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06.05.2015
Bericht der Geschäftsprüfungskommission
Stellungnahme des Regierungsrates zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 6. Mai 2015 betreffend Auftrag an die Finanzkontrolle zur Vornahme von Prüfungshandlungen im Bereich Beratungsdienstleistungen
.
Beschaffungsentscheide des Kantons erfolgen zweckmässig und verantwortungsbewusst
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat einen Bericht veröffentlicht, der in teilweise zu pauschaler Form Mängel in der Beschaffungspraxis des Kantons Basel-Landschaft moniert. Der Regierungsrat wird die aufgezeigten tatsächlichen Mängel im Detail prüfen und die vorgeschlagenen Verbesserungen wo sinnvoll umsetzen. Unbelegte Pauschalvorwürfe gegenüber Regierungsrat und Verwaltung weist er zurück. Zudem bedauert der Regierungsrat, dass es die GPK unterlassen hat – entgegen der beispielsweise beim Bund üblichen Praxis – vorgängig die Ergebnisse des Berichts mit dem Regierungsrat zu besprechen im Bemühen um eine sachliche, objektive Darstellung.
Im vorliegenden „Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat vom 6. Mai 2015 betreffend Auftrag an die Finanzkontrolle zur Vornahme von Prüfungshandlungen im Bereich der Beratungsdienstleistungen“ wird Regierungsrat und Verwaltung vorgeworfen, im Beschaffungswesen mangelhaft vorgegangen zu sein. Der Bericht kommt teilweise zu Schlüssen, die in ihrer Pauschalisierung und mit der Verallgemeinerung einzelner Feststellungen so nicht zulässig sind und sich nicht belegen lassen. Es ist weder sachdienlich noch zulässig, aus festgestellten Mängeln in einzelnen Projekten generelle und nicht zutreffende Pauschalvorwürfe abzuleiten.
Regierung und Verwaltung gehen zweckmässig und sorgfältig mit Steuergeldern um
Der Regierungsrat hält fest, dass sowohl in der Regierung als auch in der Verwaltung auf allen Stufen ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für einen zweckmässigen und sparsamen Umgang mit Steuergeldern vorhanden ist und auch gelebt wird. Gerade angesichts der knappen Mittel werden in aller Regel sehr sorgfältig Kosten-/Nutzen-überlegungen gemacht. Projekte werden überdies in der Regel im Rahmen klarer Zielvorgaben und strukturiert abgewickelt. Der Regierungsrat bedauert, dass im GPK-Bericht diesbezüglich gemachte Aussagen das Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und Regierung bzw. Verwaltung unnötig belasten.
Bei der Vielzahl an Projekten, die beim „grössten Baselbieter Unternehmen" – der kantonalen Verwaltung – geführt werden, können in Einzelfällen bei aller Sorgfalt auch Fehler geschehen. Die tatsächlichen Mängel will der Regierungsrat korrigieren. Der Regierungsrat wird auch prüfen, ob ein Teil der Empfehlungen zu einem erhöhten Bürokratie- und Controllingaufwand führt, der mehr kostet, möglicherweise aber keine Garantie für Qualitätsverbesserungen gewährt.
Rücksprache mit Regierungsrat hätte einer sachlichen Darstellung gedient
Der Regierungsrat hätte es begrüsst, wenn in Übereinstimmung mit zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen vor der Veröffentlichung des Berichts eine Rücksprache der GPK stattgefunden hätte, um Fragen zu klären und damit eine sachliche Darstellung zu erreichen. Dieses Vorgehen ist beispielsweise beim Bund Praxis und ist der GPK seitens des Regierungsrates auch schon wiederholt beantragt worden.
Der Regierungsrat wird seine Sichtweise in detaillierterer Form in der parlamentarischen Diskussion des GPK-Berichts einbringen.
> Bericht
Für Rückfragen
Regierungspräsident Isaac Reber,
erreichbar über Nic Kaufmann, 2. Landschreiber, 061 552 50 02/079 757 72 80, [email protected]
Beschaffungsentscheide des Kantons erfolgen zweckmässig und verantwortungsbewusst
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat einen Bericht veröffentlicht, der in teilweise zu pauschaler Form Mängel in der Beschaffungspraxis des Kantons Basel-Landschaft moniert. Der Regierungsrat wird die aufgezeigten tatsächlichen Mängel im Detail prüfen und die vorgeschlagenen Verbesserungen wo sinnvoll umsetzen. Unbelegte Pauschalvorwürfe gegenüber Regierungsrat und Verwaltung weist er zurück. Zudem bedauert der Regierungsrat, dass es die GPK unterlassen hat – entgegen der beispielsweise beim Bund üblichen Praxis – vorgängig die Ergebnisse des Berichts mit dem Regierungsrat zu besprechen im Bemühen um eine sachliche, objektive Darstellung.
Im vorliegenden „Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat vom 6. Mai 2015 betreffend Auftrag an die Finanzkontrolle zur Vornahme von Prüfungshandlungen im Bereich der Beratungsdienstleistungen“ wird Regierungsrat und Verwaltung vorgeworfen, im Beschaffungswesen mangelhaft vorgegangen zu sein. Der Bericht kommt teilweise zu Schlüssen, die in ihrer Pauschalisierung und mit der Verallgemeinerung einzelner Feststellungen so nicht zulässig sind und sich nicht belegen lassen. Es ist weder sachdienlich noch zulässig, aus festgestellten Mängeln in einzelnen Projekten generelle und nicht zutreffende Pauschalvorwürfe abzuleiten.
Regierung und Verwaltung gehen zweckmässig und sorgfältig mit Steuergeldern um
Der Regierungsrat hält fest, dass sowohl in der Regierung als auch in der Verwaltung auf allen Stufen ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für einen zweckmässigen und sparsamen Umgang mit Steuergeldern vorhanden ist und auch gelebt wird. Gerade angesichts der knappen Mittel werden in aller Regel sehr sorgfältig Kosten-/Nutzen-überlegungen gemacht. Projekte werden überdies in der Regel im Rahmen klarer Zielvorgaben und strukturiert abgewickelt. Der Regierungsrat bedauert, dass im GPK-Bericht diesbezüglich gemachte Aussagen das Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und Regierung bzw. Verwaltung unnötig belasten.
Bei der Vielzahl an Projekten, die beim „grössten Baselbieter Unternehmen" – der kantonalen Verwaltung – geführt werden, können in Einzelfällen bei aller Sorgfalt auch Fehler geschehen. Die tatsächlichen Mängel will der Regierungsrat korrigieren. Der Regierungsrat wird auch prüfen, ob ein Teil der Empfehlungen zu einem erhöhten Bürokratie- und Controllingaufwand führt, der mehr kostet, möglicherweise aber keine Garantie für Qualitätsverbesserungen gewährt.
Rücksprache mit Regierungsrat hätte einer sachlichen Darstellung gedient
Der Regierungsrat hätte es begrüsst, wenn in Übereinstimmung mit zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen vor der Veröffentlichung des Berichts eine Rücksprache der GPK stattgefunden hätte, um Fragen zu klären und damit eine sachliche Darstellung zu erreichen. Dieses Vorgehen ist beispielsweise beim Bund Praxis und ist der GPK seitens des Regierungsrates auch schon wiederholt beantragt worden.
Der Regierungsrat wird seine Sichtweise in detaillierterer Form in der parlamentarischen Diskussion des GPK-Berichts einbringen.
> Bericht
Für Rückfragen
Regierungspräsident Isaac Reber,
erreichbar über Nic Kaufmann, 2. Landschreiber, 061 552 50 02/079 757 72 80, [email protected]