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05.05.2015
Aus der Sitzung des Regierungsrates
Massnahmenplanung Wohnen im Alter |
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Der Regierungsrat hat vom Schlussbericht „Massnahmenplanung Wohnen im Alter“ Kenntnis genommen. Der vorliegende Schlussbericht ergänzt den ausführlichen Zwischenbericht „Massnahmenplanung Wohnen im Alter“, der bereits im April 2014 von der Regierung verabschiedet wurde. Der Schlussbericht fokussiert auf die mit dem Zwischenbericht beschlossenen Massnahmen der Regierung. Er orientiert über den Umsetzungsstand der erteilten Aufträge und die umgesetzten Vorhaben. Zwei Aufträge wurden zur Weiterbearbeitung in andere Projekte überführt.
Im Zwischenbericht wurden die Ausgangslage beschrieben und die Ergebnisse der Bestandsaufnahme bei den Gemeinden veröffentlicht, welche durch das Statistische Amt BL durchgeführt wurde. Zudem wurden diverse Anträge und Massnahmenvorschläge der Regierung unterbreitet. Mit der Vorlage des Schlussberichts endet die Arbeit der Arbeitsgruppe „Massnahmenplanung Wohnen im Alter“. Der Schlussbericht ist – wie auch schon der Zwischenbericht – auf der Webseite der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion der Öffentlichkeit publiziert. > Bericht Massnahmenplanung Wohnen im Alter Für Rückfragen Gabriele Marty, Leiterin Abteilung Alter, Volkswirtschaft- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 59 56 |
Regierungsrat spendet 100‘000 Franken für Nepal |
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Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, aus dem Swisslos-Fonds 100 000 Franken für das erdbebengeschädigte Nepal zu spenden. 50‘000 Franken gehen an das Hilfswerk Helvetas und 50‘000 Franken an Shanti Med Nepal, ein privates Hilfswerk der Liestaler Ärztin Ruth Gonseth.
Shanti Med Nepal ist ein von Dr. Ruth Gonseth aus Liestal gegründeter Unterstützungsverein für medizinische Hilfe in Nepal. Seit ihrer Pensionierung im Frühjahr 2007 arbeitet Ruth Gonseth jährlich mindestens fünf Monate als Volontärärztin in Nepal. Mit dem Unterstützungsverein werden Projekte im Gesundheitsbereich (Spitäler und andere Behandlungszentren) betrieben. Ruth Gonseth ist mittlerweile in Nepal stark verankert, hat ein grosses Netzwerk aufgebaut und ist bekennende Bekämpferin der vor Ort überall herrschenden Korruption. Helvetas ist seit 60 Jahren in Nepal tätig und gestützt auf die Erfahrungen und Kontakte in der Lage, schnelle Wiederaufbauhilfe zu leisten, vor allem im Bereich von Brücken, Wasserversorgungen und sanitären Einrichtungen. Sauberes Trinkwasser ist derzeit besonders dringend nötig, ebenso Toilettenanlagen, um zu verhindern, dass Krankheiten ausbrechen. In Koordination mit der Deza und anderen Hilfsorganisationen hat sich Helvetas entschieden, sich primär um die Soforthilfe und den Wiederaufbau in den Distrikten Gorkha und Sindhupalchok (nördlich von Kathmandu) zu kümmern. Dazu ist das Hilfswerk auf Spenden angewiesen. Für Rückfragen Heidi Scholer, Leiterin Swisslos-Fonds, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 60 59 |
Strategie Bekämpfung von Schwarzarbeit im Kanton BL |
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Der Regierungsrat hat die Strategie „Bekämpfung von Schwarzarbeit im Kanton Basel-Landschaft für die Jahre 2015 und 2016 verabschiedet. Ziel ist, die Schwarzarbeit nicht bloss reaktiv-repressiv, sondern aktiv-präventiv zu bekämpfen.
