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28.06.2016
Aus der Sitzung des Regierungsrats
Regierungsrat nimmt Geschäftsbericht 2015 der ZAK zur Kenntnis |
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Regierungsrat nimmt Geschäftsbericht 2015 der ZAK zur Kenntnis und beantwortet Fragen
Der Regierungsrat hat die Vorlage zum Geschäftsbericht 2015 der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle, ZAK, an den Landrat überwiesen und drei parlamentarische Vorstösse / Interpellationen zur ZAK beantwortet. Der Regierungsrat betrachtet die ZAK nach deren GV vom 17. Juni 2016 als handlungsfähig und ruft die Arbeitnehmer-Dachverbände im Bauhaupt- und Nebengewerbe zur Einigung auf. Gestützt auf Paragraf 12 des kantonalen Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit ermächtigt der Regierungsrat seit 2014 für die Durchführung von Schwarzarbeitskontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe als Kontrollorgan einen Dritten. Er berücksichtigt dabei die branchenspezifischen Kontrollorganisationen der Sozialpartner. Die gesetzlich vorgegebenen Bedingungen erfüllt im Kanton Basel-Landschaft einzig die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK), mit welcher in der Folge eine entsprechende Leistungsvereinbarung für die Periode 2014–2016 abgeschlossen wurde. Der Regierungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Berichterstattung der ZAK für das Geschäftsjahr 2015 thematisch vollständig ist. In Bezug auf die quantitativen Kontrollziele wird gegenüber dem Jahr 2014 eine Verbesserung in der Zielerreichung durch die ZAK attestiert. Noch nicht vollumfänglich sind die Anforderungen an eine abgeschlossene Schwarzarbeitskontrolle im Baugewerbe erfüllt, wie sie künftig zwischen dem Kanton und der ZAK präziser zu vereinbaren sind. Die Vorgabe von mindestens 300 einzusetzenden Stellenprozenten ist erfüllt. Insgesamt erscheint der Mitteleinsatz der ZAK für die Schwarzarbeitskontrolle im Vergleich zum Jahr 2014 zielgerichteter. Jedoch ist das Verhältnis der Lohn- zu den Restkosten für den Regierungsrat nach wie vor zu wenig plausibel. Thema Lohnkosten Über die Lohnkosten der ZAK, die für die Jahre 2010–2014 für die Schwarzarbeitsbekämpfung angefallen sind, wurde ein Bericht erstellt und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zugestellt. Dieses kam im April 2016 zur expliziten Beurteilung: «Insbesondere der Fragenkomplex rund um die Lohnkosten der ZAK konnte aus Sicht des SECO in gebührender Weise geklärt werden.» Und weiter: «In Bezug auf die aufgeworfenen Fragen in den Medien, welche auf einen Whistleblower zurückzuführen sind, ist festzuhalten, dass sich diese Vorwürfe in Anbetracht der aktuellsten Informationen nicht belegen lassen.» Diese Schlussfolgerungen will sich das SECO zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft von unabhängiger Seite bestätigen lassen. Es wurde deshalb an ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen ein gemeinsamer Auftrag hierzu erteilt. Die Ergebnisse werden bis nach den Sommerferien erwartet. Kein Personalverleih, sondern Auslagerung Gestützt auf ein Gutachten des Rechtsdienstes von Regierungsrat und Landrat vom Juni 2016 kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die ZAK ihre Kontrollaufgaben gesamthaft an die AMS AG ausgelagert hat (Substitution) und es sich hier nicht um einen Personalverleih handelt. Laut dem Gutachten ist eine gesamthafte Auslagerung mit dem Grundgedanken von Paragraf 12 des Schwarzarbeitsgesetzes nur schwer zu vereinbaren, wonach die Schwarzarbeitskontrollen im Baugewerbe an ein von den kantonalen Dachverbänden der betroffenen Sozialpartner errichtetes und getragenes Kontrollorgan übertragen werden sollen: «Die AMS AG erfüllt die speziellen Anforderungen, die in Paragraf 12 GSA an das eingesetzte Kontrollorgan gestellt werden, nicht. Damit die ZAK inskünftig weiter für die Durchführung der Schwarzarbeitskontrollen im