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Beschluss der Gemeindeversammlung Bottmingen aufgehoben
Der Regierungsrat hat den Beschluss der Gemeindeversammlung Bottmingen vom 8. Dezember 2014 über das Geschäft „Quartierplan, Zentrum I, Realisierung und Aufwertung des Dorfzentrums“ aufgrund von Verfahrensfehlern aufsichtsrechtlich aufgehoben.
Die Versammlungsleiterin hatte anlässlich der Gemeindeversammlung nach beschlossener Rückweisung der Vorlage an den Gemeinderat einen Rückkommensantrag zugelassen und weitere Abstimmungen über die Vorlage durchgeführt. Dies verletzte die Verfahrensbestimmung, wonach ein Rückkommen nach erfolgter Hauptabstimmung unzulässig ist. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss verletzt diesen Grundsatz, sodass ihn der Regierungsrat aufheben musste.
Für Rückfragen
Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 59 02
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