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Regierungsrat unterstützt elektronische Erfassung der LSVA
Mit einer Revision der Schwerverkehrsabgabeverordnung will es der Bund ausländischen Transporteuren ermöglichen, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) elektronisch zu erfassen. Der Regierungsrat befürwortet diese Vereinfachung.
Der Bundesrat eröffnete eine Vernehmlassung zur Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung. Ausländische Transporteure sollen neu elektronische Geräte für die Erfassung und Deklaration der LSVA verwenden können. Die Abgabeerhebung bei ausländischen Fahrzeugen wird dadurch erheblich vereinfacht.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt die vorgesehenen Änderungen der Schwerverkehrsabgabeverordnung.
Die für die Erhebung der LSVA erforderlichen Formalitäten behindern heute den Warenverkehr und den Verkehrsfluss an der Grenze. Durch die Möglichkeit, den Zahlungsverpflichtungen mittels elektronischer Deklaration nachzukommen, entfallen lange Wartezeiten beim Grenzübertritt. Zudem reduziert sich der Aufwand für die Unterstützung der Fahrer bei der Registrierung oder bei Mutationen ihres Fahrzeugs.