Baugewerbe in Frage kommt, muss sie sich deshalb neu organisieren und insbesondere selbst die für die Durchführung der Kontrollen notwendige Infrastruktur bereit stellen und das erforderliche Personal einstellen.» Aus Sicht des Regierungsrats ist die Aufgabenübertragung der ZAK an die AMS AG (als Drittorganisation ohne gemeinsame Trägerschaft der Sozialpartner) in rechtlicher Hinsicht problematisch und im Hinblick auf künftige Leistungsvereinbarungen anzupassen. Diesen Schlussfolgerungen will der Regierungsrat in der weiteren Zusammenarbeit mit der ZAK respektive dem sozialpartnerschaftlich getragenen Kontrollorgan explizit Rechnung tragen. Zwist innerhalb der Arbeitnehmerorganisationen Die landrätlichen Vertretungen der Sozialpartner hatten im Juni 2013 die Verankerung der Delegation der Schwarzarbeitskontrolltätigkeit ins Gesetz beantragt. Um als offizielles Schwarzarbeitskontrollorgan im Baugewerbe tätig sein zu können, muss die ZAK von den kantonalen Dachverbänden der betroffenen Sozialpartner getragen werden. Der Regierungsrat hat aufgrund der jüngsten Medienberichterstattung festgestellt, dass inzwischen offenbar ein Zwist innerhalb der Arbeitnehmerorganisationen besteht, namentlich zwischen Travail.Suisse/Syna einerseits und GBBL/Unia andererseits. Er geht davon aus, dass die massgeblichen Dachverbände der Sozialpartner im Bauhaupt- und Nebengewerbe einbezogen werden sollten und erwartet, dass sich die Arbeitnehmervertretungen in diesem Sinne einigen werden. Wesentlich für den Regierungsrat ist, dass mit Stand 17. Juni 2016 der Verein ZAK rechtlich handlungsfähig ist und sich die Sozialpartner darauf geeinigt haben, die rechtskonforme künftige Struktur einvernehmlich festzulegen. > LRV : Bericht über die Einhaltung der kantonalen Leistungsvereinbarung über den Vollzug der Gesetzgebung betreffend Schwarzarbeit im Baugewerbe durch die ZAK > Beantwortung der Interpellation von Kathrin Schweizer : Erschlich die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) Subventionen? (2015-367) > Beantwortung der Interpellation von Kathrin Schweizer : ZAK ohne eigenes Personal (2016-012) > Beantwortung der Interpellation von Kathrin Schweizer : Wie geht es weiter mit der ZAK? (2016-077)
Für Rückfragen
Rolf Wirz, Kommunikation, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 59 11 |
Sicherungs- und Instandstellungsmassnahmen eines Erdrutsches in Eptingen |
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Regierungsrat genehmigt Sicherungs- und Instandstellungsmassnahmen eines Erdrutsches in Eptingen
Der Regierungsrat hat die erforderlichen Massnahmen in Zusammenhang mit den Rutschungen / Murgängen im Bereich des Ussermattbachs im Staatswald bei Eptingen und die damit verbundenen Budgetüberschreitungen beim Amt für Wald beider Basel genehmigt. Im Gebiet Belchenhölzli in der Gemeinde Eptingen hat sich auf einer Parzelle, die dem Kanton Basel-Landschaft gehört, nach den ausgiebigen Regenfällen von Ende Januar 2016 im oberen Bereich des Ussermattbachs ein Murgang / Erdrutsch gelöst. Das gelöste Material rutschte talwärts und lagerte sich unmittelbar oberhalb der darunterliegenden Waldstrasse ab. Das Material drückte die Strasse rund einen Meter talwärts, beschädigte diese aufgrund der Verschiebung und verschüttete das Gerinne des Ussermattbachs. Mitte März 2016 lösten sich im gleichen Perimeter drei weitere Murgänge, welche die Waldstrasse ebenfalls nicht erreichten, jedoch das Gerinne erneut beeinträchtigten. In der Nacht vom 16. und 17. März 2016 löste sich abermals Material und überlagerte die Waldstrasse. Durch die Rutschungen / Murgänge wurde der Waldbestand teilweise stark beschädigt und drohte das Gerinne zu verschliessen, etliche Bäume wurden entwurzelt, umgedrückt, beschädigt oder stehen in Schieflage. Der aufgebotene Geologe kam zum Schluss, dass sich ohne bauliche Massnahmen grosse Mengen an rutschgefährdetem Material (Opalinuston) lösen