Aus der Sitzung des Regierungsrats

24.04.2018

Grundsatzentscheid für ein neues Gefängnis im Kanton Basel-Landschaft

Der Regierungsrat erteilt der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) und der Sicherheitsdirektion (SID) den Auftrag, ein neues Gefängnis zu projektieren. Drei der fünf Baselbieter Gefängnisse sind erneuerungsbedürftig und für eine effiziente Betriebsführung eigentlich zu klein. Zudem liegen sie mehrheitlich in Wohnquartieren. Deshalb sollen die Gefängnisse Arlesheim, Sissach und Laufen durch einen Neubau abgelöst werden, der den zeitgemässen Anforderungen an Untersuchungsgefängnisse entspricht und die Ansprüche an Haftplätze für den Kurzzeitvollzug erfüllt 

Aktuell verfügt der Kanton Basel-Landschaft über fünf Gefängnisse mit Haftplätzen für Untersuchungshaft und Kurzzeitvollzug: Muttenz (47), Liestal (31), Arlesheim (34), Sissach (16) und Laufen (10); diese sind meist zwischen 90 bis 100 Prozent ausgelastet. Die drei älteren Gefängnisse Arlesheim, Laufen und Sissach wurden für die damaligen Verhältnisse und Anforderungen konzipiert. Sie wurden an die bestehenden Polizeistützpunkte angegliedert, welche damals auch für den Betrieb der Gefängnisse zuständig waren. Heute werden die Gefängnisse als selbständige Einheit betrieben und werden nicht nur für Polizei- oder Untersuchungshaft gebraucht, sondern auch für den Vollzug kürzerer Freiheitsstrafen oder für die Wartezeit auf einen Platz in einer Vollzugsanstalt. Die Gefängnisse Arlesheim und Sissach liegen in Wohnquartieren, Erweiterungen auf eine betrieblich sinnvolle Grösse sind an diesen Standorten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. 

Gefängnisse im Wohngebiet und nicht mehr ausbaubar
Die bauliche und betriebliche Situation ist in diesen drei Gefängnissen ähnlich: Die Aufenthalte waren früher in der Regel deutlich kürzer, weshalb weder Zellengrösse noch Infrastruktur wichtige Faktoren waren. Diese Gefängnisse können die heute geltenden diesbezüglichen Standards deshalb nicht mehr erfüllen. Sie können aufgrund der Situation baulich weder erweitert noch mit verhältnismässigem Aufwand an die heutigen Standards angepasst werden. Das Gefängnis Laufen ist inzwischen ca. 120 Jahre alt. Das Gefängnis Arlesheim wurde vor über 50 Jahren erstellt und 2001 mit Zellencontainern im Hof um 10 Haftplätze erweitert. 

Platzierung in Nachbarskantonen keine Alternative
Der Wegfall des Gefängnisses Arlesheim kann weder im Gefängnisneubau in Basel-Stadt kompensiert werden noch mit Plätzen in anderen Nachbarskantonen. Deshalb beauftragt der Regierungsrat die BUD und die SID, ein Projekt für ein neues Gefängnis zu erarbeiten. Dieses soll rund 70 Plätze umfassen und auch die Ansprüche an Haftplätze für den Kurzzeitvollzug erfüllen. Im Zuge des Projekts soll auch die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen mit geprüft werden. 

Belagssanierung soll für weniger Lärm sorgen

A22 im Abschnitt Liestal Altmarkt bis Galerie Lausen
Für die Belagssanierung der A22 im Abschnitt Liestal Altmarkt bis Galerie Lausen hat der Regierungsrat eine gebundene einmalige Ausgabe von 2,8 Mio. Franken für 2018  bewilligt. Soweit möglich wird auf diesem Abschnitt ein lärmmindernder Deckbelag eingebaut, mit dem die Lärmimmissionen markant gesenkt werden können. 

