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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2025/211: «Energiepolitik mit Augenmass: PV-Förderung muss Netzrealität berücksichtigen»
Der Regierungsrat erklärt, dass Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) derzeit ausschliesslich vom Bund finanziell gefördert werden, kantonale Fördermassnahmen bestehen nicht. Das Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung berät landwirtschaftliche Betriebe situativ im Rahmen bestehender Strukturen zu PV-Projekten, verfügt jedoch über keine eigene Fachstelle.
Die Stromnetzbetreiber sind verantwortlich für ein sicheres und leistungsfähiges Stromnetz. Sie prüfen Netzanschlüsse, können technische Auflagen erteilen und setzen Instrumente wie dynamische Einspeisesteuerung, Stromspeicher, Laststeuerung sowie gezielten Ausbau und Verstärkung des Netzes ein. Trotz Netzanschlusspflicht kann es in ländlichen Regionen mit begrenzter Netzreserve zu Verzögerungen kommen.
Beantwortung der Interpellation 2025/278: «Mobilfunkanlage in Münchenstein: Wo bleibt die Mitsprache der betroffenen Bevölkerung?»
Der Regierungsrat erachtet die bestehenden Mitwirkungsverfahren in der Ortsplanung und die Einsprachemöglichkeiten gegen geplante Mobilfunkanlangen als genügend, um der Bevölkerung eine angemessene Mitsprache beim Bau solcher Anlagen zu ermöglichen. Er lehnt es ab, die Verfahren auszuweiten und zu verkomplizieren.
Beantwortung der Interpellation 2025/271: «Bauarbeiten auf der Tramlinie 11»
In Absprache mit der BLT erläutert der Regierungsrat, dass während des Ersatzbusbetriebs keine Kurse eingespart wurden. Die Busse fuhren im gleichen Takt wie die Trams. Im ersten Halbjahr 2025 verzeichnete die BLT auf den Tramlinien 10, 11, E11 und 17 Kursausfälle von rund 0,3 Prozent. Dies entspricht dem langjährigen Jahresdurchschnitt bei rund 22'000 Kursen pro Jahr. Die optimierte Infrastruktur trägt zu einer positiven Entwicklung bei. Das zeigen u.a. die steigenden Fahrgastzahlen nach der zweiten Bauetappe.
Beantwortung der Interpellation 2025/272: «Opferhilfe beider Basel am Anschlag»
Der Regierungsrat erläutert in der Interpellationsantwort die Hintergründe zur Finanzierung der Leistungen der Opferhilfe beider Basel und zeigt die Hintergründe zu den gestiegenen Fallzahlen auf.
Beantwortung der Interpellation 2025/268: «Gefährdung der grenzübergreifenden Projekte»
Der Regierungsrat erläutert, dass Interreg ein unverzichtbares und wirkungsvolles Instrument zur Stärkung der Kohäsion von Grenzregionen und für gute nachbarschaftliche Beziehungen ist. Bei Wegfall der Bundesgelder wäre für den Kanton Basel-Landschaft ab 2031 mit einer Finanzierungslücke von jährlich 1,45 Millionen Franken zu rechnen.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Teilrevision des Personaldekrets betreffend Arztpersonal, Teuerung, Stufenanstieg, Entwicklungsmassnahmen für den Regierungsrat sowie Entschädigung im Rahmen ausserordentlicher Ereignisse
Mit der Teilrevision des Personaldekrets sollen unter anderem diejenigen Bestimmungen aufgehoben oder angepasst werden, die durch die infolge der Verselbstständigung des Kantonsspitals Baselland als öffentlich-rechtliche Anstalt entstandenen Regelwerke obsolet geworden sind. Der Regierungsrat hat dem Landrat dazu eine Vorlage zur Beratung überwiesen.
Des Weiteren erfolgt eine Konkretisierung von § 49 Personaldekret (Teuerung), die Klarheit bezüglich der dem Teuerungsausgleich zugrundeliegenden Berechnungsformel sowie deren Verbindlichkeit bringt.
Neu soll zudem die Möglichkeit einer aufgelaufenen Teuerung ausgeschlossen werden, sollte aufgrund einer ungünstigen finanziellen Lage des Kantons oder der wirtschaftlichen Entwicklung im Umfeld in einem Jahr kein Teuerungsausgleich gewährt werden können.
- Eine weitere Anpassung erfährt § 32a Personaldekret, der im Sinne der Rechtssicherheit dahingehend zu ergänzen ist, dass der Anspruch auf Stufenanstieg der vom Landrat gewählten Funktionsträgerinnen und Funktionsträger neu im Falle des Antritts während einer laufenden Amtsperiode nur bestehen soll, sofern die gewählte Person das Amt spätestens am ersten Tag des Beginns der zweiten Hälfte der Amtsperiode antritt.
- Zudem soll mit einer neuen Bestimmung eine rechtliche Grundlage zur Übernahme allfälliger Kosten geschaffen werden, die im Zusammenhang mit Weiterbildungsmassnahmen für die Mitglieder des Regierungsrats bzw. den Gesamtregierungsrat entstehen.