und zu (weiteren) Schäden am Waldbestand, dem darunterliegenden Kulturland, an der Stromleitung der EBL (Freileitung) sowie der forstwirtschaftlichen Erschliessung führen können. Weiter kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Murgangereignisse auch die Kantonsstrasse tangieren können. Hinsichtlich des Schadenpotenzials wurden Sofortmassnahmen beschlossen und mit deren Ausführung unverzüglich begonnen. Die bisherig ausgeführten, waldrelevanten Sicherungs- und Instandstellungsmassnahmen belaufen sich auf rund 150‘000 Franken externe, durch das Amt für Wald nicht budgetierte Kosten (Geologe, Forstpersonal, Maschineneinsatz, Material). Für Rückfragen Ueli Meier, Leiter Amt für Wald beider Basel, Volkswirtschaft- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 56 51 |
Verordnung Organisation im öffentlichen Beschaffungswesen der Kantonsverwaltung |
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Verordnung zur Organisation im öffentlichen Beschaffungswesen der Kantonsverwaltung verabschiedet
Mit der Verordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft setzt der Regierungsrat eine der Empfehlungen der Finanzkontrolle sowie der Geschäftsprüfungskommission um.
Als Massnahme mit grossem Potenzial und Entlastungswirkung im Sachaufwand wurde die «Bündelung der Beschaffungen» (Kompetenz, Zuständigkeit, Verantwortlichkeit) ermittelt.
Die mit der Umsetzung des Konzepts einhergehende Organisationsentwicklung innerhalb der kantonalen Verwaltung findet mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft ihren Abschluss.
Mit dieser Verordnung sollen wirtschaftlich effiziente, rechtmässige und nachhaltige Beschaffungen der Kantonsverwaltung sichergestellt und die verwaltungsinternen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geregelt werden.
Parallel dazu wurde die Verordnung über Abschluss und Vollzug privatrechtlicher Verträge in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft in Einklang mit der Verordnung über die Beschaffungsorganisation gebracht, sodass zwei sich ergänzende Informationen als Grundlage für das Handeln im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft zur Verfügung stehen.
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Verordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaf
- Anpassung der Verordnung über Abschluss und Vollzug privatrechtlicher Verträge Für Rückfragen Beat Tschudin, Leiter Zentrale Beschaffungsstelle, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 66 07 |
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Beitragszusicherung Swisslos Sportfonds Baselland
Der Regierungsrat hat Beiträge an zwei internationale Sportveranstaltungen beschlossen. Die 27. Austragung des internationalen Badminton Weltklasse-Turniers «Badminton Swiss Open» findet im nächsten Jahr vom 14. bis 19. März in der St. Jakobshalle in Basel statt. Es werden rund 300 Weltklasse-Spielerinnen und -Spieler aus gegen 40 Nationen erwartet. Der Regierungsrat unterstützt die Austragung im Jahr 2017 wiederum mit einem Beitrag in der Höhe von 50‘000 Franken. Das elfte Women’s Masters im Curling wird am Wochenende vom 7. bis 9. Oktober 2016 stattfinden und wiederum 24 hochkarätige Teams präsentieren können. Das Women’s Masters hat sich in den vergangenen Jahren bestens etabliert und ist für die gesamte Damenweltelite sehr attraktiv. Der Regierungsrat hat einen Beitrag in der Höhe von 18‘000 Franken an dieses internationale Curlingturnier gesprochen. Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds Zudem hat der Regierungsrat bereits am 21. Juni 2016 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. Details unter www.swisslos-fonds.bl.ch . > Beiträge 2016 Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung den vom Gemeinderat Muttenz am 2. März 2016 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan «Im Freuler», Mutation Muttenzerstrasse genehmigt. Landeskanzlei Basel-Landschaft |