Totalrevision Störfallverordnung 2014
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Die Revision der Störfallverordnung per 1. Juni 2015 verläuft parallel zur Revision der Chemikalienverordnung mit der Einführung des Gefahrenklassierungssystems GHS (Globally Harmonized System) für Stoffe und Zubereitungen. Damit führt die Schweiz analog zur EU das im Rahmen der Vereinten Nationen entwickelte neue Chemikalienklassierungssystem ein. Der Regierungsrat begrüsst die Totalrevision der Störfallverordnung.
Das Chemikalienklassierungssystem harmonisiert weltweit die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien. Dadurch muss auch die Störfallverordnung (StFV) revidiert werden, da ihr Geltungsbereich von dieser Einstufung abhängt. Verbunden mit der notwendigen Revision erfolgt gleichzeitig eine Optimierung. Sie reduziert die Anzahl der Betriebe mit geringem Gefahrenpotenzial, die der StFV unterstellt sind, fokussiert stärker auf die störfallrelevanten Anlagen und Betriebe mit speziellen Stoffen bzw. Organismen und gibt klare Vorgaben für die behördlichen Kontrollen sowie die Information der Öffentlichkeit.
Verbesserungspotenziale werden bei der Definition der Mikroorganismen und für einen definierten Umgang mit Sicherheitsmassnahmen vorgeschlagen.
Für Rückfragen
Jörg Müller, Sicherheitsinspektorat, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 62 62
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Vernehmlassung: Änderungen der Luftreinhalte-Verordnung
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort die Änderungsvorschläge des Bundes betreffend Luftreinhalte-Verordnung in den Bereichen stationäre Verbrennungsmotoren, Gasturbinen, weitere stationäre Anlagen sowie Brennstoffe und Marktüberwachung.
Der Regierungsrat begrüsst, dass die Schadstoffemissionen von Anlagen entsprechend dem Stand der Technik gesenkt werden und damit die Luftqualität verbessert wird. Dies ist notwendig, da die Belastung bei wesentlichen Immissionsparametern der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) oder internationaler Protokolle weiterhin übermässig ist. Das gilt besonders für Stickstoffverbindungen, Ozon und krebserregende Stoffe. Ausserdem sind die gegenwärtigen Bestimmungen in der LRV nicht mehr mit dem Vorsorgegrundsatz des Umweltschutzgesetzes vereinbar.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass mit einer rechtzeitigen Senkung der Emissionsgrenzwerte entsprechend den technischen Möglichkeiten verhältnismässige und wirtschaftlich tragbare Anlagesanierungen erreicht werden.
Für Rückfragen
Cosimo Todaro, Lufthygieneamt beider Basel, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 61 45
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Schulgesundheitskommission wird neu als Co-Präsidium geleitet
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Frau Dr. med. Cordelia Teelmann, Präsidentin der Schulgesundheitskommission, tritt per 31. Dezember 2014 aus der Schulgesundheitskommission zurück. Der Regierungsrat dankt Cordelia Teelmann für ihr langjähriges Engagement für die Kommission. Als neues Mitglied hat der Regierungsrat per 1. Januar 2015 bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode am 31. März 2018 Dr. med. Claudia Wandt gewählt. Die Schulgesundheitskommission wird neu im Co-Präsidium mit Dr. med. Karin Seibold (bestehendes Mitglied seit 2010) und Dr. med. Claudia Wandt geführt.
Für Rückfragen
Irène Renz, Leiterin Gesundheitsförderung, Volks- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 62 86
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Verordnung über pauschale Steueranrechnung
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft befürwortet die vom Bund vorgeschlagene Änderung der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung. Die Änderung stärkt die Standortvorteile für schweizerische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen.
Im Rahmen einer Vernehmlassung hat das Eidgenössische Finanzdepartement die Kantonsregierung eingeladen, zu den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (Umsetzung Motion Pelli) Stellung zu nehmen. Mit der Änderung soll Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in der Schweiz künftig die pauschale Steueranrechnung gewährt und eine systembedingte Überbesteuerung vermieden werden. Von der Verordnungsänderung betroffen sind deshalb alle Betriebsstätten in der Schweiz, die Teil eines Unternehmens mit Sitz in einem Staat sind, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterhält.