- Mit einem neuen § 25a Personaldekret als letzte Anpassung der vorliegenden Revision soll schliesslich dem Regierungsrat in Zukunft die Kompetenz erteilt werden, Mitarbeitenden im Rahmen von ausserordentlichen Ereignissen eine Entschädigung auszurichten.
Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und ungedeckten Kosten (GWL) des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für die Jahre 2026–2029
Der Regierungsrat sieht für die Jahre 2026 bis 2029 zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und ungedeckten Kosten (GWL) des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) einen Beitrag in der Höhe rund 42,4 Millionen Franken vor. Gegenüber der Vorperiode ist dies eine Erhöhung um rund 13,4 Millionen Franken. Die Erhöhung, die der Regierungsrat dem Landrat beantragt, entspricht einem einmaligen Transformationsbeitrag an das UKBB, um die wachsende Finanzierungslücke im ambulanten Bereich zu decken. Mit der Erhöhung ist allerdings der Auftrag an das UKBB verknüpft, dass dieses mittels entsprechendem Ergebnisverbesserungsprogramm die Finanzierung künftig wieder aus den eigenen operativen Mitteln sicherstellt. Da das UKBB von den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt getragen wird, liegt seitens des Regierungsrats des Kantons Basel-Stadt ein analoger Antrag an den Grossen Rat vor.
Ausgabenbewilligung für den Bau des Mischwasserbeckens Ruetschacher in Gelterkinden
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von 2,43 Millionen Franken für den Bau des Mischwasserbeckens Ruetschacher in Gelterkinden.
Werterhaltung Kantonsstrassen: Vier-Jahresbudgetierung 2026–2029
Der Regierungsrat möchte die Vier-Jahresbudgetierung fortschreiben und beantragt dem Landrat für die Jahre 2026 bis 2029 je eine Rahmenausgabe von 120 Millionen Franken für die Instandsetzung und Korrektion der Kantonsstrassen sowie von 50,4 Millionen Franken für den baulichen und betrieblichen Unterhalt. Darin sind die erhöhten Entsorgungskosten von 18 Millionen Franken infolge Bundesvorschriften enthalten. Die Mittel werden gezielt eingesetzt, um den Wert der Infrastruktur optimal zu erhalten und gleichzeitig möglichst viele Strassenkilometer zu erneuern.
Bericht zum Postulat 2024/308: «Palliative Care und Migration bzw. diversitätssensitive Palliative Care» an den Landrat
Aufgrund der bereits bestehenden vielfältigen rechtlichen und regulatorischen Anknüpfungspunkte sowie der zahlreichen Aktivitäten des Kantons Basel-Landschaft und weiterer Interessensgruppen sind derzeit im Bereich der diversitätssensitiven Palliative Care keine konkreten Massnahmen zu ergreifen.
Bericht zum Postulat 2023/216: «Stopp den schädlichen Lichtemissionen!»
Der Regierungsrat zeigt im Bericht auf, welche Massnahmen zur Reduktion der Lichtemissionen im Kanton umgesetzt werden. Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen können auf kommunaler Ebene Massnahmen verbindlich umgesetzt werden, unter anderem bei Zonenplanrevisionen, Quartierplanungen oder durch baurechtliche Auflagen. Aus Sicht des Regierungsrats sind die nötigen rechtlichen Grundlagen dafür grundsätzlich vorhanden und werden vollzogen. Die Massnahmen tragen dazu bei, Lichtemissionen gezielt zu minimieren und die Lebensräume von nachtaktiven Tieren nachhaltig zu schützen.
Bericht zum Postulat 2021/456: «Bäume entlang Kantonsstrassen und im öffentlichen Raum»
Der Regierungsrat berichtet, dass bei Erhaltungsprojekten schon heute grosser Wert auf Grünflächen und Baumpflanzungen gelegt wird. Bei Investitionsvorhaben werden, wo immer möglich, Rabatten, Bäume und andere naturnahe Grünflächen angelegt. Gemäss seinen eigenen Richtlinien prüft das Tiefbauamt bei jedem Projekt im Siedlungsraum die Möglichkeiten, um den Baumbestand zu maximieren – zurzeit beispielsweise in Birsfelden, Therwil, Zwingen oder Allschwil.
Bericht zum Postulat 2023/306: «Aktualisierung Grundwasser-Konzessionen»
Der Regierungsrat erläutert, dass Grundwasserwasserentnahmen für Trinkwasser die Wasserführung in Fliessgewässern beeinflussen können, da es in vielen Flussabschnitten einen Austausch von Fluss- und Grundwasser gibt. Die Trinkwasserversorgung kann somit in Konkurrenz um das Wasser im Fluss stehen. Die Wasserstrategie des Kantons fordert deshalb eine nachhaltige Nutzung des Grundwassers, die den Erhalt der Fliessgewässer wie auch die Sicherstellung der Wasserversorgung gewährleistet. Für die Grundwassernutzung braucht es eine Konzession. Bei deren Vergabe achtet der Kanton darauf, dass die notwendigen Bedingungen für den Schutz der Trinkwasserfassungen gegeben und genügend Grundwasser für eine nachhaltige Nutzung vorhanden sind. Grundlage für die Beurteilung sind hydrogeologische Untersuchungen. Aktuell müssen die Konzessionen von sieben Trinkwasserfassungen erneuert werden. Bei sechs Fassungen wurden die dazu notwendigen Arbeiten bereits durchgeführt.
