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Gestützt auf § 13 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte (GpR) hat die Landeskanzlei das Ergebnis der am 8. Februar 2015 durchgeführten Neuwahl des Landrates für die Amtsperiode vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2019 im Amtsblatt vom 12. Februar 2015 veröffentlicht. Nachdem innert der gesetzlichen Frist keine Beschwerden eingegangen sind, hat der Regierungsrat gestützt auf §§ 15 Absatz 1 und 16 GpR das Ergebnis der Landratswahlen vom 8. Februar 2015 erwahrt.
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