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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Prüfung der Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative «Verbindliche Umsetzung & Berichtspflicht bei Gesetzesaufträgen im Bereich der Planung und des Baus von Strassen»
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Initiative «Verbindliche Umsetzung & Berichtspflicht bei Gesetzesaufträgen im Bereich der Planung und des Baus von Strassen» als rechtsgültig zu erklären. Gemäss Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat erfüllt sie die formalen Kriterien und verstösst weder gegen übergeordnetes Bundesrecht noch gegen übergeordnetes kantonales Recht.
Prüfung der Rechtsgültigkeit der formulierten Verfassungsinitiative «Mehr Demokratie bei strategischen Planungen»
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Initiative «Mehr Demokratie bei strategischen Planungen» als rechtsgültig zu erklären. Gemäss Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat erfüllt sie die formalen Kriterien und verstösst weder gegen übergeordnetes Bundesrecht noch gegen übergeordnetes kantonales Recht.
Prüfung der Rechtsgültigkeit der formulierten Verfassungsinitiative «Minimalprinzip für Ersatzregelungen nach gerichtlicher Aufhebung von Rechtsnormen»
Der Regierungsrat hat die Rechtsgültigkeit der Volksinitiative mit einem Gutachten des Rechtsdienstes von Regierungsrat und Landrat beurteilen lassen. In Einklang mit dem Gutachten beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die formulierte Verfassungsinitiative für rechtsgültig zu erklären.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung; Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause
Der Regierungsrat hat dem Bund mitgeteilt, dass er mit der geplanten Anpassung der Ergänzungsleistungsverordnung einverstanden ist. Aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft ist es wichtig, eine rechtsgleiche Anwendung sicherzustellen und unnötige administrative Belastungen zu vermeiden.