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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts
Mit der Revision des Sozialversicherungsrechts will der Bund die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs stärken, den internationalen Kontext regeln und das System optimieren. Der Regierungsrat unterstützt die Reformbestrebungen des Bundes, möchte jedoch präzisere Regelungen bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs, bei der internationalen Koordination und bei der Kostenpflicht von Prozessen.
Der Regierungsrat ist mit der Reform des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) grösstenteils einverstanden. In seiner Vernehmlassung weist er auf verschiedene Punkte hin, die konkretisiert oder präzisiert werden sollten.
Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs
Treten Verurteilte den Straf- und Massnahmenvollzug nicht an, sollen Geldleistungen aus Sozialversicherungen künftig sistiert werden können. Verschiedene Abläufe bei der Bekämpfung des Missbrauchs sollen zudem verbessert werden (z.B. die vorsorgliche Einstellung der Leistungen in begründeten Verdachtsfällen). Ins ATSG wird auch ein neuer Artikel aufgenommen, der die Durchführung von Überwachungen durch die Versicherungsträger regelt.
Der Regierungsrat fordert den Bund auf, noch offen gelassene Punkte einer Regelung zuzuführen. Hierzu gehören zum Beispiel die Klärung der Zuständigkeiten für Observationen und die Regelungen zur Verwendung und Bearbeitung von Aufzeichnungen. Zudem stellt er den Antrag, dass bei Observationen neben Bild- auch Tonaufnahmen als Beweismittel zugelassen werden.
Anpassungen im internationalen Kontext
Mit der Revision sollen die Regeln für die internationale Koordination der Systeme verbessert werden. Zudem sollen Regeln zu den Zuständigkeiten, zu den Informationssystemen und zur Datenbekanntgabe erlassen werden.
Der Regierungsrat fordert vom Bund, im nationalen Recht zu regeln, wer für die Entwicklung und den Betrieb der Infrastruktur zuständig ist und wer diese finanziert.
Optimierungen des Systems
Mit der Revision werden die Versicherten verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet. Mit neuen Bestimmungen zur Kostenpflicht im kantonalen Gerichtsverfahren sollen zudem die Gerichte entlastet werden. Hierzu legt der Bund zwei Varianten vor: Kostenpflicht nur für Beitragsstreitigkeiten und Kostenpflicht sowohl für Beitrags- als auch für Leistungsstreitigkeiten.
Der Regierungsrat befürwortet eine Kostenpflicht für beide Arten von Streitigkeiten. So kann eine einheitliche Anwendung für alle Sozialversicherungen gewährleistet werden. Ausserdem beantragt er dem Bund, die Kostenpflicht auch auf BGV-Verfahren auszudehnen, die nicht dem ATSG unterstehen. Diese wären sonst als einzige Sozialversicherungsprozesse weiterhin kostenlos
Für Rückfragen:
Daniel Schweighauser, Akademischer Mitarbeiter, Finanzverwaltung/Abteilung Finanz- und Volkswirtschaft, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 61 95
Beiträge aus dem Swisslos Sportfonds Baselland
Der Regierungsrat hat Beiträge an vier Sportanlagen sowie zwei Sportanlässe aus dem Swisslos Sportfonds beschlossen. Insgesamt spricht der Regierungsrat rund 187‘000 Franken für den Verein Beachvolley Uptown Basel, die Feldschützen Arlesheim, den FC Laufen, den Verein pro Ticino Basilea, die Badminton WM 2019 sowie das «Curling Women’s Masters 2017».
Im Kanton Basel-Landschaft besteht momentan noch kein Angebot für Indoor-Sandsport. Der Verein Beachvolley Uptown Basel möchte diese Situation verbessern und wird im Schorenareal in Arlesheim in einer Zwischennutzung ein Beachsportzentrum aufbauen. Der Verein will damit erreichen, dass die Bedingungen für den Breiten- und Leistungssport erheblich verbessert werden. Der Regierungsrat hat eine finanzielle Unterstützung von maximal 58‘955 Franken bewilligt.
Im Wandel befindet sich das Pistolenschiessen. Immer mehr Wettbewerbe erfolgen auf der 25-Meter-Distanz. Auch in der Ausbildung der Jungschützen steht diese Distanz im Vordergrund. Die Pistolensektion der Feldschützen Arlesheim wird sich dem Wandel der Zeit anpassen und eine 25-Meter Schiessanlage an das bestehende Gebäude anbauen. Der Regierungsrat sichert den Projektverantwortlichen einen Beitrag von maximal 49‘500 Franken zu.
Der Verein pro Ticino Basilea città e campagna wird eine Sanierung der Bocciabahnen in Allschwil vornehmen. Diese Sanierung wird vom Regierungsrat mit einem Beitrag von maximal 6‘000 Franken unterstützt.
Der FC Laufen saniert die über 30 Jahre alte Schiedsrichtergarderobe. Erneuert werden der Bodenbelag, die Wandplatten und die Sanitäranlagen. Der Regierungsrat unterstützt diese baulichen Massnahmen mit maximal 4‘500 Franken.
Die Badminton-WM 2019 findet in der St. Jakobhalle Basel statt. Das Budget dieses Grossanlasses wird auf 2,5 Mio. Franken geschätzt. Der Anlass wird rund 10‘000 Hotelübernachtungen bringen und ist auch für den Kanton Basel-Landschaft von grosser Bedeutung. Der Regierungsrat sichert dem Organisationskomitee der Badminton WM 2019 einen Beitrag in der Höhe von 50‘000 Franken zu.
Der Verein Women’s Masters Basel organisiert zum zwölften Mal den «Women’s Masters» in Arlesheim. Das Turnier ist eines der grössten und bedeutendsten Damen-Curlingturniere in Europa und findet vom 6. bis 8. Oktober 2017 statt. Dieser Curlinganlass hat sich in den vergangenen Jahren bestens etabliert und ist für die gesamte Damenweltelite sehr attraktiv. 2017 nehmen Olympiasiegerinnen, Weltmeister- und Europameisterinnen am Turnier teil. Der Regierungsrat hat einen Beitrag in der Höhe von 18‘000 Franken beschlossen.
Für Rückfragen:
Christian Saladin, Stv. Leiter Sportamt, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 14 01
Weiteres
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz am 11. Juni 2015 beschlossene Auslagerung der Zonenvorschriften für den Ortskern in ein separates Teilzonenreglement «Dorfkern» zur Kenntnis genommen.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz am 11. Juni 2015 beschlossenen Teilzonenvorschriften „Polyfeld“ mit Ausnahmen, einer Änderung sowie einer Auflage genehmigt. > Details
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz am 11. Juni 2015 beschlossenen Teilzonenvorschriften „Schweizerhalle“ mit Ausnahmen genehmigt. > Details
- den von der Einwohnergemeindeversammlung Ormalingen am 17. September 2015 beschlossenen Zonenplan Landschaft und das Zonenreglement Landschaft genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft