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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2025/104: «Technische Optimierung des Steuerwesens: Wann schafft der Kanton die Voraussetzungen für eine gemeindefreundliche Lösung?»
Die Steuerverwaltung bietet den Gemeinden den standardisierten Einheitsbezug an. Aktuell haben 59 Gemeinden den Gemeindesteuerbezug dem Kanton übergeben und nutzen diese Lösung. Die Steuerverwaltung erstellt die Gemeindesteuerrechnung zusammen mit der Staatssteuerrechnung mit Hilfe der Steuerapplikation NEST und überweist täglich die vereinnahmten Gemeindesteuern an die Gemeinde. Damit bietet die Steuerverwaltung eine gemeindefreundliche und wirtschaftliche Lösung an. Das zeigt die grosse Anzahl Gemeinden, die diese Lösung nutzen.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Wahl des Leitenden Jugendanwalts für die Amtsperiode vom 1. April 2026 bis 31. März 2030
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat die Wahl des Leitenden Jugendanwalts Lukas Baumgartner.
Bericht zum Geschäftsjahr 2024 der BLT Baselland Transport AG: Kenntnisnahme durch den Landrat
Der Regierungsrat hat den Geschäftsbericht 2024 der BLT Baselland Transport AG genehmigt und dem Landrat zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Aufsichtsverordnung
Der Regierungsrat unterstützt die Umsetzung der Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsichtsverordnung (AVO) betreffend die Rückversicherungsvermittlung und das Sanierungsrecht. Er erachtet die Nicht-Registrierungspflicht für Rückversicherungsvermittler als angemessen. Die Durchführung von Sanierungsmassnahmen ist aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht geboten, wenn das Leistungsversprechen des Versicherers im Schadenfall aufgrund unzureichender Solvenz gefährdet ist.
Stellungnahme an den Bund: Weiterführung des Schutzstatus S
Der Regierungsrat spricht sich grundsätzlich für die Weiterführung des Schutzstatus S im Sinne eines koordinierten Vorgehens mit der EU aus. Gleichzeitig fordert er den Bund auf, Klarheit in Bezug auf die Modalitäten bei einer Weiterführung sowie der Aufhebung des Schutzstatus S zu schaffen.
Stellungnahme an den Bund: Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein (22.405)
Gemäss der Weinverordnung des Bundes können die Kantone innerhalb der definierten Höchstertragswerte bereits heute den für die Region möglichen und/oder sinnvollen maximalen Ertragswert festlegen. Diese Möglichkeit wird in der Weinbauregion BL/BS/SO ausgeschöpft. Erfahrungsgemäss sind auch bei starken Jahrgängen keine grossen Überhänge vorhanden. Aufgrund der rückläufigen Konsumzahlen des inländischen Weinmarktes und wegen des erwarteten Mehraufwands lehnt der Kanton Basel-Landschaft die Initiative ab.
Stellungnahme an den Bund: Revision Postverordnung
Mit der geplanten Teilrevision der Postverordnung will der Bundesrat der Post Kosteneinsparungen ermöglichen und gleichzeitig die Grundversorgung um digitale Angebote erweitern. Der Regierungsrat begrüsst die geplanten Anpassungen. Mit diesen einher geht eine Senkung der Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen. Weiter will der Bundesrat die Post zur Zustellung in ganzjährig bewohnte Siedlungen verpflichten und nicht mehr in ganzjährig bewohnte Häuser. Im Bereich der Postdienste soll ein digitaler Zustellkanal die Grundversorgung ergänzen. Zusätzlich zur aktuellen Kontoführungspflicht soll der Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr um ein für Online-Zahlungen akzeptiertes Zahlungsmittel sowie den digitalen Zugang zur Abwicklung von Kontotransaktionen erweitert werden.
Stellungnahme an den Bund: Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden (21.470 n Pa. Iv. Roduit)
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass zur Erreichung der mit der parlamentarischen Initiative verfolgten Ziele bereits ausreichende gesetzliche Grundlagen und funktionierende Vollzugszuständigkeiten bestehen. Er steht der geplanten Revision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb deshalb kritisch gegenüber und lehnt die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative ab.