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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Neues Abstimmungsbüchlein für kantonale Vorlagen
Der Regierungsrat hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte und eine Konzeptänderung des Abstimmungsbüchleins beschlossen. Die Rückmeldungen aus der Anhörung waren überwiegend positiv. Verschiedene Anregungen konnten aufgenommen und umgesetzt werden. So wird bei künftigen Erläuterungstexten im Abstimmungsbüchlein grosses Gewicht auf eine einfache, verständliche Sprache und eine lesefreundliche, informative Gestaltung gelegt.
Im Rahmen der Anhörung gingen mehrheitlich positive Rückmeldungen zur Anpassung der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VO GpR) und zum neuen Konzept des Abstimmungsbüchleins ein. Überzeugt haben die attraktivere Gestaltung, die klare Gliederung, die Reduktion aufs Wesentliche und die Vorgabe, verständliche und leserfreundliche Texte zu verfassen. Positiv aufgenommen wurde auch, dass die Initiativ- und Referendumskomitees künftig für ihre Stellungnahme gleich viel Platz haben wie der Regierungsrat.
Umgesetzte Verbesserungen aufgrund der Rückmeldungen
Kritische Rückmeldungen wurden grösstenteils aufgenommen. So wurde die Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte gegenüber der Anhörungsversion angepasst, damit bei komplexen Vorlagen die Möglichkeit besteht, den maximalen Zeichenumfang mit Beschluss des Regierungsrats im Einzelfall zu erweitern. Der Bearbeitung der Erläuterungstexte wird grosses Gewicht beigemessen. Die Texte zu den Abstimmungsvorlagen sollen klar formuliert und einfach verständlich, die Textabschnitte kurz gehalten sein. Dies wurde im Konzept nochmals hervorgehoben.
Gut aufbereitete Grafiken, Pläne und Visualisierungen
Zudem soll es möglich sein, gut aufbereitete Grafiken, Pläne, Tabellen und Listen zu publizieren, wenn damit der Informationsgehalt erhöht wird. Ebenso können Visualisierungen eingesetzt werden. Es dürfen jedoch keine Symbolbilder verwendet werden, weil diese falsche Informationen vermitteln könnten.
Für Rückfragen:
Nic Kaufmann, 2. Landschreiber/Regierungssprecher, Landeskanzlei (LKA), 061 552 50 02 / 079 757 72 80
Weiteres
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung die von der Einwohnergemeindeversammlung Liesberg am 1. Juni 2015 beschlossenen Zonenvorschriften Siedlung und die Teilzonenvorschriften Dorfkern mit Änderungen genehmigt. > Details
100. Geburtstag
Am Dienstag, 13. Juni 2017, feiert Herr Armand Georges Bacchetta, wohnhaft am Bromhübelweg 17, Arlesheim, seinen 100. Geburtstag. Eine Delegation, bestehend aus Landratspräsident Philipp Schoch und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird dem Jubilar die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
100. Geburtstag
Am Montag, 19. Juni 2017, feiert Herr Paul Jakob Hofer, wohnhaft an der Seltisbergerstrasse 19, Lupsingen, seinen 100. Geburtstag. Eine Delegation, bestehend aus Regierungsrat Anton Lauber, Landschreiber Peter Vetter und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird dem Jubilar die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Zudem hat der Regierungsrat bereits am 23. Mai 2017 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. Details unter www.swisslos-fonds.bl.ch.
Landeskanzlei Basel-Landschaft