Gesetzesrevision zur ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung
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Landratsvorlage betreffend Gesetzesrevision zur ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung wird sistiert
Der Regierungsrat hat die geplante Vorlage an den Landrat betreffend Änderung des Ge-setzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches, Ärztliche fürsorgerische Unterbringung (bei Gefahr im Verzuge), sistiert. Aus den eingegangenen Vernehmlassungsantworten wird ersichtlich, dass die notwendige Unterstützung der politischen Parteien und der betroffenen Ärzteschaft zur geplanten Revision klar fehlt. Als Gründe gegen die Einführung der ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung wurden dabei insbesondere hervorgehoben:
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Der Entzug der Freiheit ist ein schwerer Eingriff in das Recht des Betroffenen und sollte daher nicht von einem Arzt verfügt werden können (Güterabwägung erfordert Rechtskenntnisse).
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Das Vertrauensverhältnis Arzt/Patient werde gefährdet (Arzt werde zum Einweiser).
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Das bisherige System mit einem 4-Augen-Prinzip habe sich bewährt.
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Die in der Vorlage vorgesehene Kosteneinsparung wird (teilweise) bestritten.
Die bisher im Kanton Basel-Landschaft geltende, im Vergleich mit allen anderen Kantonen zwar aufwändigere, aber auch bewährte Regelung bleibt somit bestehen. Der Regierungsrat behält sich vor, die Vorlage falls erforderlich wieder aufzunehmen.
Für Rückfragen
Jürg Sommer, Leiter Amt für Gesundheit, Volks- und Gesundheitsdirektion, 061 552 67 13
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Neuorganisation Standortförderung
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Stelle des Delegierten für Standortförderung wird ausgeschrieben
Wie geplant wird der Regierungsrat die Aufgaben im Projekt Wirtschaftsoffensive und die Aufgaben der bisherigen Abteilungen Wirtschaftsförderung und Volkswirtschaft in der neuen Organisation Standortförderung zusammenfassen. Die Stelle des/der Delegierte/n des Regierungsrates für Standortförderung soll zeitnah ausgeschrieben werden. Die Funktion ist dem Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion direkt zugeordnet. Der Regierungsrat hält in seinem Beschluss unter anderem fest, dass die Standortförderung (Wirt-schaftsoffensive, Wirtschaftsförderung) in der kommenden Legislaturperiode weiterhin höchste Priorität geniessen wird. Es sind weiterhin alle Direktionen involviert, entsprechend soll das Thema auf Ebene des Gesamtregierungsrates bleiben.
Der Regierungsrat hat zudem die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) beauftragt, sämtliche notwendigen organisatorischen und administrativen Massnahmen in die Wege zu leiten, um das Modell Standortförderung per 1. Januar 2016 umzusetzen. Zudem wird die VGD beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Regierungsprogramms die bishe-rigen Ziele im Projekt Wirtschaftsoffensive zu überarbeiten.
Für Rückfragen
Olivier Kungler, Generalsekretär, Volks- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 52 02
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Signal zur Förderung der Berufsbildung
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Verzicht auf die Weiterverrechnung von Kosten für Lehrabschlussprüfungen
Der Kanton Basel-Landschaft setzt ein weiteres Signal zur Förderung der Berufsbildung.
Ab 2016 übernimmt der Kanton Basel-Landschaft alle Kosten für zentral durchgeführte Lehrabschlussprüfungen und folgt damit der Praxis des Nachbarkantons Basel-Stadt. Mit diesem Beschluss wird die Baselbieter Wirtschaft, die mehrheitlich aus KMU besteht, im Bereich der Berufsbildung finanziell entlastet.
Bisher wurden die Kosten für Infrastruktur und Material der zentral durchgeführten Lehrab-schlussprüfungen den Ausbildungsbetrieben in Rechnung gestellt. Ab 2016 werden somit sämtliche im Zusammenhang mit dem Qualifikationsverfahren stehenden Kosten vom Kanton getragen. Im Gegenzug wird auf die Ausrichtung der bisher an die Unternehmen ausge-richteten Prüfungskostenpauschale von 200 Franken verzichtet.
Damit die Berufsverbände die Qualifikationsverfahren nicht immer aufwändiger und damit teurer gestalten, wird zusätzlich eine Kostenbremse installiert.
