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Aus der Sitzung des Regierungsrates
Vernehmlassung Teilrevisionen: Chemikalienverordnung und Biozidprodukteverordnung
Mit der fortschreitenden rasanten Entwicklung im Chemikalienbereich wird eine weitergehende Revision des entsprechenden schweizerischen Verordnungsrechts unumgänglich. Die mit der Revision vorgeschlagenen Anpassungen ergänzen die bestehenden Regelungen hinsichtlich der Chemikaliensicherheit und stellen sicher, dass ein hohes Schutzniveau im Gesundheits- und Umweltschutz aufrechterhalten werden kann und keine neuen Handelshemmnisse entstehen. Der Regierungsrat begrüsst diese Stossrichtung grundsätzlich.
Mit der vorliegenden Revision werden die beiden Bundesbeschlüsse über den «Aktionsplan Nanomaterialien» und die «Modernisierung des Chemikalienrechts» weiter verfolgt. Handlungsbedarf besteht vor allem hinsichtlich der flankierenden Massnahmen im Bereich der Stoffregistrierung und der Risikobewertung von synthetischen Nanomaterialien.
Nur bedingt zugestimmt wird dem vorgesehenen Umfang bei der Erweiterung der Meldepflichten. Die Regierung weist darauf hin, dass die Neuerungen nicht zu einer unverhältnismässigen Zusatzbelastung für die Wirtschaft (insbesondere KMU) und die kantonalen Vollzugsstellen führen dürfen. Die vorgesehenen neuen Meldepflichten sind dementsprechend zu beschränken (z.B. risikobasiert oder mengenabhängig). Der Regierungsrat ersucht im Weiteren die Bundesbehörden, den administrativen Mehraufwand für die meldepflichtigen Firmen durch die Bereitstellung benutzerfreundlicher Meldetools auf ein Minimum zu begrenzen und die kantonalen Vollzugsstellen wirksam zu unterstützen.
Für Rückfragen:
Hans-Jörg Kambor, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), Amt für Umweltschutz und Energie, Fachstelle Betriebe, 061 552 53 72
Weiteres
Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Zudem hat der Regierungsrat bereits am 02. Mai 2017 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. Details unter www.swisslos-fonds.bl.ch.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
- die vom Einwohnerrat Reinach am 26. September 2016 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Oerin» genehmigt.
- die vom Einwohnerrat Liestal am 27. April 2016 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Tiergartenstrasse» inkl. der geringfügigen Änderungen genehmigt.