Aus der Sitzung des Regierungsrates
25.08.2015
Kooperation zwischen der Universität Basel und der ETH Zürich |
Impulsinvestition zur Ausweitung der Kooperation zwischen der Universität Basel und der ETH Zürich
Das Basler Departement für Biosysteme der ETH Zürich und die Universität Basel möchten ihre Kooperation ausweiten und so auch den Life-Science und Medizinstandort Basel weiter stärken. Für dieses Vorhaben beantragen die beiden Regierungen ihren Parlamenten einen Verpflichtungskredit von 5 Mio. Franken pro Kanton. Die beiden Hochschulen sollen die Mittel vor allem für den Kompetenzaufbau im Zukunftsgebiet der personalisierten Medizin einsetzen. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft möchten die Erfolgsgeschichte der Gründung des Departements für Biosysteme weiterführen und die Zusammenarbeit der Universität Basel mit der ETH Zürich weiter stärken. Dafür haben die Regierungen ihren Parlamenten einen Beitrag von je fünf Millionen Franken beantragt. Von den insgesamt 10 Mio. Franken sind 6 Mio. Franken für infrastrukturelle Massnahmen und 4 Mio. Franken für die Intensivierung der Forschungszusammenarbeit vorgesehen. Das Department of Biosystems Science and Engineering (D-BSSE) ist zurzeit provisorisch auf dem Rosental-Areal domiziliert. Es wird 2020 einen Neubau auf dem Life Science Campus Schällemätteli beziehen und optimal in die Kooperation zwischen den Hochschulen und den Universitätskliniken eingebunden sein. Die infrastrukturellen Massnahmen ergeben sich aus dem zusätzlichen Raumbedarf des D-BSSE vor dem Umzug in den Neubau. Sie werden für die notwendigen Mieterinvestitionen im jetzigen Provisorium verwendet. Mit dieser Lösung wird verhindert, dass die ETH Zürich langfristigen Verpflichtungen vor dem Umzug eingehen muss. Nach dem Bezug des D-BSSE Neubaus kann die Universität Basel die Laborräumlichkeiten im Rahmen ihres Campus Rosental nutzen. Der restliche Betrag soll für den Aufbau einer gemeinsamen Forschungsplattform der Uni-versität Basel und des D-BSSE eingesetzt werden. Mit der „Personalized Health Platform“ soll ein strategischer Schwerpunkt der Universität Basel gefördert und der Life Science Standort gestärkt werden. Die Universität und das D-BSSE sollen damit im Hinblick auf das zu erwartende nationale Forschungsgrossprojekt im Bereich der personalisierten Medizin ideal positioniert werden. Durch diese beiden Aspekte, der infrastrukturellen Unterstützung und der Intensivierung der Forschung im zukunftsträchtigen Geschäftsfeld der personalisierten Medizin wird der regionale Forschungsstandort in Zusammenarbeit mit dem Hochschulplatz Zürich gestärkt. Ziel ist es, an den Erfolg der D-BSSE-Gründung anzuschliessen. Die Investition bewirkt für die gesamte Region einen nachhaltigen und mehrfacher Wertzuwachs, sowohl in wissenschaftlicher wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Auf diese Weise kann die Life Science-Region Basel weiter prosperieren und an Qualität gewinnen, so wie es die Legislaturprogramme der beiden Regierungen und die gemeinsam mit der Handelskammer beider Basel (HKBB) verabschiedete Life Science-Strategie vorsehen. > Landratsvorlage Weitere Auskünfte
|
Verordnung über die Gebühren des Sicherheitsinspektorats |
Der Regierungsrat ändert die Verordnung über die Gebühren des Sicherheitsinspektorats
Bisher beschränkte sich der Geltungsbereich der Verordnung über die Gebühren des Sicherheitsinspektorats auf die Tätigkeiten des Sicherheitsinspektorats beim Vollzug der Störfallverordnung, Einschliessungsverordnung und der Freisetzungsverordnung. Der Geltungsbereich der Gebührenverordnung wird nun auf den Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung erweitert. Die ausdrückliche Erwähnung der Vollzugsbereiche schafft Transparenz und Klarheit. Gemäss Art. 25 GGBV vollziehen die Kantone die Verordnung im Bereich der Strassen. Aufgrund der Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion wird diese dem Sicherheitsinspektorat übertragen. Entsprechend wird die Liste der gebührenpflichtigen Tätigkeiten ergänzt. Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes Basel-Landschaft vom 3. Mai 2012 wurde die kantonale Zuständigkeit geregelt bzw. die Aufgaben des Vollzuges der bundesrechtlichen Bestimmungen über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, Schiene und Gewässer der Bau- und Umweltschutzdirektion übertragen. Ebenso wurde das Gesetz vom 17. Oktober 2013 über die Motorfahrzeugsteuer revidiert. Gemäss dessen erhebt der Kanton Aufwandgebühren für den Vollzug der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV). Des Weiteren werden entsprechend dem Motorfahrzeugsteuergesetz Unternehmungen, die gefährliche Güter auf der Strasse, auf der Schiene oder auf Gewässer befördern, als gebührenpflichtig bezeichnet. Gemäss diesem Gesetz ist der Regierungsrat zuständig für die Festsetzung der Gebühren für den Vollzug der GGBV. Mit den genannten Revisionen wurden die Rechtsgrundlagen geschaffen, um die Gebühren im Zusammenhang mit dem Vollzug der GGBV erheben zu können. Für Rückfragen Gregor Pfister, Sicherheitsinspektorat, Bau- und Umweltdirektion (BUD), 061 552 62 61 |
Beiträge aus dem Swisslos Sportfonds Baselland |
Der Regierungsrat hat Beiträge an drei internationale Sportveranstaltungen und eine Sportanlage aus dem Swisslos Sportfonds beschlossen.
