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19.04.2016
Aus der Sitzung des Regierungsrats
«Wartegeld» von Hebammen wieder gesetzlich regeln |
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Der Regierungsrat hat eine Änderung des Gesundheitsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Darin geht es um das sogenannte «Wartegeld» (Inkonvenienzentschädigung), also die Abgeltung für den Bereitschaftsdienst für Hebammen bei Hausgeburten und Wochenbettbetreuungen.
Das frühere Gesundheitsgesetz sah vor, dass sich die Gemeinden an den Kosten von Haus- oder Heimgeburten beteiligen, soweit sie nicht durch die Krankenkassen oder andere Garanten gedeckt sind. Dieses sogenannte «Wartegeld» (Inkonvenienzentschädigung; Abgeltung für den Bereitschaftsdienst) für Hebammen bei Haus- und Heimgeburten wurde mit der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) im Jahr 2009 abgeschafft. Jedoch sah eine Übergangsbestimmung in der ursprünglichen Fassung vor, dass die entsprechenden Beiträge der Gemeinden noch während einer Frist von fünf Jahren, das heisst bis Ende 2013 ausgerichtet werden. Diese Übergangsfrist wurde vom Landrat noch einmal um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Mit der Motion «Faire Entschädigung ambulant tätiger Hebammen (2013-155)» hat der Landrat den Regierungsrat beauftragt, eine Vorlage zur Anpassung des Gesundheitsgesetzes vorzulegen, um die Inkonvenienzentschädigung an die Hebammen auch künftig zu garantieren. Da es sich sowohl bei der Hausgeburt wie auch bei der Wochenbettbetreuung um ambulante Leistungen handelt, schlägt der Regierungsrat vor, die Finanzierung dieser Leistungen in Analogie zu anderen ambulanten Leistungen (bspw. Spitex) weiterhin bei den Gemeinden zu belassen. Im Gesundheitsgesetz ist daher eine Bestimmung in Anlehnung an die bisherige Regelung wieder aufzunehmen. Ferner soll die Inkonvenienzentschädigung bei einer Wochenbettbetreuung explizit ins Gesetz aufgenommen werden, um auch für diesen wichtigen ambulanten Leistungsbereich Rechtssicherheit zu schaffen. Im Gesetz sollen dabei lediglich der Grundsatz und die Zuständigkeit festgehalten werden. Die Kompetenz zur Regelung der Höhe der Ansätze soll an den Regierungsrat, nach Anhörung der Gemeinden und der Hebammen, delegiert werden. Weil die Tarife für die Leistungen der Hebammen ab 2015 um 10 bis 20 Prozent angehoben wurden, beabsichtigt der Regierungsrat, die Tarife für den Kanton Basel-Landschaft zu senken. Folgende Ansätze sind vorgesehen:
Die Ansätze in Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden damit gleich sein. Die Vernehmlassungsfrist für die politischen Parteien, Gemeinden und interessierten Organisationen dauert bis Mitte Juli 2016. > Vernehmlassung Für Rückfragen Irène Renz, Leiterin Gesundheitsförderung Baselland, Amt für Gesundheit, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 62 86 |
Polizei BL soll aufgerüstet werden – für mehr Sicherheit |
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die Vorlage «Mobile Computing» der Polizei Basel-Landschaft an den Landrat überwiesen. Ziel des Mobile-Computing-Projektes ist es, dank mobiler Datenabfrage und Datenerfassung vor Ort die Effektivität der Polizei zu steigern und deren Präsenz auf der Strasse zu erhöhen. Damit soll die Sicherheit im Baselbiet weiter verbessert werden.
Die Belastung der Polizeikräfte hat in den letzten Jahren konstant zugenommen, die Präsenz der Polizei auf der Strasse wird immer wichtiger. Damit die polizeiliche Wirkung langfristig gehalten und bei Bedrohungslagen sogar noch ausgebaut werden kann, müssen die Polizistinnen und Polizisten von administrativen Arbeiten wo immer möglich entlastet werden. Nur so gelingt es der Polizei, mit dem aktuellen Vollbestand die Präsenz auf der Strasse zu erhöhen. Präventive Polizeipräsenz auf der Strasse erhöhen Mit der Einführung von «Mobile Computing» soll die Arbeit der Polizei Basel-Landschaft grundlegend modernisiert und auf ein aktuelles technologisches Niveau gebracht werden. Dieser Technologiesprung soll zu mehr präventiver Polizeipräsenz auf der Strasse, mehr subjektiver und objektiver Sicherheit im Kanton und schliesslich zu höheren Aufklärungsraten führen. Die Mitarbeitenden der Polizei Basel-Landschaft sollen ihre Präsenzzeit vermehrt für die eigentliche Polizeiarbeit einsetzen können. Tablet statt Rapportblock «Mobile Computing» ermöglicht Halter- und Fahndungsabfragen direkt vor Ort, ohne Rückfragen an die Zentrale. Auch Einsatzrapporte werden dann direkt vor Ort praktisch fertig ausgefüllt, die Zeit raubende Nachbearbeitung im Büro entfällt weitgehend. Die nachgelagerten Arbeiten können ohne Zeitverzögerung ausgeführt werden. Etwas plakativ könnte man «Mobile Computing» auch mit «Tablet statt Rapportblock» umschreiben. Etappierte Einführung Das Projekt «Mobile Computing» enthält verschiedene Teilprojekte. Im Jahre 2017 ist der Rollout der Smartphones mit den entsprechenden Applikationen wie beispielsweise Instant Messenger Police (sichere Kommunikation unter den Polizeiangehörigen, vergleichbar mit WhatsApp) und MACS-B (Online-Abfragen in verschiedenen Systemen wie beispielsweise RIPOL) geplant. Zudem sollen die ersten Fahrzeugeinbauten realisiert sowie der notwendige Upgrade des Rapportierungs- und Journalisierungssystems umgesetzt werden. Der Pilotbetrieb mit dem Desktopersatz durch Convertibles (Laptop mit abnehmbarer Tastatur) wird ebenfalls im 2017 abgeschlossen. Basierend auf den Ergebnissen des Pilots wird das flächendeckende Rollout für das Jahr 2018 geplant. > Landratsvorlage Für Rückfragen Hansruedi Waespe, Hauptabteilungsleiter, Support, Sicherheitsdirektion (SID), 061 553 36 50 |
Weiteres |
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds Zudem hat der Regierungsrat bereits am 12. April 2016 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. Details unter www.swisslos-fonds.bl.ch . > Beiträge 2016 Landeskanzlei Basel-Landschaft |