Aus der Sitzung des Regierungsrats

21.11.2017

Jana Wachtl wird neue Leiterin der Fachstelle «Gleichstellung für Frauen und Männer»

Jana Wachtl wird per 1. Januar 2018 neue Leiterin der Fachstelle «Gleichstellung für Frauen und Männer» (Gleichstellung BL). Der Regierungsrat hat sie in diese Funktion gewählt.

Der Regierungsrat hat Jana Wachtl zur neuen Leiterin der Fachstelle «Gleichstellung für Frauen und Männer» (Gleichstellung BL) gewählt. Die 38-jährige tritt per 1. Januar 2018 die Nachfolge von Sabine Kubli an, die auf Ende 2017 von der Funktion zurücktritt.

Mit Jana Wachtl ist eine ausgewiesene Gleichstellungsexpertin aus dem Bewerbungsverfahren hervorgegangen. Ihre fundierte Ausbildung, ihre Erfahrungen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie ihre Persönlichkeit befähigen sie in besonderer Weise, die Leitung des Kompetenzzentrums für Gender- und Gleichstellungsfragen zu übernehmen.

Jana Wachtl arbeitet seit Oktober 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Gleichstellung BL. Hierbei hat sie sich einen Namen gemacht als Projektleiterin und Redaktorin des ersten Gleichstellungsberichts des Kantons Basel-Landschaft «Lebensverläufe von Frauen und Männern» sowie des Monitoringberichts 2017 zur Zusammensetzung der regierungsrätlichen Kommissionen. Ein weiteres ihrer Projekte ist die überdirektionale «Zukunftsstrategie Gleichstellung».

Vor ihrer Tätigkeit beim Kanton bot Jana Wachtl mit ihrer Firma «Wachtl Ind+  – Indikatoren, Monitoring, Kommunikation» Wissensgenerierungs- und Kommunikationsdienstleistungen an. Eine weitere berufliche Station war ihre sechsjährige Tätigkeit beim Bundesamt für Statistik. Zuletzt war sie dort verantwortlich für das Monitoring der nachhaltigen Entwicklung der Schweiz.

Ihr Studium absolvierte Jana Wachtl an der Universität Basel mit Hauptfach Soziologie und den Nebenfächern Informatik und MGU (Mensch-Gesellschaft-Umwelt). Ihre Masterarbeit verfasste sie zum Thema «Gender und Peacebuilding».

Jana Wachtl lebt mit ihrer Familie in Binningen. 

 

Regierungsrat überweist Vorlage zur Rechtsgültigkeit der Wohnkosten-Initiative an den Landrat

Die am 18. Oktober 2017 eingereichte Wohnkosten-Initiative ist vom Regierungsrat einer Rechtsgültigkeitsprüfung durch einen externen Gutachter unterzogen worden. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass Teile der Initiative für ungültig erklärt werden müssen, weil diese Verfassungs- und Bundesrecht verletzen. Der Regierungsrat wird eine Neuordnung der Wohneigentumsbesteuerung als Gegenvorschlag zur Wohnkosten-Initiative vorlegen. 

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die von einem überparteilichen Initiativkomitee eingereichte Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten» (Wohnkosten-Initiative) teilweise für ungültig zu erklären. Die Prüfung der Rechtsgültigkeit durch Prof. Dr. René Matteotti von der Universität Zürich hat ergeben, dass Teile der Initiative gegen Verfassungs- und Bundesrecht verstossen.

Dies betrifft zum einen die Bestimmung zur Wahl einer Konsultativkommission. Sie verstösst wegen der einseitigen Berücksichtigung des Hauseigentümerverbands gegen das Gebot der Rechtsgleichheit. Zum anderen verletzt der vorgesehene Abzug für ein Arbeitszimmer die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Steuerharmonisierungsgesetz.

Rückwirkende Inkraftsetzung möglich
Die in der Initiative vorgesehenen Pauschalabzüge für Liegenschaftsunterhaltskosten von 18 Prozent bzw. 28 Prozent werden im Gutachten zwar als kritisch hoch, jedoch nicht als offensichtlich bundesrechts- bzw. verfassungswidrig beurteilt. Bei der von den Initianten verlangten rückwirkenden Inkraftsetzung per 1. Januar 2016 kommt der Gutachter zum Schluss, dass diese Rückwirkung möglich ist. Es bestehe zwar ein Interessenskonflikt zwischen der von der Initiative geforderten Wohneigentumsbesteuerung und dem durch die Rückwirkung verursachten administrativen Mehraufwand. Die Interessenabwägung zwischen den verschiedenen gegenläufigen öffentlichen Interessen sei aber Gegenstand des politischen Prozesses, hält das Gutachten fest.

Neuordnung der Wohneigentumsbesteuerung als Gegenvorschlag zur Initiative
Der Regierungsrat hat die Finanz- und Kirchendirektion im Zusammenhang mit der Wohnkosten-Initiative schon frühzeitig als federführende Direktion bestimmt und die nötigen Aufträge erteilt. Daher kann der Regierungsrat schon jetzt – rund einen Monat nach Einreichung der Initiative – die Vorlage zur formellen Rechtsgültigkeit verabschieden. Die Regierung unterstreicht damit ihre Anstrengungen, dem Parlament rasch eine für alle Anspruchsgruppen ausgewogene und faire, aber auch bundesrechtskonforme Lösung vorzulegen. Sie wird dem Landrat als nächstes die Neuordnung der Wohneigentumsbesteuerung als Gegenvorschlag zur Wohnkosten-Initiative vorlegen und die vom Gesetz vorgegebene sechsmonatige Frist nicht ausnutzen.

Die Wohnkosten-Initiative wurde als Folge eines Entscheids des Bundesgerichts zur Berechnung des Eigenmietwertes im Kanton Basel-Landschaft lanciert. Mit der Initiative sollen unter anderem die Eigenmietwerte im Vergleich zum geltenden Recht reduziert und die Pauschalabzüge für Liegenschaftsunterhaltskosten erhöht werden.

> Landratsvorlage

 

Weiteres

Höflichkeitsbesuch der Generalkonsulin der Republik Türkei
Der Regierungsrat hat die türkische Generalkonsulin Asiye Nurcan Ipekçi in Begleitung von Vizekonsul Mustafa Yılmaz zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen. Fotos dazu auf: www.facebook.com/KantonBL.

 

Landeskanzlei Kanton Basel-Landschaft

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