Totalrevision der Finanzausgleichsverordnung
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Der Regierungsrat hat die Totalrevision der Finanzausgleichsverordnung beschlossen und rückwirkend per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.
Eine der wesentlichsten Anpassungen betrifft das Ausgleichsniveau, das sich neu nicht mehr aufgrund der Steuerkräfte der vergangenen drei Jahre berechnet, sondern für jeweils drei Jahre in der Verordnung festgelegt wird. Dadurch erhalten die Gemeinden eine grössere Budgetsicherheit.
Das Ausgleichsniveau für die Jahre 2016 bis 2018 wurde auf 2‘340 Franken pro Einwohner festgelegt. Gemeinden mit einer Steuerkraft darunter erhalten einen Ressourcenausgleich, Gemeinden mit einer Steuerkraft darüber zahlen in den Finanzausgleich ein.
Das revidierte Finanzausgleichsgesetz trat bereits am 1. Januar 2016 in Kraft. Diese Gesetzesrevision bedingt Anpassungen an fast allen Bestimmungen der Finanzausgleichsverordnung. Daher wurde eine Totalrevision der Finanzausgleichsverordnung durchgeführt.
Für Rückfragen
Johann Christoffel, Kantonsstatistiker, Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 56 32
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Revision des eidgenössischen Ergänzungsleistungsgesetzes
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Revision des eidgenössischen Ergänzungsleistungsgesetzes: Vernehmlassungsantwort an den Bund
Der Regierungsrat hat seine Stellungnahme zum Entwurf der Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beschlossen, den der Bundesrat am 25. November 2015 in die Vernehmlassung gegeben hat.
Das Ergänzungsleistungsgesetz hat sich im Grundsatz bewährt. Es hat sich in den letzten Jahren aber auch gezeigt, dass das System der Ergänzungsleistungen zahlreiche Fehlanreize setzt und dass die Kostenentwicklung eine unerwünschte Dynamik angenommen hat. Sie stellen die Kantone und Gemeinden vor enorme sozial- und finanzpolitische Herausforderungen. Damit die langfristige Tragbarkeit des Systems gewährleistet werden kann, ist eine grundlegende Reform des Ergänzungsleistungsgesetzes unabdingbar. Mit der vorgeschlagenen Reform geht der Bundesrat allerdings nur einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Der Kanton Basel-Landschaft erwartet vielmehr weiter gehende Reformschritte, um das Ausgabenwachstum spürbar zu reduzieren.
Für Rückfragen
Michael Bertschi, Leiter Gemeindefinanzen und Finanzausgleich, Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 56 35
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Änderung Bundesgesetz über die Invalidenversicherung
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung zur Weiterentwicklung der IV
Der Regierungsrat nimmt in einem Schreiben an das Eidgenössische Departement des Inneren Stellung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Er ist mit der Ausrichtung der Vernehmlassungsvorlage zur IV-Revision nur bedingt einverstanden.
Insbesondere erwartet der Regierungsrat, dass der Bundesrat weitergehende Massnahmen und Vorschläge vorlegt, die sich nicht darauf beschränken, die IV weiter zu entwickeln, sondern dieses wichtige Sozialwerk langfristig und konsequent stabilisieren bzw. sanieren. Dafür sind grundlegende Reformen mit weiteren Massnahmen erforderlich. Diese sind sozial verträglich auszugestalten, ohne dass es zu einer Verschiebung von Kosten in andere Systeme führt.
In seiner Vernehmlassungsantwort unterbreitet der Regierungsrat dem Eidgenössischen Departement des Innern deshalb Vorschläge für die Verbesserung der Eingliederung junger Erwachsener und für die Anpassung gewisser IV-Leistungen.
Für Rückfragen
Lothar Niggli, Leiter Finanzen und Volkswirtschaft, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 02
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Weiteres
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Langenbruck am 22. September 2015 beschlossene Mutation «Stöckli» zu den Quartierplanvorschriften «Sanatorium» genehmigt
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Wenslingen am 20. März 2015 beschlossene Mutation «2014/2015» zu den Zonenvorschriften Siedlung sowie die am 12. Juni 2015 beschlossene Mutation «Anpassung Hauptstrasse (Kantonsstrasse)» zum Zonenplan Siedlung genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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