Das seit dem 14. Februar 2014 in Kraft stehende Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit zielt auf die wirkungsvolle Bekämpfung der volkswirtschaftsschädigenden Schwarzarbeit. Zu diesem Zwecke sind die Aufgaben und Kompetenzen der Vollzugsbehörden im Vergleich zur früheren Rechtslage klarer und umfassender definiert worden, damit der Vollzug transparent und in enger Zusammenarbeit der Behörden ausgestaltet werden kann. Dem gleichen Zweck dient der neu gesetzlich verankerte Auftrag an den Regierungsrat, auf Antrag der „Tripartiten Kommission Flankierende Massnahmen des Kantons Basel-Landschaft (TPK)“ regelmässig alle drei Jahre die Strategie des Kantons bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit festzulegen. Die Strategie richtet sich langfristig an der Vision einer nachhaltigen Eindämmung von Schwarzarbeit im Kanton Basel-Landschaft durch eine offensive, konsequente und entschlossene Bekämpfung aller Formen von Schwarzarbeit aus und definiert die folgenden Ziele:
Der Regierungsrat erklärt sich mit dem Inhalt des Strategiepapiers einverstanden: Schwarzarbeit soll nicht bloss reaktiv-repressiv, sondern aktiv-präventiv bekämpft werden. Für Rückfragen Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA, Volkswirtschaft- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 77 01 |
Numerus Clausus Uni Basel |
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Der Regierungsrat hat gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel für das Studienjahr 2015/2016 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und zum Bachelorstudium Sportwissenschaften an der Universität Basel genehmigt. In Basel beträgt die Überschreitung für das Studienjahr 2015/2016 trotz Ausbau der Studienkapazität um 40 Plätze 391 Prozent bei der Humanmedizin, 91 Prozent bei der Zahnmedizin und 239 Prozent bei den Sportwissenschaften. Um die Qualität des Studiums aufrechtzuerhalten, ist die Beschränkung der Studierendenzahl mittels eines Eignungstests unumgänglich.
Für Rückfragen Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL (BKSD), 061 552 50 60 |
Änderung der Energieverordnung (EnV): Neufestlegung des Zuschlags |
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Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Änderung der Energieverordnung und somit die Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes des Bundesamtes für Energie (BFE) ab.
Die Abgabe wurde in den letzten drei Jahren in drei Schritten bereits von 0,45 Rp./kWh auf 1,1 Rp./kWh erhöht. In einem weiteren Schritt soll nun erneut eine Erhöhung um 0,2 Rp. auf 1,3 Rp./kWh stattfinden. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 1,5 Rp./kWh. Der Regierungsrat hat den bisherigen Erhöhungen im Sinne der Zielsetzungen aus dem EnG zugestimmt aber bereits im Schreiben vom 6. Mai 2014 festgehalten, dass er einen faktischen Automatismus bei Erhöhungen bis zur gesetzlichen Obergrenze ablehnt. Der Re-gierungsrat erachtet die Erhöhung derzeit als nicht angebracht, weil sich einerseits die Ziel-setzungen aus dem Energiegesetz, für die Erhöhung der Jahreserzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, auf Zielkurs befinden und andererseits zuerst eine Optimierung der Vergütungssätze für die Subventionierung der einzelnen technologien vorgenommen werden sollte, bevor die Abgabeseite erhöht wird. Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist ein zentrales Instrument, um die Zielset-zungen aus dem Energiegesetz (EnG) zu erreichen. Mit diesem Instrument werden Anlagen für die Stromproduktion mit Geothermie, Windenergie, Wasserkraft, Photovoltaik und Bio-masse gefördert. Finanziert werden die Förderungen mit Geldern aus dem EnG-Fonds, der mit einer Abgabe auf den Stromnetzkosten geäufnet und somit von jedem Stromendkunden mitfinanziert wird. Die Vergütungssätze aus der KEV sollen den Produzenten die Mehrkosten gegenüber dem zu erzielenden Marktpreis decken. > Vernehmlassung Für Rückfragen Stephan Krähenbühl, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 91 93 |
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