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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2025/510: «EU-Paket: Dynamische Rechtsübernahme schwächt Kanton und Landrat»
Der Regierungsrat teilt die Auffassung, dass mit dem Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» Neuerungen im Bereich der Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes auf die Kantone zukommen. Im Einklang mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) stellt der Regierungsrat mit Befriedigung fest, dass der Bundesrat gewillt ist, Vorschläge für eine stärkere Mitwirkung der Kantone auszuarbeiten.
Beantwortung der Interpellation 2025/497: «Übersicht über finanzielle Verpflichtungen und Trägerschaften mit Basel-Stadt»
In seiner Beantwortung zeigt der Regierungsrat auf, dass es unterschiedliche Finanzflüsse nach Basel-Stadt gibt: einerseits an den Kanton Basel-Stadt selber, andererseits an Dritte mit Sitz im Kanton Basel-Stadt und dies in Kombination mit und ohne interkantonale Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt. Ausgewertet werden die grossen Beträge. Dazu gehören unter anderem Beiträge an den Kanton Basel-Stadt im Schulbereich sowie im Straf- und Massnahmenvollzug. Bei den Beiträgen an Dritte in Basel-Stadt macht der Spitalbereich den grössten Anteil aus. Bei der interkantonalen Zusammenarbeit mit Finanzflüssen nach Basel-Stadt stellt die Universität den grössten Beitrag dar. Das Staatsbeitragscontrolling informiert den Regierungsrat regelmässig über die Staatsbeiträge, sie sind Teil des Transferaufwands. Das Staatsbeitragscontrolling wurde nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen (Staatsbeitragsgesetz und -verordnung) ab dem Jahr 2020 verschärft. Aus Sicht des Regierungsrats wird auch der Landrat transparent, detailliert und regelmässig via Aufgaben- und Finanzplan (Übersicht) sowie auch via Ausgabenbewilligungen (Einzelsicht) über die frankenmässig grossen Beiträge informiert und beschliesst diese. Weiter wurden die grossen Beiträge in den vergangenen und den aktuellen Finanzstrategien auf Entlastungspotenzial geprüft. Der Regierungsrat sieht keinen Bedarf, losgelöst von den bestehenden Finanzplanungs-Prozessen des Kantons einzelne Vereinbarungen mit Basel-Stadt anzupassen. Diese sind insbesondere im Finanzhaushaltsgesetz und Staatsbeitragsgesetz definiert.
Beantwortung der Interpellation 2025/443: «Schweigepflichtentbindung nach Tod»
Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf in Bezug auf die gängige Praxis der Schweigepflichtentbindung. Er rät Patientinnen und Patienten eine Patientenverfügung zu erstellen und verweist, falls keine solche Patientenverfügung vorliegt, auf die Ombudsstellen der Ärzteschaft und der Spitäler oder die Patientenstelle Basel.
Beantwortung der Interpellation 2025/422: «Überlastung Frauenhaus beider Basel»
Der Regierungsrat zeigt in der Beantwortung auf, dass die bereinigten Zahlen nicht aufgenommener Frauen auf keine strukturelle Unterversorgung bei den Frauenhäusern hindeuten. Die gestiegene Nachfrage kann zudem mit den aktuellsten Mittel- und Angebotserweiterungen bewältigt werden und die weitere Entwicklung wird engmaschig und gemeinsam mit den Trägerschaften und Fachstellen überwacht.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Aufträge des Landrats, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
Der Regierungsrat berichtet zu überwiesenen Postulaten und Motionen des Landrats, die nicht innert der gesetzlichen Frist erfüllt worden sind. Einzelne Geschäfte werden mit einer Begründung zur Abschreibung beantragt. Zu den Geschäften, bei denen eine Fristerstreckung beantragt wird, gibt der Regierungsrat Auskunft über den Stand der Bearbeitung.
Bericht zum Postulat 2022/270: «Solarpanels auf ÖV-Haltestellen»
Der Regierungsrat hat geprüft, ob auf Haltestellen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) installiert und wirtschaftlich betrieben werden können. Der Regierungsrat sieht davon ab, auf den kantonseigenen Wartehallen PV-Anlagen zu installieren oder den Transportunternehmen und Gemeinden entsprechende Vorgaben zu machen. Bei jedem Projekt zur Überdachung von Bushöfen wird geprüft, ob eine PV-Anlage sinnvoll ist und wirtschaftlich betrieben werden kann.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung
Mit dem neuen Bundegesetz sollen hohe Geldspielgewinne von über rund einer Million Franken sowohl beim Bund als auch in den Kantonen neu separat vom übrigen Einkommen besteuert werden. Dafür zuständig ist neu der Wohnsitzkanton im Zeitpunkt der Resultatermittlung. Der Regierungsrat steht diesem Bundesgesetz und den darin enthaltenen Änderungen grundsätzlich positiv gegenüber. Kurzfristige Wohnsitzwechsel – wegen des Steuerwettbewerbs unter den Kantonen – könnten so vermieden werden. Die Bundesvorlage äussert sich jedoch nicht zur Frage, wie viele tatsächliche Wohnsitzwechsel es deswegen schon gegeben hat. Statistisches Material dazu wäre deshalb aufschlussreich, um das vorgeschlagene Bundesgesetz zu rechtfertigen. Auf jeden Fall sollte der Freibetrag nicht wie beim Bund einer stetig teuerungsbedingten Anpassung unterliegen, sondern im Sinne der Vereinfachung und Verständlichkeit auf einen generellen Fixbetrag von einer Million Franken festgelegt werden. Dies entspricht der geltenden Regelung in den allermeisten Kantonen, so auch im Kanton Basel-Landschaft.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute)
Der Regierungsrat begrüsst das Vorhaben des Bundesrats, innovative Finanztechnologien in der Schweiz verstärkt zu integrieren und mittels Regulierungen Risiken im Dienstleistungssektor von Zahlungsmittel- und Krypto-Instituten zu mindern. Die Vorlage schafft Rechtsklarheit für betroffene Institute, stärkt das Schweizer Finanzsystem, fördert die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und erhöht das Vertrauen in Finanzdienstleistungen im Bereich der gehandelten Krypto-Vermögenswerte.