Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats

04.09.2024

Petition des Komitees «Rheinstrasse wieder öffnen – jetzt!» betreffend «Rheinstrasse wieder öffnen – jetzt!»

Der Regierungsrat hat die Petition «Rheinstrasse wieder öffnen – jetzt!» beantwortet. Die darin gestellten Forderungen sind zwischenzeitlich teils erfüllt, teils mit der nun bestehenden Strassenerschliessung erledigt. 

Schriftliche Antworten (Link

Beantwortung der Interpellation 2024/260: «Sportanlagen Polyfeld Muttenz»

Der Regierungsrat erläutert die aktuelle und künftige Sportanlagensituation am Schulstandort Muttenz und legt dar, wie sich die Entwicklung und Prozesse im Rahmen der Gesamtplanung des Sek-II-Clusters Polyfeld Muttenz gestalten. 

Beantwortung der Interpellation 2024/361: «Perspektive Finanzen BL: Negative Auswirkungen einer nationalen Erbschaftssteuer auf Familienunternehmen im Kanton Basel-Landschaft»

Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Initiative Volksinitiative der JUSO Schweiz «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die Initiative ebenfalls ab. Mit der Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf sehr hohe Vermögen und der Zweckbindung zur Finanzierung der Klimapolitik setzt sie falsche Anreize. Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene würde die kantonale Zuständigkeit erheblich konkurrenzieren. Dementsprechend greift die Initiative in die föderale Ordnung ein und reduziert die Attraktivität der Schweiz und des Kantons Basel-Landschaft für vermögende Personen. Diese leisten u.a. über die progressiven Einkommens- und Vermögenssteuern einen bedeutenden Beitrag an die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand. Durch ihre Investitionen in Unternehmungen schaffen sie Arbeitsplätze und tragen auch dadurch zum Wohlstand im Baselbiet bei. 

Beantwortung der Interpellation 2024/300: «Wegen zu langer Verfahrensdauer muss bei einem IV-Betrüger die Strafe reduziert werden»

Der Regierungsrat legt die Antworten der Gerichte auf die gestellten Fragen vor und zeigt insbesondere detailliert den Verfahrensgang auf. Hinsichtlich der vom Bundesgericht beanstandeten Gesamtdauer von acht Jahren (hiervon entfallen rund vier Jahre auf das Vorverfahren und mithin die Strafuntersuchung durch die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft) ist mit Blick auf den in der Antwort zusammengefassten Verfahrensgang zu berücksichtigen, dass es sich um eine umfangreiche Strafuntersuchung betreffend einen langjährigen Sozialhilfebetrug mit einer hohen Deliktssumme handelte. 

Beantwortung der Interpellation 2024/148: «Steuerliches Potential einer Erbschafts- und Nachlasssteuer»

Nach geltendem Recht sind seit 1. Juli 2010 Ehegatten, Eltern und direkte Nachkommen sowie die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner der erblassenden oder schenkenden Person von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Eine Nachlasssteuer, bei welcher der Nachlass als Ganzes besteuert wird, besteht nicht. Die in den vergangenen Jahren durchgeführten verschiedenen Gesetzesrevisionen im Bereich der natürlichen und der juristischen Personen sind mit dafür verantwortlich, dass der Kanton Basel-Landschaft heute im Vergleich mit den anderen Kantonen eine gute Position einnimmt. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sich die Einführung einer Nachlasssteuer sowie die Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer negativ auf den Steuerstandort Basel-Landschaft auswirken und die Standortattraktivität darunter leiden würde. Die Ursachen für den finanzpolitischen Druck sind nicht die Steuergesetzrevisionen der vergangenen Jahre, sondern vielmehr die stetig und zum Teil stark steigenden Kosten im Gesundheits- und Bildungsbereich. 

Beantwortung der Interpellation 2024/347: «Wie weiter mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, insbesondere, wenn diese die Volljährigkeit erlangen»

Der Regierungsrat beantwortet verschiedene Fragen zur Unterbringung und Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, insbesondere, wenn diese die Volljährigkeit erlangen. 