Bericht zum Postulat 2021/196: «Kantonales Park & Ride-Konzept»
Der Regierungsrat berichtet, dass im Rahmen des Agglomerationsprogramms Basel bis 2024 ein trinationales Gesamtkonzept zu den multimodalen Drehscheiben erarbeitet wurde. Dieses bildet zugleich das P+R-Konzept für den Kanton Basel-Landschaft. Dieses ist bereits in Umsetzung.
Bericht zum Postulat 2024/233: «Mehr Sicherheit am Pfeffingerring»
Mittels einer Petition wurde eine sichere Überquerungsmöglichkeit für Fussgängerinnen und Fussgänger am Pfeffingerring in Aesch gefordert. Der Regierungsrat zeigt auf, dass in der Zwischenzeit erfolgreich ein Fussgängerstreifen mit Mittelinsel eingerichtet werden konnte. Hinsichtlich dem Fahrradverkehr werden die vorhandenen Möglichkeiten als angemessen betrachtet.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung; Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Report (GIR)
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2024 die OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz mittels der schweizerischen Ergänzungssteuer eingeführt. Teil der OECD-Mindestbesteuerung bildet auch der sogenannte GloBE Information Return (GIR). Dabei handelt es sich um eine spezielle Steuererklärung, die von multinationalen Unternehmen eingereicht werden muss. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Mindeststeuerverordnung werden namentlich die nationalen Verfahrensbestimmungen zur Einreichung des GIR, des internationalen Austauschs sowie der Verwendung durch die Kantone ergänzt. In seiner Stellungnahme an den Bundesrat stimmt der Regierungsrat den Vorschlägen zur Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung grundsätzlich zu. In Bezug auf einzelne Bestimmungen schlägt er jedoch gewisse Präzisierungen vor.
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln
Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die neue Verordnung. Er befürwortet jedoch das freiwillige Anbringen von Erkennungsmerkmalen auf der Verpackung, da der Fälschungsschutz mit dem bestehenden Vertriebssystemen bereits heute gut gewährleistet ist.
Stellungnahme an den Bund: Totalrevision der Patentverordnung
Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagene Änderung der Verordnung. Der beschlossene Gesetzestext regelt die Grundzüge der neu eingeführten fakultativen «Vollprüfung» und der obligatorischen Recherche mit dem Bericht zum Stand der Technik für jede Patentanmeldung, den Ersatz des Einspruchsverfahrens vor dem IGE durch eine erweiterte Beschwerdemöglichkeit, den Wechsel der Beschwerdeinstanz vom Bundesverwaltungs- zum Bundespatentgericht und die Möglichkeit der Verwendung englischsprachiger technischer Unterlagen, wodurch aufwendige und kostspielige Übersetzungen entfallen. Infolge dieser Gesetzesänderungen werden die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der vorliegenden Patentverordnung angepasst und ergänzt.
Stellungnahme an den Bund: Verordnungsänderungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (Schengen-Weiterentwicklung) sowie aufgrund einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes
Die Verordnung (EU) 2024/1717 sieht eine Reihe von Änderungen des Schengener Grenzkodex (SGK) vor, um die einheitliche Anwendung der Vorschriften an den Schengen-Aussen- und Binnengrenzen sicherzustellen. Zur Umsetzung dieser EU-Verordnung ist eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) und des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) nötig. Der Regierungsrat hat zu den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen keine Bemerkungen.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verkehrsregelverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes
Durch die Änderungen der Verkehrsregelverordnung werden das Bewilligungsverfahren für Ausnahmefahrzeuge und -transporte optimiert, Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot wie z.B. Tiertransporte definiert, das Verbot von Rundstreckenrennen aufgehoben und die Befristung der Regelung zur Mehrgewichtskompensation aufgehoben. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsrevision.
Stellungnahme an den Bund: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip
Der Regierungsrat befürwortet die Ratifikation der IAO-Übereinkommen Nr. 190 und Nr. 191. Auch wenn beide Übereinkommen nicht direkt anwendbar sind und somit keine materiellen Änderungen in der Schweizer Rechtsordnung nach sich ziehen, hätte eine Ratifikation Symbolwirkung und würde der Schweiz erlauben, sich im Kampf gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz auf internationaler Ebene glaubwürdig zu engagieren. Eine Nicht-Ratifikation würde das Image der Schweiz im Bereich des Arbeitnehmerschutzes beeinträchtigen und wäre für die Partnerländer unverständlich.