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Aus der Sitzung des Regierungsrates
Regierung unterstützt die Erlebnisschau „tunBasel“ |
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Zur Finanzierung der nächsten drei Austragungen der „tunBasel“, die Erlebnisschau zur Nachwuchsförderung von naturwissenschaftlichen und technischen Berufen, in den Jahren 2017, 2019 und 2021 leistet die kantonale Wirtschaftsförderung einen Kostenbeitrag in der Höhe von jeweils 100`000 Franken.
Auslöser für die „tunBasel“ ist der nachgewiesene und immer grösser werdende Mangel an MINT-Fachkräften (aus den betreffenden Fachbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) in der Schweiz. Auch in der für die Region Basel so wichtigen Life Sciences-Industrie und in den bedeutenden technisch orientierten Branchen ist das Personalproblem der kritische und limitierende Faktor für weiteres Wachstum. Es ist deshalb dringend nötig, in der Gesellschaft die Vorteile einer MINT-Ausbildung hervorzuheben und Kinder sowie Jugendliche möglichst früh – bereits auf Stufe Volksschule – für die entsprechenden Themen zu gewinnen.
Die „tunBasel“ setzt hier als Erlebnisschau zur Nachwuchsförderung in naturwissenschaftlichen und technischen Berufen an und wurde im Jahr 2010 erstmals durch die Handelskammer beider Basel anlässlich der MUBA lanciert. Ziel der „tunBasel“ ist es, Kinder und Jugendliche mittels eines Erlebnislabors und einer Erlebniswerkstatt für Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Die Erlebnisschau stösst als ergänzendes ausserschulisches Lernangebot in den MINT-Fächern bei den Baselbieter Schulen auf besonders grossen Anklang: 155 Schulklassen besuchten die „tunBasel 2014“, davon kamen allein 96 Klassen aus dem Baselbiet. Weil das Nachwuchsförderziel nur mit langjährigen Bemühungen erreicht werden kann, soll die „tunBasel“ im Zwei-Jahres-Rhythmus wiederholt werden.
Für Rückfragen
Rolf Wirz, Leiter Kommunikation, Generalsekretariat, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdepartement (VGD), 061 552 59 11 |
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Regierung unterstützt die Berufsschau 2015 |
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Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich an der Berufsschau 2015 mit einem finanziellen Beitrag aus den Mitteln des Wirtschaftsförderungsfonds in der Höhe von 950'000 Franken.
Die Baselbieter Berufsschau findet diesen Herbst bereits zum zehnten Mal statt. Sie geht auf eine Initiative des damaligen Gewerbeverbandes Baselland, der heutigen Wirtschaftskammer, zurück und wird seit 1999 jeweils im Zwei-Jahres-Rhythmus durchgeführt. Bis 2011 fand die Berufsschau im Kultur- und Sportzentrum Pratteln statt. Seit 2013 wird die Berufsbildungsveranstaltung im alternierenden Rhythmus auch in den Aussenanlagen der Sporthalle Frenkenbündten in Liestal durchgeführt.
Der diesjährige Anlass wird in der KUSPO in Pratteln stattfinden. Auf rund 5`600 Quadratmetern vermittelt die Berufsschau vom 21. bis am 25. Oktober 2015 während fünf Tagen einen praxisbezogenen Einblick in die Vielfalt und Anforderungen der im Kanton erlernbaren Berufsausbildungen sowie deren Arbeitsplätze. Für die Planung, Organisation und Durchführung der diesjährigen Ausstellung zeigt sich wiederum die Wirtschaftskammer verantwortlich.
Für Rückfragen
Rolf Wirz, Leiter Kommunikation, Generalsekretariat, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdepartement (VGD), 061 552 59 11 |
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Mirko Tozzo wird neuer Verwaltungsrat der Psychiatrie Baselland |
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Der Regierungsrat hat den 52-jährigen Mirko Tozzo, CEO der Tozzo-Gruppe, aus Giebenach neu in den Verwaltungsrat der Psychiatrie Baselland gewählt. Aufgrund der Inkraftsetzung der Richtlinie zu den Beteiligungen (Public Corporate Governance) per 1. Januar 2015 kann damit das Mandat von Regierungsrat Thomas Weber als Mitglied des Verwaltungsrates Psychiatrie Baselland beendet werden.
