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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Fusion von Kirchgemeinden erleichtern
Die Landeskirchen sollen in ihren Kirchenverfassungen die Kirchgemeinden nicht mehr namentlich aufführen müssen. Damit können sie für die Fusion von Kirchgemeinden auf eine kantonsweite Urnenabstimmung unter den Kirchenmitgliedern verzichten. Dies ist Gegenstand einer Änderung des Kirchengesetzes, die der Regierungsrat in die Vernehmlassung schickt.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung setzt eine landrätliche Motion um. Diese wurde im Hinblick auf die laufende Totalrevision der Evangelisch-reformierten Kirchenverfassung eingereicht. Darin sollen die Kirchgemeinden nicht mehr aufgeführt werden müssen, damit der zu erwartende Strukturwandel bei den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden erleichtert wird.
Weiteres
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung die vom Einwohnerrat Allschwil am 12. Juni 2018 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Heuwinkel» genehmigt.
Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Zudem hat der Regierungsrat bereits am 29. Januar 2019 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. > Details
Landeskanzlei