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10.02.2015
Aus der Sitzung des Regierungsrates
Wichtige Anpassung des Kantonalen Richtplanes |
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft setzt Eckwerte für die künftige räumliche Entwicklung des Baselbiets.
Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 15. Juni 2012 (SR 700, RPG) stellen sich für die Kantone im Bereich der Raumplanung auf Richtplanungsebene drei wesentliche neue Aufgaben:
Mit dem vorliegenden Regierungsratsbeschluss gibt der Regierungsrat der Verwaltung den Auftrag, das künftige Bevölkerungswachstum räumlich ausgewogen zu verteilen. Dabei rechnet die dem KRIP zugrunde gelegte Bevölkerungsprognose des Bundesamtes für Raumentwicklung mit einem Zuwachs von rund 50‘000 Einwohnern auf etwa 328‘000 Einwohner im Jahre 2035.
Für Rückfragen Dr. Martin Kolb, Leiter Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 59 31 |
KRIP Anpassung 2011: Antrag zur bundesrätlichen Genehmigung |
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Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP) Anpassung 2011: Antrag zur bundesrätlichen Genehmigung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt den ungenutzten Ablauf der Referendumsfrist bezüglich Anpassung 2011 des Kantonalen Richtplans zur Kenntnis. Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 13. November 2014 die Landratsvorlage „Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Anpassung 2011“ beschlossen. Die Anpassungen betreffen die Themen Siedlungsbegrenzung, Verkehrsintensive Einrichtungen, Raumbedarf Fliessgewässer, Fruchtfolgeflächen und BLN-Objekte (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler). Kantonale Richtpläne unterstehen dem fakultativen Planungsreferendum. Die Referendumsfrist beträgt gemäss der Kantonsverfassung acht Wochen nach Publikation. Diese Referendumsfrist ist am 15. Januar 2015 unbenutzt abgelaufen. Der kantonale Richtplan wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Für Rückfragen Martin Huber, Stv. Leiter Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 59 37 |
Ausschreibung des Chancengleichheitspreises beider Basel 2015 |
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Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt prämieren jedes Jahr kreative, innovative und wirkungsvolle Projekte oder Massnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit. Der mit 20'000 Franken dotierte Chancengleichheitspreis zeichnet gleichstellungsfördernde Institutionen oder Unternehmen aus und macht sie öffentlich bekannt.
Der Chancengleichheitspreis würdigt langfristiges Engagement, originelle und zukunftsfähige Projekte oder Massnahmen für die Gleichstellung von Frauen und Männern. 27 Organisationen, Firmen und Einzelpersonen wurden seit 1996 ausgezeichnet. Die prämierten Projekte zeigen konkret, wie Initiativen von Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen die Chancengleichheit von Frauen und Männern praxisnah und nachhaltig voranbringen. Ausschreibung, Teilnahmebedingungen und weitere Informationen sind unter www.chancengleichheitspreis.ch zu finden. > Ausschreibung Eingabeschluss ist Freitag, der 24. April 2015 (Poststempel). Postadresse: Gleichstellung für Frauen und Männer Kanton Basel-Landschaft Kreuzboden 1a, Postfach, 4410 Liestal Online: [email protected] , www.gleichstellung.bl.ch Für Rückfragen Rahel Reinert, Telefon +41 (0)61 552 82 85 Akad. Mitarbeiterin, Gleichstellung für Frauen und Männer Kanton Basel-Landschaft Leila Straumann, Telefon +41 (0)61 267 66 81 Leitung, Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern Kanton Basel-Stadt |
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Beiträge aus dem Swisslos Sportfonds Baselland
Der Regierungsrat hat Beiträge an zwei Sportanlagen im Kanton Basel-Landschaft aus dem Swisslos Sportfonds beschlossen. Zahlreiche Spielerzugänge und die Erhöhung der Anzahl Mannschaften im Juniorenbereich führten beim FC Diegten-Eptingen zu einem Platzmangel. So wird auf dem Gewerbeland der Gemeinde Diegten-Eptingen ein neues Trainingsspielfeld erstellt. An die Kosten dieses Neubaus bewilligte der Regierungsrat einen Beitrag von maximal 8750 Franken. Mit einem Beitrag ermöglicht der Regierungsrat dem SV Augst, die alte Kühlmöbelzelle im vereinseigenen Klubrestaurant durch eine moderne Anlage zu ersetzen. An diese spricht der Regierungsrat einen Beitrag in der Höhe von 2600 Franken. Beiträge aus dem Swisslos-Fonds Zudem hat der Regierungsrat bereits am 3. Februar 2015 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. Details unter: www.swisslos-fonds.bl.ch Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
100. Geburtstag Am 13. Februar 2015 feiert Frau Gertrud Geissberger, wohnhaft im Alters- und Pflegeheim Zum Park, Muttenz, ihren 100. Geburtstag. Eine Delegation, bestehend aus Regierungsratsrat Anton Lauber, dem 1. Landschreiber Peter Vetter und der Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird am Freitag der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Landeskanzlei Basel-Landschaft |