Überbesteuerung vermeiden
Gemäss geltendem Recht kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn Betriebsstätten aus einem DBA-Partnerland Erträge auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren erhalten und diese Erträge mit einer nicht rückforderbaren Quellensteuer (sog. Residualsteuer) durch den Drittstaat belegt werden. In solchen Fällen ist eine pauschale Anrechnung der Residualsteuern aus Drittstaaten in der Schweiz nicht möglich, weil die Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen gemäss DBA als nicht hier ansässige Personen gelten. Heute können nur in der Schweiz ansässige Personen die pauschale Steueranrechnung geltend machen.
OECD-Regeln berücksichtigt
Die neu vorgeschlagene Lösung hält sich eng an die Empfehlungen der OECD. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsänderung, insbesondere um die Standortattraktivität von Betriebsstätten in der Schweiz zu erhalten.
Für Rückfragen
Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 15
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Weiteres
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Eidgenössische und kantonale Vorlagen vom 8. März 2015
Auf Beschluss des Bundesrates werden am 8. März 2015 folgende eidgenössische zur Abstimmung gelangen:
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die Volksinitiative vom 5. November 2012 „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“;
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die Volksinitiative vom 17. Dezember 2012 „Energie- statt Mehrwertsteuer“;
Auf Beschluss des Regierungsrates werden am 8. März 2015 folgende kantonale Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
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die Änderung vom 18. September 2014 des Raumplanungs- und Baugesetzes; Befristung der Aushangdauer von Wahl- und Abstimmungsplakaten
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die formulierte Gesetzesinitiative vom 19. Februar 2009 „Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil“
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die Änderung vom 23. Oktober 2014 des Gemeindegesetzes zur nichtformulierten Gesetzesinitiative „Vo Schönebuech bis suuber“
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die formulierte Gesetzesinitiative vom 26. April 2012 „Strassen teilen – Ja zum sicheren und hindernisfreien Fuss-, Velo, und öffentlichen Verkehr (Strasseninitiative Basel-Landschaft)“.
Regierungsrat unterstützt das Hilfsprojekt: 100 winterfeste Baracken für die Flüchtlinge aus Kobane mit 25‘000 Franken
40 Landrätinnen und Landräte haben den Regierungsrat in einem Schreiben gebeten, das Hilfsprojekt der der schweizerisch kurdischen Gemeinschaft „100 winterfeste Baracken für die Flüchtlinge aus Kobane“ zu unterstützen. Der Regierungsrat unterstützt das Projekt einmalig mit 25‘000 Franken.
Bewilligung zur Durchführung des Eishockey-Länderspiels
Der Regierungsrat hat die Ausnahmebewilligung erteilt, dass am 3. April 2015 (Karfreitag) das Eishockey-Länderspiel Schweiz gegen Finnland in der St. Jakob-Arena stattfinden kann. Beim Karfreitag handelt es sich um einen hohen Feiertag, an dem gemäss Ruhetagsgesetz Sportveranstaltungen grundsätzlich untersagt sind. Jedoch kann der Regierungsrat für Indoor-Sportveranstaltungen eine Ausnahmebewilligung erteilen, wenn ein kantonales Interesse an der Durchführung besteht.
Beiträge aus dem Swisslos Sportfonds Baselland
Der Regierungsrat hat einen Beitrag aus dem Swisslos Sportfonds an das neue Infrastrukturgebäude und die Sanierung der Schwimmbadanlage in der Sportanlage Sandgruben in Pratteln beschlossen. Das neue Infrastrukturgebäude für den Sportplatzbetrieb beinhaltet Garderoben, Toiletten, Duschen und Nebenräume. Die Infrastruktur des Schwimmbads wird ebenfalls komplett erneuert. Insbesondere die Duschen, WC-Anlagen und Garderoben werden den heutigen Anforderungen angepasst. Zudem wird das Saisonrestaurant in die bestehende Bausubstanz integriert. An die Kosten des Neubaus und der Sanierung hat der Regierungsrat einen Beitrag von 500‘000 Franken bewilligt.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung
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die von der Gemeindeversammlung Läufelfingen am 5. Juni 2014 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes Siedlung und des Teilzonenplanes Siedlung „Ortskern“ im Bereich „Kohlerareal“ sowie des Zonenplanes Siedlung im Bereich „Bodenacker (Parzelle Nr. 917)“ genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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