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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2025/275: «Corona Kredite in BL»
Der Regierungsrat erläutert in seiner Antwort die Finanzierungsverhältnisse der verbürgten Kredite im Rahmen des Härtefallprogramms. Er geht einleitend auf die verschiedenen Unterstützungsmassnahmen und die Zuständigkeiten ein. Bei der Beantwortung der Fragen legt er den Schwerpunkt auf die Klärung des Finanzierungsanteils. Es werden Bundesvorgaben umgesetzt. Der Bund trägt folglich einen wesentlichen Anteil (70 bis 100 Prozent) des Ausfallrisikos der verbürgten Kredite des Härtefallprogramms. Das maximal erwartete Ausfallrisiko des Kantons beträgt weniger als ein Prozent der gesamt vergebenen Kreditsumme und rund 32'000 Franken.
Beantwortung der Interpellation 2025/234: «Standortförderung durch Basel Area – wie stark profitiert das Baselbiet?»
Der Regierungsrat beantwortet die verschiedenen Fragen zu den Ansiedlungszahlen durch BaselArea Business & Innovation (BaselArea). Der Ansiedlungsprozess der BaselArea ist geeignet, die Stärken des Wirtschaftsstandorts Baselland zur Geltung zu bringen. Der Austausch zwischen BaselArea mit der Verwaltung, den Unternehmen und der Politik im Kanton Basel-Landschaft ist eng und regelmässig mit dem Ziel, für die BaselArea neue Projekte und Verbesserungen in den Rahmenbedingungen zum Zweck der Ansiedlungsgespräche zu erkennen und zu nutzen. Der Regierungsrat sieht aber Potenzial, die Stärken des Wirtschaftsstandorts Baselland künftig besser zu nutzen und die Ansiedlungszahlen zu erhöhen. Er setzt sich für eine entsprechende Anpassung der Akquisitionsstrategie ein.
Beantwortung der Interpellation 2025/219: «Standortstrategie für Pharma-Branche: Wo steht die Region und wie positioniert sich das Baselbiet?»
Der Regierungsrat beantwortet verschiedene Fragen zur Bedeutung der Pharma-Branche. Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit den Folgen der US-Zölle, die Schaffung einer Taskforce «Standort BL» eingerichtet, die sich interdirektional und unter Einbindung der Verbände sowie Unternehmen mit der Ermittlung der Folgen der US-Zölle auf die Baselbieter Wirtschaft und der Verbesserung der Rahmenbedingungen auseinandersetzt.
Beantwortung der Interpellation 2025/132: «Umsetzung Strassengesetz §34 Bushaltestellen»
Der Regierungsrat erläutert, dass das neue Finanzierungsregime für Bushaltestellen zu positiven Erfahrungen geführt hat. Bisher gingen zwei Mitfinanzierungsgesuche für Bushaltestellen an Gemeindestrassen ein. Die Gesuche konnten gut auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzes behandelt werden, der Erlass der vorgesehenen Verordnung ist nicht notwendig. Deshalb wird bei der kommenden Revision des Strassengesetzes der entsprechende Absatz 5 in Paragraf 34 gestrichen.
Beantwortung der Interpellation 2025/242: «Schutz der jüdischen Gemeinschaft und jüdi-scher Menschen: Wie bringt sich Baselland ein?»
Der Regierungsrat erläutert in der Interpellationsantwort die polizeilichen Überlegungen bezüglich des Schutzes der jüdischen Gemeinschaft. Weiter werden die Projekte und Aktivitäten des runden Tischs der Religionen beider Basel in diesem Zusammenhang aufgezeigt.
Beantwortung der Interpellation 2025/130: «Androhungen von Verwarnungen und erteilte Verwarnungen an Sekundarschulen, Gymnasien / FMS»
Verwarnungen von unbefristet angestellten Lehrpersonen in Sekundarschulen, Gymnasien und Fachmittelschulen werden sehr selten ausgesprochen. Die neuen Führungsstrukturen und die einhergehende Kompetenzverschiebung zeigen keinen Einfluss auf die Anzahl der ausgesprochenen Verwarnungen.
Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2025/153: «konsumGLOBAL für Sek1 und Sek2-Klassen»
Der Regierungsrat erachtet das Projekt konsumGLOBAL als relevantes Angebot mit Bezug zum Lehrplan für die Sekundarstufen I und II. An seiner Sitzung vom 25. Februar 2025 hat er dafür einen einmaligen Beitrag von 20'000 Franken aus dem Swisslos-Fonds bewilligt.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Rahmenausgabenbewilligung für die kantonale Erstaufnahme von Asyl- und Schutzsuchenden: 2027 bis 2031
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die nötigen Ausgaben für die Sicherstellung kantonaler Erstaufnahmeplätze für Asyl- und Schutzsuchende für die Jahre 2027 bis 2031 zu bewilligen. Die Rahmenausgaben werden benötigt, um die Unterbringung und Betreuung von erwachsenen Asyl- und Schutzsuchenden, Familien sowie unbegleiteten minderjährigen Asyl- und Schutzsuchenden ab Zuweisung durch den Bund an den Kanton bis zur Aufnahme in den Gemeinden sicherzustellen. Mit der kantonalen Erstaufnahme ab 2027 will der Regierungsrat gewährleisten, dass der Kanton seine Koordinationsaufgabe in der Asylaufnahme und damit seine Pflichten gegenüber dem Bund weiterhin erfüllen kann. Kantonale Erstaufnahmeplätze ermöglichen es, die Asylaufnahme im Kanton planbarer zu gestalten und Risiken des Kantons sowie der Gemeinden aufgrund der seit 2022 erhöhten Zuweisungen von Asyl- und Schutzsuchenden zu mildern.
Ersatzwahl einer Vertretung des Landrats in den Beirat der BLT Baselland Transport AG
Nach dem Rücktritt von Werner Hotz aus dem Landrat ersucht der Regierungsrat den Landrat, bis am 31. Oktober 2025 eine neue Vertretung des Landrats in den Beirat der Baselland Transport AG für die laufende Amtsperiode 2024 bis 2028 zu wählen.
Bericht zum Postulat 2019/113: «Fürsorgerische Unterbringung»
Der Regierungsrat berichtet im Postulat über eine Umsetzungsmöglichkeit der vom Landrat beauftragten hälftigen Kostenteilung für die Sicherheitskosten bei fürsorgerischer Unterbringung. Die vorgeschlagene Lösung wurde von den involvierten Stellen in einer Konsultation allerdings weitgehend abgelehnt, weshalb der Regierungsrat die Abschreibung des Postulats beantragt.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und Iran
Das Niederlassungsabkommen von 1934 zwischen der Schweiz und Iran sieht im Personen-, Familien- und Erbrecht die Anwendung des Heimatrechts vor. Auf iranische Staatsangehörige in der Schweiz kommt deshalb iranisches Personen-, Familien- und Erbrecht zur Anwendung. Dies führt regelmässig zu Problemen in der Rechtsanwendung. Deshalb soll für iranische Staatsangehörige in der Schweiz inskünftig grundsätzlich das Wohnsitzrecht gelten, also Schweizer Recht. Der Regierungsrat befürwortet die Änderung des Niederlassungsabkommens.