Die Organisatoren des CSI Basel erhalten wie in den vergangenen Jahren einen namhaften Beitrag an die Austragung im Januar 2016. Der Regierungsrat hat an die hochklassige Pferdesportveranstaltung eine Unterstützung von 45‘000 Franken beschlossen. Der Anlass rangiert gemäss Weltverband unter den besten drei Hallenreitturnieren der Welt. Auch an der kommenden Austragung werden sich Olympiasieger, Welt- und Europameister, aber auch die nationale Springreiter-Elite an verschiedensten Prüfungen messen. Der Moto-Club Roggenburg erhält für die Durchführung der 43. Motocross-Veranstaltung einen Beitrag in der Höhe von 18‘000 Franken. Am Wochenende vom 29. und 30. August steht mit der Motocross Weltmeisterschaft im Seitenwagen wiederum ein Grossereignis an. Zusätzlich finden Rennen in verschiedensten Klassen im Rahmen der Schweizermeisterschaften statt. Die 33. Austragung des Basler Stadtlauf wird wie im Vorjahr mit einem Beitrag von 12‘000 Franken unterstützt. Der Stadtlauf zählt mit knapp 10‘000 Teilnehmenden zu den grössten Laufveranstaltungen der Schweiz. Die Bedeutung des Stadtlaufes für den Kanton Basel-Landschaft zeigt sich bei den Teilnehmerzahlen. Insgesamt nehmen über 3‘000 Läuferinnen und Läufer aus dem Baselbiet teil und stellen somit das grösste Teilnehmerfeld. Der Tennisclub Füllinsdorf wird ein Fundament, in welchem ein Profil für die Befestigung der Ballonhalle eingelassen ist, mit einem Spezialverfahren sanieren. Der Regierungsrat unterstützt dieses bauliche Vorhaben mit einem Beitrag in der Höhe von maximal 800 Franken. |
Vernehmlassung zum Ausgleichsfondsgesetz |
Vernehmlassung zum Ausgleichsfondsgesetz
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) gegenüber dem Bundesamt für Sozialversicherung Stellung genommen. Der Regierungsrat begrüsst darin das neue Ausgleichsfondsgesetz, das alle Herausforderungen, welche an die Ausgleichsfonds gestellt werden, klarer regelt: Die Anstaltsform, die organisatorische Aufsicht in Ergänzung zur Fachaufsicht des Bundes, die Grundzüge der Betriebsorganisation und die Finanzierung. Hiermit wird die Grundlage für eine verbesserte Organisation geschaffen. Den Vorschlag des Bundesrates, die Eidgenössische Finanzkontrolle als Revisionsstelle für die Anstalt der Ausgleichsfonds vorzusehen, lehnt der Regierungsrat hingegen ab. Stattdessen unterstützt der Regierungsrat den Vorschlag der eidgenössischen AHV/IV-Kommission, eine fachlich geeignete, verwaltungsexterne Revisionsstelle als gesetzliche Prüfstelle zu bestellen. Dies entspricht der Handhabung, wie sie heute bereits bei der Suva und der Publica erfolgt. Für Rückfragen Daniel Schweighauser, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 61 95 |
Weiteres |
Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes tritt in Kraft
Der Landrat hat einstimmig den geänderten § 119 Abs. 3 und einen neuen § 119 a des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 (SGS 400) betreffend Verfahrenskoordination und einheitliche Rechtsmittelinstanz beschlossen. Die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes, vom Landrat mit einer Vierfünftel-Mehrheit am 4. Juni 2015 beschlossen und am 7. August 2015 von der Landeskanzlei als rechtskräftig erklärt, wird per 1. September 2015 in Kraft gesetzt. Die neue Gesetzesbestimmung erfolgte vor dem Hintergrund eines kantonsgerichtlichen Urteils der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht vom 3. September 2014, in welchem die Verfahrenskoordination, wenn die Errichtung oder die Änderung einer Baute oder Anlage Verfügungen mehrerer Behörden bedarf, als nicht bundesrechtskonform qualifiziert worden ist. Weil durch das besagte kantonsgerichtliche Urteil vom 3. September 2014 Projekte blockiert worden sind, wurde auch von parlamentarischer Seite eine rasche Lösung gefordert und durch die Einreichung parlamentarischer Vorstösse untermauert. Für Rückfragen Markus Stöcklin, Leiter der Rechtsabteilung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 53 96 Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
Landeskanzlei Basel-Landschaft |