkrafttreten der Änderung des Energiedekrets festzulegen, er ein Dekret aber nicht beliebig wieder ausser Kraft und später erneut in Kraft setzen kann. Der Landrat hat das Postulat am 12. Juni 2025 mit 40:37 Stimmen stehen gelassen. In zahlreichen Voten wurde betont, dass eine Abschreibung des Postulats verfrüht sei, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliege. Ein solches rechtskräftiges Urteil liegt inzwischen vor. So hat das Bundesgericht die Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts vom 11. September 2024 mit seinem Urteil vom 31. Juli 2025 letztinstanzlich abgewiesen. Damit hat sich das Anliegen des Postulats erledigt.
Bericht zum Postulat 2022/50: «Regionales Logistikflächenkonzept»
Auf Basis der Studie «Grundlagen für eine trinationale Flächenstrategie Logistik» hat der Regierungsrat die Ausweisung von «Vorranggebieten Logistik» im Richtplan geprüft. Trotz potenzieller Planungssicherheit überwiegen Nachteile wie Marktverzerrungen, eingeschränkte Eigentumsrechte und verminderte Flexibilität. Der Regierungsrat lehnt eine über die bestehenden Richtplaneinträge hinausgehende, grundeigentümerverbindliche Flächensicherung zugunsten der Logistik ab. Vielmehr setzt er auf dezentrale Lösungen innerhalb von Industrie- und Gewerbezonen, auf deren Stärkung und auf besseren Schutz vor Umnutzung.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Massnahmen Kostendämpfungspaket 2 – Leistungen Krankenversicherung)
Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung sollen zwei kostendämpfende Massnahmen in der Krankenversicherung umgesetzt werden. Entgegen der geweckten Erwartung führen diese jedoch nicht zu einer Kostendämpfung, sondern vielmehr zu Mehrkosten. Der Regierungsrat lehnt insbesondere die vorgeschlagene neue Regelung der Referenztarife für ausserkantonale Spitalbehandlungen ab. Namentlich die Festlegung des jeweils höchsten Tarifs als Referenztarif führt zu Mehrkosten zu Lasten der Krankenversicherung und der Kantone. Gefordert werden vielmehr praktikable Berechnungsregeln mit kantonalem Ermessensspielraum und eine Orientierung an der bewährten Praxis der meisten Kantone. Die Stärkung der Apotheken in der Grundversorgung durch vermehrte Analysen wird unterstützt – jedoch nur mit klaren Vorgaben. Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und kompetenzgerecht sein. Zur Vermeidung von Mehrkosten wird ein Monitoring empfohlen.
Stellungnahme an den Bund: Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis im Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024
Der Regierungsrat lehnt die Gesetzesvorlage des Bundes ab. Eine Einzelfalllösung auf Gesetzesstufe ist nicht zielführend und kann zu Ungleichbehandlungen führen. Aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft ist eine allgemeine, gesamtschweizerische Lösung vorzusehen, welche die finanzielle Bewältigung von grossen Elementarereignissen und Naturkatastrophen wie Bergrutsche, Erdbeben, Sturmschäden angemessen abdeckt.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen.
Der Regierungsrat begrüsst die Änderungen des Gewässerschutzgesetzes im Grundsatz. Sie führen jedoch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand insbesondere bei der Ausscheidung der Zuströmbereiche der bedeutenden Trinkwasserfassungen. Zudem sieht der Regierungsrat einen Anpassungsbedarf bei den neuen Anforderungen zur Elimination von Stickstoff und von organischen Spurenstoffen bei Kläranlagen.
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision der Gewässerschutzordnung (GSchV)
Der Regierungsrat begrüsst die Aufnahme von sieben weiteren Pflanzenschutzmitteln mit spezifischen ökotoxikologisch begründeten Grenzwerten in die Gewässerschutzverordnung. Gleichzeitig beantragt er, dass drei weitere Pflanzenschutzmittel mit spezifischen Grenzwerten ebenfalls in die Gewässerschutzverordnung aufgenommen werden.
Stellungnahme an den Bund: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss
Der Regierungsrat begrüsst die Bestrebungen des Bundesrats, die Schweizer Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 zu unterstützen und ist mit den Eckwerten der Unterstützung einverstanden. Er sieht darin grosse Chancen für den Sport, die Sport- und Tourismuswirtschaft sowie die Gesellschaft.