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24.03.2015
Aus der Sitzung des Regierungsrates
Kinder- und Jugendzahnpflege: Revision der Verordnung |
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Im Rahmen des Entlastungspaketes EP 12/15 hat der Regierungsrat die verschiedenen Einsparmöglichkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendzahnpflege geprüft. Bei der Revision der Verordnung Kinder- und Jugendzahnpflege soll der Grundsatz der gemeinsamen Kostentragung von Kanton und Gemeinden beibehalten, aber der Umfang der subventionsberechtigten Leistungen im Bereich der kieferorthopädischen Behandlungen reduziert werden.
Im vorgesehenen neuen Anhang zur Verordnung Kieferorthopädie übernimmt der Kanton im Wortlaut weitgehend die Behandlungskriterien aus den Empfehlungen der Vereinigung der Kantonszahnärzte und Kantonszahnärztinnen der Schweiz (VKZS) zur „Kieferorthopädie / Zahnstellungskorrekturen (Kinder)“. Die Planungs- und Behandlungsempfehlungen sind durch die VKZS für die Bereiche Ergänzungsleistung, Sozialhilfe und Asylwesen formuliert worden, um das Vorgehen in den verschiedenen Gemeinden und Kantonen zu harmonisieren. Sie sind vor über fünf Jahren erlassen worden und werden in den meisten Kantonen in der Sozialhilfe und den Ergänzungsleistungen als Entscheidungskriterium herangezogen. Sie stellen einen praktikablen Kompromiss dar, welcher den Bedarf an Behandlung definiert. Die wesentlichsten Anliegen aus der Anhörung namentlich der Gemeinden und der Zahnärzteschaft wurden bei der Überarbeitung berücksichtigt. Mit der Verordnungsrevision bleibt auch sichergestellt, dass alle Behandlungen von Patienten der Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZ), die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beanspruchen, weiterhin über die KJZ abrechnet werden können. Für Rückfragen Ludmilla Strickler, Kantonszahnärztin, Volkswirtschaft- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 60 65 |
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Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Zudem hat der Regierungsrat bereits am 17. März 2015 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. Details unter: www.swisslos-fonds.bl.ch > Beiträge aus dem Swisslos-Fonds Landeskanzlei Basel-Landschaft |