Aus der Sitzung des Regierungsrats
Laurent Métraux wird neuer Baselbieter Finanzverwalter
Per 1. August 2021 wird Laurent Métraux neuer Leiter der Finanzverwaltung des Kantons Basel-Landschaft. Der Regierungsrat hat ihn in diese Funktion gewählt. Laurent Métraux löst Tobias Beljean ab, der nach drei Jahren eine neue Herausforderung in der Privatwirtschaft angenommen hat.
Laurent Métraux ist seit 2014 in der Finanzverwaltung des Kantons Basel-Landschaft tätig, zunächst als Abteilungsleiter Zentrales Finanz- und Rechnungswesen und seit 2016 als Abteilungsleiter Finanzplanung und Controlling / Regierungscontrolling. In dieser bisherigen Funktion übte er auch die Stellvertretung des Leiters Finanzverwaltung aus.
Der heute 48-jährige Laurent Métraux ist diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling und hat ein Nachdiplomstudium mit Schwerpunkt Public Management an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) absolviert. Seine beruflichen Erfahrungen erlangte er in verschiedenen Leitungsfunktionen im Bereich Finanzen von privatwirtschaftlichen Organisationen.
Laurent Métraux folgt auf Tobias Beljean, welcher nach drei Jahren beim Kanton Basel-Landschaft eine neue Herausforderung in der Privatwirtschaft antreten wird. Der Regierungsrat dankt Tobias Beljean für sein grosses und wertvolles Engagement im Interesse des Kantons.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Neuer Finanzverwalter Kt BL.jpg | 09.07.2022 |
Besuchsverbot in den Spitälern wird aufgehoben – Maskenpflicht in den Bildungseinrichtungen bleibt bestehen
Der Regierungsrat kommt bei seiner Beurteilung der Lage im Kanton und insbesondere in den Bildungseinrichtungen zum Schluss, dass es die allgemeine epidemiologische Lage noch nicht zulässt, die Maskenpflicht in den Bildungseinrichtungen und in den Einrichtungen der Kinderbetreuung aufzuheben. Das Besuchsverbot in den Spitälern hingegen wird aufgehoben respektive nicht verlängert.
Die Maskenpflicht in den Bildungseinrichtungen bleibt noch bestehen, insbesondere da seit dem 20. April 2021 die Fallzahlen der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe exponentiell angestiegen sind. Zeitgleich konnte eine Verlagerung der Fälle auf jüngere Kinder (Kinderbetreuung, Kindergarten, 1. bis 4. Primarschulklassen) festgestellt werden. Dabei ist es auch vermehrt zu Häufungen von Fällen innerhalb der Institutionen und zu Ansteckungen zwischen Kindern und Betreuungspersonal gekommen.
Die Fallzahlen stabilisieren sich aktuell. Dennoch zeigt sich, dass die Maskenpflicht in der 5. und 6. Klasse der Primarschule bzw. ab 10 Jahren in den Einrichtungen der Kinderbetreuung als gute Massnahme zur Prävention und Verhinderung von Übertragungen innerhalb von Klassen/Gruppen sowie zum Schutz der aktuell mehrheitlich noch nicht geimpften Lehr- und Betreuungspersonen erachtet werden kann. Die Maskenpflicht wird mit Blick auf die Sommerferien und mögliche Quarantänefälle kurz vor den Ferien bis zum 2. Juli 2021 aufrechterhalten werden.
Das Besuchsverbot in den Spitälern wird aufgehoben respektive nicht verlängert. Es kann aufgrund der aktuellen Entspannung in den Spitälern verantwortet werden, das Verbot aufzuheben und die Besuchsregelungen in den Schutzkonzepten der Spitäler festzulegen. Solche Besuche sind im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten auch für die Genesung von Patientinnen und Patienten wichtig, weshalb sich in Abwägung der Gesamtinteressen ein kantonales Verbot nicht mehr rechtfertigen liesse.
Die Geltungsdauer der Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie wird bis zum 2. Juli 2021 verlängert. Rechtsgrundlagen für den vorliegenden Beschluss sind Art. 2 und 8 der Covid-19-Verordnung besondere Lage.
Baselbieter Härtefallhilfen: kein Unterbruch bei den Auszahlungen
Der Regierungsrat steht mit seinen Corona-Härtefallhilfen jetzt bei knapp 63 Millionen Franken. Die Auszahlungen gehen diese Woche weiter trotz des Pfingst-Wochenendes mit der Tranche 16. Diese umfasst 30 neu bewilligte Gesuche und weitere 60 Nachzahlungen aufgrund der längeren Schliessungsdauer der Gastronomie- und Sportbetriebe.
Die Tranche 16 der Corona-Härtefallhilfen umfasst 30 bewilligte Gesuche und 60 Nachzahlungen und damit Auszahlungen in der Höhe von insgesamt 3'175’794 Franken. Bürgschaften gibt es in dieser Tranche keine. Mit der Tranche 16 wurden auch 12 Gesuche abgelehnt.
Die Tranche 16 und die Zusammenfassung über alle Tranchen präsentiert sich wie folgt:
Kategorien der Gesuche |
Anzahl |
Anzahl |
Leistungen in |
Leistungen in |
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
18 |
517 |
667'556 |
|
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer * |
60 |
|
1'056'084 |
|
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
12 |
161 |
1'452'154 |
|
Wiedererwägungen aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen ** |
0 |
|
0 |
|
Total À-fonds-perdu-Beiträge |
|
|
3'175'794 |
60'870'631 |
Total Gewährte Bürgschaften |
0 |
24 |
0 |
1'973'970 |
Anzahl abgelehnte Gesuche |
12 |
186 |
|
|
*Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie und der Sportbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde vom Bundesrat dann aber bis zum 18. April 2021 verlängert. Mit Nachzahlungen leistet der Kanton Basel-Landschaft nun weitere Hilfen an Unternehmen, welche über den 28. Februar 2021 hinaus geschlossen bleiben mussten. Berücksichtigt wird bei diesen Nachzahlungen eine Schliessungsdauer bis und mit April 2021. Für den Mai 2021 folgt dann eine zweite Serie von Nachzahlungen. Auch dieses Mal müssen die betroffenen Unternehmen nicht selbst aktiv werden, die Nachzahlungen erfolgen automatisch.
**Wiedererwägungen
Seit dem Beginn der Prüfung und Auszahlung der Härtefallhilfen haben sich die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene (Covid-19-Gesetz und Covid-19-Härtefallverordnung) und die Covid-19-Härtefallverordnung BL mehrmals geändert, zuletzt per 1. April 2021. Auch bereits geprüfte Gesuche werden anhand der revidierten Kriterien neu beurteilt. Daher ist es möglich, dass erst abgelehnte Gesuche gemäss den revidierten Kriterien neu bewilligt werden oder auch bei bereits bewilligten Gesuchen neu ein höherer Betrag bewilligt wird.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch
Weiteres
Wahl der Kantonsapothekerin in den Inspektoratsrat des Regionalen Heilmittelinspektorats der Nordwestschweiz
Der Regierungsrat wählt per 1. August 2021 Dr. Josiane Tinguely Casserini, Kantonsapothekerin, als neues Mitglied des Inspektoratsrats des Regionalen Heilmittelinspektorats der Nord-westschweiz. Sie folgt auf die bisherige Kantonsapothekerin Irene Heinimann, die auf Ende Juli 2021 pensioniert wird.
Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Der Regierungsrat hat bereits am 18. Mai 2021 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. > Details