Mit seiner langjährigen Erfahrung als ausgewiesener Baufachmann kann Mirko Tozzo wichtige Kompetenzen in den Verwaltungsrat einbringen, die insbesondere bei den geplanten Bauprojekten im Zusammenhang mit Sanierungen und dem Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfordert werden. Er ist neben seiner beruflichen Tätigkeit als CEO der Tozzo-Gruppe Vorstandsmitglied des Baumeisterverbands beider Basel und Mitglied des Zentralvorstands der Wirtschaftskammer Baselland. Tozzo tritt sein Verwaltungsratsmandat am 1. April 2015 an.
Für Rückfragen
Rolf Wirz, Leiter Kommunikation, Generalsekretariat, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdepartement (VGD), 061 552 59 11 |
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Agglomerationsprogramm Basel, 2. Generation |
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Ermächtigung zur Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat der Ermächtigung für die Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung zwischen Bund und der Agglomeration Basel betreffend Agglomerationsprogramm Basel, 2. Generation zugestimmt.
Das Agglomerationsprogramm Basel der 2. Generation wurde im Juni 2012 beim Bund zur Mitfinanzierung eingereicht. Mit Abschluss der Herbstsession 2014 der eidgenössischen Räte sind von Bundesseite für das Agglomerationsprogramm Basel Projekte mit einem Gesamtvolumen von 265 Mio. Franken zur Mitfinanzierung vorgesehen. Der Bund beteiligt sich mit insgesamt 93 Mio. Franken an den Gesamtinvestitionen (Anteil Kanton Basel-Landschaft 40 Mio. Franken). Das entspricht für den Kanton Basel-Landschaft einem Investitionsvolumen über 114 Mio. Franken oder 43 Prozent Anteil am gesamten Investitionsvolumen der Agglomeration Basel.
Die Leistungsvereinbarungen für die zweite Generation der Agglomerationsprogramme werden im Frühjahr 2015 zwischen dem Bund und den Trägerschaften der Agglomerationsprogramme abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarungen mit dem Bund regeln unter anderem:
den Beitragssatz des Bundes für die mitfinanzierten A-Projekte (35 Prozent);
- den Höchstbetrag der Bundesfinanzierung für das ganze Agglomerationsprogramm Basel (92,8 Mio. Franken) und für die einzelnen Projekte; - die umzusetzenden Massnahmen im Bereich Siedlungsentwicklung; - die umzusetzenden Eigenleistungen der Agglomeration Basel; - die umzusetzenden Massnahmen mit Bundesbeteiligung (A-Liste) und - die Vertragsparteien. Für Rückfragen
Walter Keller, Amt für Raumplanung, Abteilung Kantonsplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 85 |
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Stellungnahme des Regierungsrates zur Strategie Stromnetze |
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Die Strategie Stromnetze ist für die Ziele aus der Energiestrategie 2012 (Strategie des Regierungsrates für die Energiepolitik des Kantons Basel-Landschaft) von zentraler Bedeutung. Der Regierungsrat nimmt im Vernehmlassungsverfahren des Bundesamtes für Energie Stellung zur Strategie Stromnetze. Er erachtet den neu gestalteten Netzentwicklungsprozess als zwingend notwendig und den heutigen europäischen Standards angepasst.
Aufgrund der zunehmend fluktuierenden Netzeinspeisungen aus erneuerbaren Energien, der noch stärkeren Einbindung der Schweiz in das europäische Übertragungsnetz und der in die Jahre gekommenen Netzinfrastruktur (durchschnittlich 40 Jahre alt) gilt es, in Zukunft grosse Herausforderungen in der Stromnetzinfrastruktur zu meistern, um die angestrebten energiepolitischen Ziele zu erreichen.