Gemäss Lärmschutz-Verordnung müssen sämtliche Hochleistungsstrassen bis zum 31. März 2018 lärmsaniert sein. Für den A22-Abschnitt Liestal Altmarkt bis Galerie Lausen existiert ein Lärmsanierungsprojekt aus dem Jahr 2010. Dieses sieht vor, am Ergolzviadukt Lausen die Lärmschutzwände auf vier Meter zu erhöhen, da mit lärmmindernden Asphaltbelägen auf Brücken nicht das gewünschte Resultat erreicht werden kann. Wo hingegen möglich, nämlich in den Abschnitten ausserhalb des Ergolzviadukts, sind lärmarme bzw. lärmmindernde Deckbeläge vorgesehen. 

Im Zuge der notwendigen Belagssanierung sollen nun Asphaltbeläge, die den Lärmschutz auf diesem Abschnitt unterstützen, eingebaut werden. Es handelt sich hierbei nicht um die Umsetzung des Lärmsanierungsprojekts. Die Umsetzung von Massnahmen aus dem Lärmsanierungsprojekts würde bedeuten, dass sämtliche Massnahmen des Projekts – auch nach der Übergabe der A22 an den Bund – durch den Kanton finanziert werden müssten (ca. 12 Mio. Franken). 

Die Regierung fordert die Weiterentwicklung der Nationalstrassen

Der Regierungsrat begrüsst die Vorschläge des Bundesrats zur Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes und fordert in seiner Stellungnahme darüber hinaus weitere Schritte. Insbesondere die Realisierung der Projekte Rheintunnel Basel und Hagnau–Augst erachtet der Regierungsrat im ersten Realisierungshorizont als zentral. 

Weiteres Handeln erforderlich
Noch nicht genügend sichergestellt ist aus Sicht des Regierungsrats die Koordination zwischen den verschiedenen Infrastruktur-Finanzierungen des Bundes, insbesondere den Agglomerationsprogrammen und dem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen). Er betont den Anspruch, dass dabei stets regionale Lösungen gemeinsam mit den Kantonen gesucht werden. Auch fordert er, dass der Bund die Problematik der schlechten Auslastung im motorisierten Individualverkehr aktiv angeht. 

Per 1. Januar 2020 übernimmt der Bund weitere Strecken von den Kantonen. In seiner Stellungnahme weist der Regierungsrat darauf hin, dass diese Strecken mit den bestehenden Nationalstrassen gleich zu behandeln sind und entsprechende Mittel vorgesehen werden müssen. Er verlangt, dass der Bund rasch weitere Perspektiven sowohl für die neuen Strecken als auch für die langfristige Entwicklung des Gesamtnetzes entwickelt. 

NAF als Basis
Der Regierungsrat teilt die Ansicht des Bundesrats, wonach ein gut funktionierendes Nationalstrassennetz für die Standortattraktivität der Schweiz von grosser Bedeutung ist. Daher hat er sich auch klar für die Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ausgesprochen. Volk und alle Stände haben dem NAF im vergangenen Jahr zugestimmt. 

Mit den nun vorliegenden Vorlagen wird auf diesem Entscheid aufbauend der Rahmen geschaffen, der zunehmenden Mobilität Rechnung zu tragen und Stausituationen entgegenzuwirken, die hohe volkswirtschaftliche Kosten und unnötige Umweltbelastungen zur Folge haben. Dazu gehört aus Sicht des Regierungsrats insbesondere auch, dass der reibungslose Unterhalt der Nationalstrassen sichergestellt wird. 

Die Stellungnahme des Kantons Basel-Landschaft wurde mit derjenigen des Kantons Basel-Stadt abgesprochen und ist identisch. 

> Vernehmlassungsschreiben (PDF) 

Weiteres

Genehmigung Gemeindebeschlüsse
Zudem hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung die von der Einwohnergemeindeversammlung Gelterkinden am 14. Juni 2017 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Rohrbach» genehmigt. 

Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Der Regierungsrat hat bereits am 17. April 2018 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. > Details

 

Landeskanzlei Kanton Basel-Landschaft