Für Rückfragen
Jürg Schneider, Leiter Betriebliche Ausbildung, Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 28 54
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Numerus Clausus Medizin bei höheren Aufnahmekapazitäten
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Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt beschliessen Numerus Clausus Medizin bei höheren Aufnahmekapazitäten
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Die Regierungen haben die vom Universitätsrat beschlossenen Aufnahmekapazitäten in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Pflegewissenschaft und Sportwissenschaften für das Studienjahr 2016/2017 genehmigt. Die Kapazitätsfestsetzung ist in Absprache mit den anderen Schweizer Universitäten mit einer Medizinischen Fakultät erfolgt.
Gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel haben die Regierungen die vom Universitätsrat festgesetzten Aufnahmekapazitäten im Bereich der Medizinischen Fakultät an der Universität Basel für das Studienjahr 2016/2017 demnach wie folgt genehmigt:
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Humanmedizin
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Bachelor 1. Jahr 170 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
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Bachelor 2. Jahr 173 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
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Bachelor 3. Jahr 173 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
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Master 165 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
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Zahnmedizin
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Bachelor 32 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
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Master 26 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
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Pflegewissenschaften
30 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
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Sportwissenschaften
100 Studienanfängerinnen/Studienanfänge
Mit 170 Studienplätzen im ersten Jahr war wegen des absehbaren Ärztemangels die Kapazität bereits auf Herbst 2014 um 30 % erhöht worden. Die Kapazitätsfestsetzung ist in Absprache mit den anderen Schweizer Universitäten mit einer Medizinischen Fakultät und auf Empfehlung der Schweizerischen Hochschulkonferenzkonferenz erfolgt.
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Aufgrund der allgemeinen Erhöhung der Studienkapazitäten und einer grösseren nationalen Mobilität im zweiten Bachelorjahr hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch für dieses eine Beschränkung festzulegen. Die Beschränkung liegt leicht über der Zahl des ersten Bachelorjahres. So wird sichergestellt, dass alle Basler Studierenden, die das erste Ausbildungsjahr erfolgreich absolvieren, einen Anschlussplatz haben. Andererseits soll es in einem gewissen Mass möglich sein, Medizinstudierende aufzunehmen, die von anderen Universitäten nach Basel wechseln wollen. Die Universität sieht sich jedoch aus Gründen der Ressourceneinteilung und der Sicherung der Ausbildungsqualität genötigt, eine Obergrenze für solche Zuzüger festzulegen.
Weitere Auskünfte
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Dr. Doris Fellenstein, Leiterin Stab Hochschulen, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 62 14
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Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Tel. 061 267 84 04
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Weiteres
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
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den vom Einwohnerrat Allschwil am 13. November 2013 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan „Engehollenweg“ genehmigt.
100. Geburtstag
Am Montag, 6. Juli 2015, feiert Herr Paul Erny, wohnhaft Untere Etzmatten 11, Rothenfluh, seinen 100. Geburtstag. Eine Delegation, bestehend aus Regierungspräsident Anton Lauber, Landschreiber Peter Vetter und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird dem Jubilar die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Beiträge aus dem Swisslos Sportfonds Baselland
Der Regierungsrat hat Beiträge an zwei internationale Sportveranstaltungen aus dem Swisslos Sportfonds beschlossen.
Das Bikefestival-Basel feiert im 2015 das 20-jährige Jubiläum. An der internationalen Moun-tainbike-Veranstaltung im Reitstadion Schänzli nehmen an die 1000 Bikerinnen und Biker teil. Davon ist mehr als die Hälfte aller Teilnehmenden unter 20-jährig. Neben dem BMC Racing Cup finden Wettkämpfe im EBM Minidrome statt, spektakuläre Dirtjump-Wettkämpfe werden durchgeführt, der BLKB Bike Challenge wird auf dem Schänzli gestartet und die Sportarten Kunstrad und Radball werden präsentiert. Der Regierungsrat unterstützt die 20. Austragung am 15. und 16. August mit einem Beitrag in der Höhe von 33‘000 Franken.
Die 26. Austragung des internationalen Badminton-Weltklasse-Turniers „Badminton Swiss Open“ findet im nächsten Jahr vom 15. bis 20. März in der St. Jakobshalle in Basel statt. An der kommenden Austragung werden rund 400 Weltklasse-Spielerinnen und -Spieler aus gegen 50 Nationen erwartet. Der Regierungsrat unterstützt die Austragung im Jahr 2016 mit einem Beitrag von 50‘000 Franken.
Für Rückfragen
Christian Saladin, Sportamt Baselland, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 14 01
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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