Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren
|
|
Totalrevision der Verordnung aus Sicht des Regierungsrates unnötig
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die Totalrevision der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab. Diese Haltung vertritt er in seiner Stellungnahme an das UVEK.
Grund für die nun vorliegende Revision der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren bildeten offenbar zahlreiche Entschädigungsforderungen zur Abgeltung übermässiger Einwirkungen aus dem Betrieb des Zürcher Flughafens (Fluglärmfälle). In diesem Zusammenhang wurde auch die eidgenössische Schätzungskommission Kreis 10 übermässig beansprucht. Andere Fälle, in denen die geltende Verordnung nicht genügen würde, gibt es nicht.
Der Regierungsrat vertritt die Auffassung, dass aufgrund dieses Einzelfalles keine Verordnungsanpassung erfolgen sollte, würde doch damit eine „Lex Flughafen Zürich“ geschaffen. Vielmehr ist eine Lösung im Gesetz über den Flughafen Zürich zu suchen.
Für Rückfragen
Michaela Korak, Generalsekratariat, Rechtsabteilung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 06
|
Freistehende Velounterstände in Leichtbauweise
|
|
Bewilligungspflicht wird aufgehoben
Freistehende Velounterstände in Leichtbauweise ausserhalb von Kernzonen, Ortsbild- und Denkmalschutzzonen sowie Quartierplanperimetern bedürfen keiner Baubewilligung mehr, sofern sie eine Höhe von 1,50 Meter und eine Grundfläche von insgesamt sechs Quadratmetern pro Parzelle nicht überschreiten. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) entsprechend geändert. Die neuen Vorschriften treten am 1. April 2015 in Kraft.
Die Verordnungsänderung betrifft nur freistehende Velounterstände. An einen Hauptbau angebaute Velounterstände zählen zum Hauptbau, weil sie die Fassadenlinie bzw. die Gebäudelänge verändern. Darum sind bei angebauten Velounterständen strengere Vorschriften zu beachten. Sie gelten nicht als Kleinbauten und bleiben beim Kanton baubewilligungspflichtig.
Für Rückfragen
Marielle Scheynen, Bauinspektorat, Leiterin Rechtsabteilung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 69
|
Berichte Fachkommissionen Staatsanwaltschaft/Jugendanwaltschaft
|
|
Umsetzung Berichte Fachkommission Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft
Der Regierungsrat hat die Berichte der Fachkommission Aufsicht Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft 2013 zur Kenntnis genommen. Er stellt mit Befriedigung fest, dass die Fachkommission der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausstellt. Die Fachkommission stellt dem Regierungsrat als Aufsichtsbehörde einige Anträge betreffend die Staatsanwaltschaft.
Aus den Berichten der Fachkommission geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft im Geschäftsjahr 2013 qualifizierte Arbeit geleistet haben. Bei der Staatsanwaltschaft fällt auf, dass zwar ein grosser Teil der Altlasten abgearbeitet wurde, jedoch bei diversen Fällen möglicherweise das Beschleunigungsgebot ohne plausible Erklärung verletzt wurde.
Der Regierungsrat erteilt nach der Kenntnisnahme des Fachkommissionsberichtes im Wesentlichen folgende Aufträge:
-
Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, die Schnittstelle zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Straf- und Massnahmenvollzug zu überprüfen, um den regelmässigen Datenabgleich sicherzustellen.
-
Der Regierungsrat hält fest, dass die Leitungsebene der Staatsanwaltschaft bereits in unterschiedlichem Umfang Fälle selbst bearbeitet hat. Sie wird beauftragt, weiterhin in Umsetzung von § 7 Buchstabe d des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung ausgewählte Fälle selbst zu bearbeiten und zum Fallabschluss zu bringen.
-
Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, den durch die Leitungsebene der Staatsanwaltschaft geleisteten Kontrollaufwand zu reduzieren.
-
Gegenüber geheim überwachten Personen, bei denen die Mitteilung nach Artikel 279 StPO in der Vergangenheit auf andere Weise erfolgt ist als durch im formellen Ablauf vorgesehen, sind nochmals mittels standardisierter Vorlagen über die erfolgten Massnahmen zu informieren.