Regierung erwartet verkürzte Bewilligungsprozesse
Mit den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen erhofft sich der Regierungsrat eine deutliche Verkürzung der langen Bewilligungsprozesse für Übertragungsleitungen von heute durchschnittlich bis zu 13 Jahren. Der Regierungsrat unterstützt insbesondere die gesetzliche Änderung, dass Projekte für den Übertragungsnetzausbau immer von nationalem Interesse sind, was bei künftigen Gerichtsentscheiden zu Einsprachen gegen den Bau von Übertragungsleitungen zu berücksichtigen ist.
Für Rückfragen
Stephan Krähenbühl, Amt für Umweltschutz und Energie, Koordination, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 91 93 |
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Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP) |
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Start des Vernehmlassungsverfahrens zur Anpassung „Festlegung neuer Deponiestandorte“
Der Regierungsrat hat die Anpassung des Kantonalen Richtplans (KRIP) zur Festlegung neuer Deponiestandorte zuhanden des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet.
Gemäss dem Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 werden Richtpläne grundsätzlich überprüft und nötigenfalls angepasst, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist. Im Rahmen des Richtplanverfahrens können aber auch Aufträge des Parlaments an den Regierungsrat, Aufträge des Bundesrates an den Kanton sowie erledigte Aufträge zu Anpas-sungen führen. Die vorliegende Landratsvorlage will die richtplanerischen Voraussetzungen schaffen für den künftigen Bau und den Betrieb von Inertstoffdeponien. Dazu werden die Richtplan-Gesamtkarte und das Objektblatt VE3.1 angepasst. Diese sind durch den Landrat zu erlassen.
Öffentliche Vernehmlassung
Bevor die Vorlage zur Anpassung des Kantonalen Richtplans zur Festlegung neuer Depo-niestandorte vom Regierungsrat zuhanden des Landrates verabschiedet werden kann, ist unter Berücksichtigung von Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung („Information und Mitwirkung“) eine öffentliche Vernehmlassung durchzuführen.
Der Regierungsrat hat die Bau- und Umweltschutzdirektion mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens zur Anpassung des Kantonalen Richtplans beauftragt.
Hinweise zum Vernehmlassungsverfahren:
Auflagefrist: 18. März - 18. Juni 2015 Auflageorte: Amt für Raumplanung, Liestal Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft Internet: http://www.bl.ch/vernehmlassungen Für Rückfragen
Dr. Martin Huber, Stv. Kantonsplaner, Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 59 37 |
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Neuregelung Verrechnungssteuer |
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Kanton Basel-Landschaft begrüsst Neuregelung bei der Verrechnungssteuer.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst im Grundsatz den geplanten Wechsel bei der Verrechnungssteuer, da mit dieser Neuregelung der schweizerische Kapitalmarkt gestärkt und die Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer auch auf ausländische Erträge erweitert werden kann. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die Kantonsregierungen eingeladen, sich zum Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer zu äussern.
Zwecks Vermeidung der Verrechnungssteuer wickeln Schweizer Konzerne ihre Finanzierungen häufig über ausländische Tochtergesellschaften ab, welche nicht der Schweizer Verrechnungssteuer unterliegen. Die entsprechende Wertschöpfung findet dadurch im Ausland statt. Der geplante Systemwechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip erlaubt es, die Steuererhebung auf die Interessen des Schweizer Kapitalmarktes abzustimmen, indem eine Fokussierung auf Personen mit Wohnsitz in der Schweiz stattfindet und für die übrigen Investoren die Verrechnungssteuer entfällt. Dadurch wird Schweizer Konzernen die Emission von Obligationen und Geldmarktpapieren erleichtert.
