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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Härtebeitrag für Gemeinde Grellingen
Der Regierungsrat hat der Gemeinde Grellingen einen Härtebeitrag in der Höhe von 180‘000 Franken an die Sozialhilfekosten des Jahres 2015 zugesprochen. Bei einem Härtebeitragsgesuch wird der Gesamthaushalt der gesuchstellenden Gemeinde betrachtet, so auch die Eigenkapital- und die Verschuldungssituation sowie die Höhe der Steuerbelastung.
Härtebeiträge werden gewährt, wenn sich herausstellt, dass die tatsächlichen und nicht selbst verschuldeten Lasten sehr hoch sind und das Haushaltsgleichgewicht der Gemeinde ohne diesen Härtebeitrag nicht gewährleistet wäre oder die Gemeinde einen unzumutbar hohen Steuerfuss beschliessen müsste. Diese Bedingungen sind in Grellingen im Gegensatz zu anderen Gemeinden mit einer hohen Sozialhilfebelastung gegeben
Für Rückfragen:
Michael Bertschi, Leiter Abteilung Gemeindefinanzen, Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 56 35
Bericht Verkehrsfluss liegt vor
Der Regierungsrat hat vom aktuellsten Bericht über die geplanten bzw. getroffenen Massnahmen zur Verhinderung bzw. zum Abbau von Verkehrsstaus im Strassennetz Kenntnis genommen. Der Bericht ist im Internet aufgeschaltet. Er beinhaltet Angaben der Polizei Basel-Landschaft, des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) sowie aus der internen Vernehmlassung des Tiefbauamtes. Dem Bericht kann entnommen werden, welche Projekte und Einzelmassnahmen im Berichtsjahr fertiggestellt worden sind. Zudem werden die wichtigsten Örtlichkeiten aufgeführt, an denen sich Neuerungen ergaben bzw. Massnahmen in naher Zukunft realisiert werden sollen.
Das Strassengesetz verpflichtet die kantonalen Behörden, Verkehrsstaus zu verhindern bzw. solche abzubauen sowie über die geplanten bzw. getroffenen Massnahmen und den Sachstand jährlich zu berichten. Der letzte Bericht erfolgte am 31. Dezember 2015. Das Tiefbauamt hat zusammen mit der Polizei Basel-Landschaft den Bericht per 31. Dezember 2016 aktualisiert.
Im Kapitel „Staumeldungen“ wird festgehalten, dass Staumeldungen bisher die Verkehrsteilnehmer primär via Radio sowie Wechseltextanzeigen (WTA) erreichen. Die technische Entwicklung, welche immer mehr auch Verkehrsdaten in „beinahe Echtzeit“ liefert, dürfte gemäss Bericht zur Folge haben, dass statische WTAs und Radiomitteilungen künftig an Bedeutung verlieren. Die Verkehrsteilnehmer werden vermehrt über das Navigationsgerät oder Smartphone die für sie schnellste Route wählen und somit auf Ereignisse mit Staufolgen flexibel und rasch reagieren. Insgesamt wird diese Entwicklung zu einer Verbesserung des Verkehrsfluss bei Stausituationen führen, da mehr Ausweichrouten zur Verfügung stehen, die unter Berücksichtigung des Zeitbedarfs gleichmässiger ausgelastet sind.
Der Bericht ist im Internet publiziert.
Für Rückfragen:
Nicoletta Hamann, Projektleiterin, Tiefbauamt, Verkehrstechnik, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 98
Weiteres
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
- das vom Einwohnerrat Allschwil am 9. November 2016 beschlossene Ersatzabgabereglement für Parkplätze genehmigt.
- Die Einwohnergemeindeversammlung Titterten hat am 16. Juni 2016 den Bau- und Strassenlinienplans „Bauzone“ beschlossen. Der daraus vom Gemeinderat Titterten herausgelöste Ausschnitt „Retschenweg“ wird genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft