Der Regierungsrat hat vier Stimmrechtsbeschwerden gegen den Therwiler Gemeindeversammlungsbeschluss vom 29. April 2015 zum Traktandum InterGGA wegen unzutreffenden Informationen gutgeheissen und den Beschluss aufgehoben. Der Gemeinderat muss den betreffenden Antrag nochmals der Gemeindeversammlung unterbreiten.
Die Beschwerden richteten sich gegen die Nichterheblicherklärung eines selbständigen Antrags betreffend die Beteiligung an der InterGGA AG. Der Antrag bezweckte die Einbindung der Gemeindeversammlung in die Providerwahl und insbesondere den sofortigen Verkauf der Beteiligung. Er wäre an einer kommenden Gemeindeversammlung zur Abstimmung gelangt, wenn er denn erheblich erklärt worden wäre; dies wurde aber mit 88 zu 103 Stimmen abgelehnt. Die Beschwerdeführenden rügten die Verletzung ihres politischen Rechts auf unverfälschte Willensbildung und begründeten ihre Beschwerden damit, dass der Gemeindepräsident unwahre Aussagen getroffen habe, welche sich auf das Abstimmungsresultat ausgewirkt hätten.
Der Regierungsrat hat basierend auf der Tonbandaufnahme der Gemeindeversammlung erkannt, dass die vorgebrachten Informationen des Gemeindepräsidenten unzutreffend sind, wonach die Annahme von zwei Teilanträgen zu erheblichen Schadenersatzforderungen von Seiten anderer Gemeinden, der InterGGA AG und von Seiten des Providers gegenüber der Gemeinde Therwil führen würde. Als unzutreffend erwies sich zudem die Aussage, wonach die Gemeinde Therwil im Falle einer Annahme der zwei Teilanträge für mindestens sechs Monate kein Signal hätte, da der Bestand des Signallieferungsvertrags zwischen der Gemeinde Therwil und der InterGGA AG nicht von der Veräusserung des Aktienpakets abhängt.
Der Regierungsrat erkennt durchaus, dass es angesichts der rechtlichen Komplexität des Antrags schwierig war, die Vorlage in allen Aspekten zutreffend zu präsentieren. Dennoch waren diese unzutreffenden Aussagen unter Würdigung der Gesamtumstände geeignet, das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das knappe Abstimmungsresultat von 88 Ja-Stimmen zu 103 Nein-Stimmen ohne die unzutreffenden Informationen anders ausgefallen wäre, erscheint hoch. Aus diesen Gründen wurden die Beschwerden gutgeheissen und der Beschluss aufgehoben. Der Gemeinderat muss den betreffenden Antrag somit nochmals der Gemeindeversammlung unterbreiten.
Für Rückfragen
Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 59 02
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