Zuerst automatischen Informationsaustausch etablieren
Der Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip birgt jedoch das Risiko, dass Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ihre Vermögenswerte auf eine ausländische Bank übertragen, um die hiesige Verrechnungssteuer zu vermeiden. Dies würde zu einer Schwächung des schweizerischen Finanzplatzes führen und erhebliche Mindereinnahmen mit sich bringen. Diesem Risiko soll unter anderem mit der Einführung eines automatischen Informationsaustauschs im internationalen Verhältnis begegnet werden. Im Hinblick auf die gewünschte Stärkung des Finanzplatzes Schweiz begrüsst der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft den geplanten Systemwechsel. Er weist jedoch darauf hin, dass die geplante Reform der Verrechnungssteuer erst in Kraft gesetzt werden soll, wenn der automatische Informationsaustausch mit den Nachbarstaaten sowie den wichtigsten Finanzplätzen etabliert ist. Andernfalls könnte die Verrechnungssteuer in Zukunft leicht umgangen werden.
Systemwechsel betrifft Zinserträge
Heute funktioniert die Verrechnungssteuer nach dem Schuldnerprinzip. Danach überweist der Schuldner den Nettoertrag von 65 % an den Leistungsbegünstigten und den Steuerabzug von 35 % an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Beim Zahlstellenprinzip hingegen überweist der Schuldner den gesamten Bruttoertrag an die Zahlstelle (in der Regel an eine Bank). Diese entscheidet aufgrund der Person des Leistungsempfängers, ob im konkreten Fall eine Verrechnungssteuer zu erheben ist. Der Systemwechsel betrifft namentlich Zinserträge. Keine Änderung ist hingegen bei Dividenden von inländischen Unternehmen geplant, bei welchen weiterhin das Schuldnerprinzip gelten soll. Für Rückfragen
Marc Jutzi, Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 64. |
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Arbeitszeiten 2016 |
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Der Regierungsrat hat für das Jahr 2016 nach Abzug der gesetzlichen arbeitsfreien Tage eine Arbeitszeit von 2'116.8 Stunden beschlossen.
Übersicht der gesetzlichen Feiertage, bezahlten arbeitsfreien Tage und der angeordneten Kompensationstage im Jahr 2016:
Legende: gT = ganzer Tag; Nm = Nachmittag; Vm = Vormittag Büroschliessung: Die Büros der Verwaltung und der Gerichte sind an den gesetzlichen Feiertagen, den bezahlten arbeitsfreien Tagen sowie an den angeordneten Kompensationstagen für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Netto-Sollarbeitszeit verteilt sich 2016 wie folgt:
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Weiteres |
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Beiträge an Opferhilfe beider Basel und Stiftung Frauenhaus beider Basel
Der Regierungsrat hat am 10. März 2015: - für die Opferhilfe beider Basel für die Jahre 2015 bis 2018 Betriebsbeiträge in der Höhe von jährlich 660‘000 Franken (insgesamt 2,64 Millionen Franken) bewilligt. Das Opferhilfegesetz schreibt vor, dass die Kantone Beratungsstellen für Opfer von Gewalttaten zur Verfügung stellen. Zusätzlich wurden 50`000 Franken pro Jahr (insgesamt 200`000 Franken) für Opferhilfeberatung in Liestal bewilligt. - für die Stiftung Frauenhaus beider Basel zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder für die Jahre 2015 und 2016 Betriebsbeiträge in der Höhe von jährlich 440`000 Franken (insgesamt 880`000 Franken) bewilligt, gestützt auf das kantonale Frauenhausgesetz. Beiträge aus dem Swisslos-Fonds
Am 3. März 2015 hat der Regierungsrat über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. Details unter: www.swisslos-fonds.bl.ch
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
die von der Einwohnergemeindeversammlung Hölstein am 24. November 2014 beschlossenen Mutationen „Gefahrenzonen Gugen“ zu den Zonenvorschriften Siedlung, den Waldbaulinienplan „Gugen“, die Mutation „2014“ zum Waldbaulinienplan Lampenbergerweg und die Mutation „Waldbaulinie Kirchrainstrasse“ zum Bau- und Strassenlinienplan Finelen genehmigt. |