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Eidgenössische Vorlagen
Auf Beschluss des Bundesrates an seiner Sitzung vom 6. Juli 2016 wird am 27. November 2016 folgende
eidgenössische Vorlage
zur Abstimmung gelangen:
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Volksinitiative vom 16. November 2012 «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)».
Kantonale Vorlagen
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2016 festgelegt, dass am
27. November 2016
die folgenden
kantonalen Vorlagen
zur Abstimmung gelangen:
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Formulierte Gesetzesinitiative vom 21. Mai 2015 «
zur Verkehrs-Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal
» mit Gegenvorschlag;
Fragestellung: „Wollen Sie die formulierte Gesetzesinitiative vom 21. Mai 2015 «
zur Verkehrs-Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal
» annehmen?“
Fragestellung: „Wollen Sie die Änderung vom 16. Juni 2016 des Strassengesetzes (
Gegenvorschlag des Landrates
) annehmen?“
Für den Fall, dass in der Abstimmung sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag mehrheitlich bejaht werden:
Stichfrage:
Ziehen Sie die Initiative oder den Gegenvorschlag vor?
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Landratsbeschluss vom 14. April 2016 betreffend
Anpassung des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft (KRIP)
; Anpassung Objektblatt VE 3.1 Deponien und Richtplan-Gesamtkarte
(Festlegung neuer Deponiestandorte)
;
Fragestellung: „Wollen Sie den Landratsbeschluss vom 14. April 2016 betreffend Anpassung des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft (Festlegung neuer Deponiestandorte auf dem Gebiet der Gemeinden Aesch, Blauen und Zwingen) annehmen?“
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Änderung vom 16. Juni 2016 der
Verfassung
des Kantons Basel-Landschaft betreffend
Einführung einer Energieabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich.
Fragestellung: „Wollen Sie die Änderung vom 16. Juni 2016 der
Verfassung
des Kantons Basel-Landschaft betreffend
Einführung einer Energieabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich (Schaffung der Verfassungsgrundlage)
annehmen?“
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Änderung vom 16. Juni 2016 des
Energiegesetzes
Basel-Landschaft betreffend
Einführung einer Energieabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich.
Fragestellung: „Wollen Sie die Änderung vom 16. Juni 2016 des Energiegesetzes Basel-Landschaft betreffend
Einführung einer Energieabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich (gesetzliche Regelung der Abgabe)
annehmen?“
Für Rückfragen
Landschreiber Peter Vetter, Landeskanzlei (LKA), 061 552 50 01
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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