Beantwortung der Interpellation 2024/227: «Vergleichbarkeit der Strassenrechnung»

Der Regierungsrat zeigt auf, dass die Strassenrechnung über den Zeitraum von 2002 bis 2022 ausgeglichen war. Die Höhe der Motorfahrzeugsteuern liegt dabei im Vergleich zu den anderen Kantonen nur leicht über dem Schweizer Durchschnitt. Auch werden in allen Klassen einzelne Fahrzeuge gegenüber den anderen Kantonen vergleichsweise günstig besteuert. Die Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuer mit dem Hauptbemessungskriterium Gesamtgewicht sowie einem ökologischen Steueranteil auf Grundlage des CO2-Ausstosses (Bonus-Malus-System) zeigt die gewünschte Wirkung und steht im Einklang mit der kantonalen Klimastrategie. Betreffend Strassenkosten lassen sich die Kantone aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen kaum miteinander vergleichen. Auch besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Anzahl besteuerter Fahrzeuge und den Strassenunterhaltskosten. Die Einnahmen durch Bundesbeiträge sind mit der Abgabe von zwei Hochleistungsstrassen in den letzten Jahren deutlich gesunken. 

Landratsvorlagen (Link

Ausgabenbewilligung für Erneuerung Leistungsvereinbarung mit der AMKB 2025–2028

Die geltende Leistungsvereinbarung mit dem sozialpartnerschaftlich getragenen Verein «Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, AMKB» zum Schutz der Arbeitsbedingungen auf dem Baugewerbe läuft Ende 2024 aus. Für den Neuabschluss einer Leistungsvereinbarung 2025–2028 beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine neue einmalige Ausgabe von rund 3,5 Millionen Franken. 

Sammelvorlage betreffend fünf Vorstösse zum Thema Anpassungsbedarf Laufbahnverordnung

Die Überprüfung des Anpassungsbedarfs der Laufbahnverordnung erfolgte unter Einbezug sämtlicher Anspruchsgruppen im Rahmen eines Projekts und gestützt auf eine extern durchgeführte Datenanalyse. Auf dieser Basis hat der Regierungsrat entsprechende Änderungen beschlossen und auf den 1. August 2024 in Kraft gesetzt. Er beantragt deshalb die Abschreibung aller titelgebenden Vorstösse. 

Bericht zum Postulat 2021/451: «Kapazitätsüberprüfung der Verkehrserschliessung in Salina Raurica»

Der Regierungsrat hält fest, dass Kanton und Gemeinden die Erschliessung von Salina Raurica mit allen Verkehrsmitteln vertieft überprüft haben. Handlungsoptionen und -bedarf haben sich insbesondere beim ÖV gezeigt. Darüber hinaus ist die Fortsetzung des Monitorings erforderlich. 

Bericht zum Postulat 2022/608: «Salina Raurica neu denken»

Der Regierungsrat stellt fest, dass die mit dem Postulat 2022/608 gestellten Forderungen bereits weitgehend erfüllt sind. Alle unbebauten Parzellen in der Gewerbezone gehören der öffentlichen Hand. 

Bericht zum Postulat 2021/448: «Mobilität Salina Raurica: Prüfung alternative Massnahmen»

Der Regierungsrat teilt die im Postulat geäusserte Einschätzung, dass aufgrund des Abstimmungsresultats zur Tramverlängerung von 2021 Handlungsbedarf besteht. Die im Postulat vorgeschlagenen Massnahmen sind teilweise umgesetzt oder in der Planungs-, Projektierungs- und Realisierungsphase. 

Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link

Stellungnahme an den Bund: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz

Der Regierungsrat befürwortet im Wesentlichen die revidierte Fassung der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung. Der Ergänzungsantrag bezieht sich insbesondere auf die Festlegung der maximal akkumulierbaren Strahlendosis im Rahmen der schulischen Ausbildung. Der Kanton Basel-Landschaft begrüsst ausdrücklich die Erweiterung auf die Fachärztinnen und Fachärzte mit den Weiterbildungstiteln «Intensivmedizin», «Mund-und Kieferchirurgie» und «Neurologie» und die damit verbundene Anpassung an die ausgeübte Praxis.