|
Das Domplatzschulhaus in Arlesheim wird in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Das 1914 erbaute Schulhaus befindet sich am südwestlichen Rand des Ortskernes an der Verbindungsstrasse nach Oberdornach und gehört zu den architekturhistorisch bedeutendsten Schulhausbauten des Kantons.
Mit der Bezeichnung Domplatzschulhaus wird auf die Zugehörigkeit des Gebäudes zum eigentlichen Dombezirk verwiesen, der ein städtebaulich und historisch bedeutsamer Bereich des Arlesheimer Ortskerns ist.
Der Schulbetrieb in Arlesheim wurde bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den Räumlichkeiten des Domherrenhauses am Domplatz 8 abgehalten. Für den geplanten Neubau war der damalige, am südwestlichen Ende des Domplatzes gelegene Schulgarten vorgesehen. Der mit dem städtebaulichen Standort verbundene Qualitätsanspruch an die Setzung und Gliederung des Baukubus zwischen Dombezirk und Villenquartier war den Verantwortlichen bewusst. Arlesheim schrieb deshalb einen Architekturwettbewerb aus, für den 73 Entwürfe eingingen. Der Basler Architekt Hans Bernoulli erhielt den ersten Preis. Ausgeführt wurde jedoch nach einer Überarbeitung der zweitplatzierte Entwurf «so wie so» von Erwin Rudolf Heman aus Basel.
Das Domplatzschulhaus reagiert mit seinen unterschiedlichen Baukörpern auf die komplexe, ortsbauliche Situation. Diverse Dekorationselemente wie die Voluten an den Giebeln des nordöstlichen Risaliten sowie die Giebelfelder der Dachfenster greifen Dekorationselemente der Fassade der Domkirche in unmittelbarer Nähe auf. Der südwestliche Risalit mit beinahe quadratischem Grundriss markiert den Dorfeingang gegen Oberdornach. Der geschwungene Dachverlauf erinnert an die Dachformen des Hofguts sowie der Renggersmatt.
Mit dieser differenzierten Einpassung in das bestehende Ortsbild, mit der Verwendung der lokal verankerten Materialien und Farben und mit der handwerklich sorgfältigen Ausführung erfüllt der Architekt Heman die Forderungen an die damalige Architektur.
Die selbstverständliche Grösse des Baus, die vorbildliche Integration ins Ortsbild sowie die ausserordentlich hohe Qualität von Gestaltung und Ausführung unterstreichen die hohe architekturgeschichtliche und kulturelle Bedeutung des Gebäudes. Das Domplatzschulhaus ist somit ein wertvoller historischer Zeuge mit einem herausragenden Denkmalwert.
Für Rückfragen
Brigitte Frei-Heitz, Leiterin kantonale Denkmalpflege, 062 552 55 75
|
|
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
-
die vom Einwohnerrat Allschwil am 9. Dezember 2015 beschlossene Mutation «Hegenheimermattweg, Teilstück Grabenring bis Kantonsgrenze» zum Bau- und Strassenlinienplan «Linksufriges Bachgrabengebiet» und die Mutation «Quartierplanperimeter» zum Quartierplan «Lachen Südost» genehmigt,
-
die von der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen am 30. September 2015 beschlossene «Mutation 2014» zum Teilzonenplan Siedlung «Scheuermatt» sowie die am 9. Dezember 2015 beschlossene «Mutation 2014» zum Zonenplan Siedlung und zum Teilzonenplan Siedlung «Ortskern» genehmigt,
-
die vom Einwohnerrat Reinach am 1. Juni 2015 beschlossenen Zonenvorschriften Landschaft genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
|