-
Der Regierungsrat hat die Staatsanwaltschaft beauftragt, ihm bis zum 31. Juli dieses Jahres über die Erfüllung des letzten Auftrages zu berichten. Zur Jugendanwaltschaft stellte die Fachkommission dem Regierungsrat keine Anträge.
> Stellungnahme des Regierungsrates zum Tätigkeitsbericht
Für Rückfragen
Stephan Mathis, Generalsekretär, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 57 02, erreichbar am 17. März 2015 ab 14:30 Uhr
|
Beiträge aus dem Swisslos Sportfonds Baselland
|
|
Der Regierungsrat hat Beiträge an vier Sportanlagen und zwei Sportveranstaltungen aus dem Swisslos Sportfonds beschlossen.
Der Tennisclub Bächliacker wird aus einem Sandplatz drei neue überdachte Padel-Tennisplätze bauen. Padel-Tennis ist eine Mischung aus Tennis und Squash und wird in der Regel nur im Doppel gespielt. Der Regierungsrat unterstützt diesen Neubau mit einem Beitrag in der Höhe von maximal 98‘400 Franken.
Das Clubhaus der Bogenschützen beider Basel aus dem Jahre 1965 muss aufgrund des nicht mehr reparablen Zustandes abgerissen und neu gebaut werden. Der Bau des neuen Clubhauses wird vom Regierungsrat mit einem Beitrag in der Höhe von maximal 33‘750 Franken unterstützt.
Ebenfalls einen Beitrag werden die Organisatoren des IWB Basel Marathon für die diesjährige Austragung erhalten. Der Regierungsrat hat an die internationale Laufsportveranstaltung, welche von weit über 3‘000 Laufbegeisterten besucht wird, eine Unterstützung von 20‘000 Franken beschlossen.
Das zehnte Women‘s Masters im Curling wird am Wochenende vom 9. bis 11. Oktober 2015 stattfinden und wiederum 24 hochkarätige Teams präsentieren können. Das Women‘s Masters hat sich in den letzten zehn Jahren bestens etabliert und ist für die gesamte Damenweltelite sehr attraktiv. Der Regierungsrat hat an das internationale Curlingturnier einen Beitrag in der Höhe von 18‘000 Franken beschlossen.
Die bestehende Trefferanzeige aus dem Jahr 2000 der Zehn-Meter-Anlage vom Trägerschaftsverein Schiessanlagen Arlesheim muss erneuert werden. Der Regierungsrat unterstützt die Anschaffung einer neuen elektronischen Trefferanzeige mit einem Beitrag in der Höhe von maximal 11‘250 Franken.
Im Frühling hat die Gemeinde Therwil mit Unterstützung von Therwil Vital und dem Sportamt anlässlich des Pilotprojekts „Bewegungsparks BL“ des Sportamts einen Bewegungspark im Gebiet Känelmatt II errichtet. Aufgrund der grossen Beliebtheit wird der Verein Therwil Vital mit Unterstützung der Gemeinde den Bewegungspark erweitern. Diese Erweiterung wird vom Regierungsrat mit einem Beitrag in der Höhe von maximal 5‘012.50 Franken unterstützt.
Für Rückfragen
Thomas Beugger, Dienststellenleiter Sportamt, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 14 03
|
Weiteres
|
-
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
-
die vom Einwohnerrat Liestal am 27. August 2014 beschlossenen Quartierplan-vorschriften „Altbrunnen“ genehmigt.
-
die vom Gemeinderat Röschenz am 18. August 2014 beschlossene Mutation An-passung des Strassenverlaufs zur Überbauungsordnung „Klarensgarten“ genehmigt.
-
die vom Gemeinderat Röschenz am 18. August 2014 beschlossene Mutation Wendeplatz Brombergstrasse zum Bau- und Strassenlinienplan „Gasse/Brombergstrasse“ und „Kurzer Zweig“ genehmigt.
|