Vernehmlassung zu einem neuen Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch
Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die Kantonsregierung eingeladen, sich zu einem neuen Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch zu äussern. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft stimmt dem Gesetz zwar als Übergangslösung zu, fordert aber gleichzeitig einen Verzicht auf die einseitige Selbstbeschränkung der Schweiz bei der Verwendung von Bankinformationen aus dem Ausland.
Die von der Schweiz mit anderen Staaten abgeschlossenen Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen entsprechen nicht lückenlos dem Standard des OECD-Musterabkommens. Mit dem neu vorgeschlagenen Bundesgesetz (GASI) soll diese Lücke nun temporär geschlossen werden. Es werden Regeln aufgestellt, wonach Amtshilfeersuchen von Staaten behandelt werden können, mit denen noch keine Abkommen nach OECD-Standard bestehen. Das GASI soll deshalb subsidiärer Natur sein und nur gelten, wenn der betreffende Staat sein Amtshilfeersuchen nicht gestützt auf ein anderes Abkommen stellen kann.
Mit diesem sogenannten unilateralen, also einseitigen Schritt will die Schweiz die Chancen für eine international gute Bewertung beim Informationsaustausch für Steuerzwecke erhöhen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft stimmt dem vorgeschlagenen Bundesgesetz zwar zu. Er verlangt aber auch, dass beim grenzüberschreitenden Informationsaustausch die Selbstbeschränkungen der Schweiz bei der Verwendung von Bankinformationen aus dem Ausland fallen gelassen werden.
Für Rückfragen
Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 15
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Nach dem Erfolg mit den ersten zwölf familienfreundlichen Baselbieter Pilot-Betrieben setzt der Regierungsrat weiterhin auf die Karte „Familienfreundlichkeit“ als wirtschaftliches Standort-Argument. Der Pilot „KMU-Check-up Familienfreundlichkeit“ wird definitiv als Projekt der Baselbieter Wirtschaftsoffensive weitergeführt. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Sicherheitsdirektion soll erneut Baselbieter KMUs finden, die sich bis August 2017 auf ihre Familienfreundlichkeit durchleuchten lassen.
Aufgrund der guten Rückmeldungen teilnehmender Betriebe nach der ersten Phase des Projekts wird nun eine zweite Staffel mit neuen KMU angegangen. Das Konzept der Arbeit mit einzelnen Betrieben soll fortgesetzt werden. Das Projekt wird neu „KMU im Baselbiet in Aktion: Familienfreundlichkeit als Erfolgsfaktor“ genannt und als Teilprojekt der Wirtschaftsoffensive und in intensiver Vernetzung mit internen und externen wirtschaftsnahen Partnerorganisationen.
Massnahmen für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Es sollen zwölf KMU im Kanton aus ganz verschiedenen Branchen (mit 10 bis 150 Mitarbeitenden) für die konkrete Umsetzung von massgeschneiderten Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewonnen werden. In einem ersten Schritt werden in den Betrieben kurze Analysen der Familienfreundlichkeit durchgeführt (sog. KMU Check-ups), um anschliessend daraus passende Massnahmen abzuleiten und umzusetzen. Die Pilotbetriebe vernetzen sich an insgesamt drei Runden Tischen, um sich bei der Umsetzung der gewählten Massnahmen gegenseitig zu unterstützen.
Für Rückfragen
Katrin Bartels, Leiterin Abteilung Familien, Integration und Dienste, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 57 60
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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