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Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2016 die Richtprämien für alle Versichertenkategorien um jeweils 15 Franken gesenkt. Die monatliche Richtprämie für Erwachsene beträgt neu 200 Franken, für junge Erwachsene bis 25 Jahre 180 Franken und für Kinder 110 Franken. Somit werden die Bezügerinnen und Bezüger einer Prämienverbilligung im nächsten Jahr 15 Franken mehr für die Krankenversicherungsprämien bezahlen müssen.
Die Massnahme ist Teil der Finanzstrategie des Regierungsrates 2016 – 2019 zur Erreichung eines nachhaltig ausgeglichenen Staatshaushaltes. Der Aufwand des Kantons für die Prämienverbilligung sinkt mit dieser Massnahme um 8,4 Mio. Franken. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Konsolidierung der Kantonsfinanzen.
Die Prämienverbilligung bleibt trotz der Reduktion der Richtprämien eine relevante Wachstumsposition im Haushalt. Es wird erwartet, dass der Aufwand des Kantons bis 2019 um insgesamt 7,5 Mio. Franken zunimmt. Die Mittelverteilung wird deshalb weiterhin regelmässig überprüft und das System bei Bedarf angepasst.
Für Rückfragen
Lothar Niggli, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 02
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Änderungen bei der Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basellandschaftliche Kantonalbank
Das internationale Regelwerk Basel III, das in der Schweiz durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA umgesetzt wird, und die diesbezüglichen Rechnungslegungsvorschriften für Banken (FINMA-RVB, Rundschreiben 2015/01) machen diverse Anpassungen an der Struktur der Ausschüttung der Basellandschaftlichen Kantonalbank an den Kanton Basel-Landschaft nötig. Dies bedingt eine Änderung von § 1 der Verordnung zum Kantonalbankgesetz (SGS 371.11), die der Regierungsrat heute beschlossen hat.
Die bisherige Abgeltung der Staatsgarantie durch die BLKB an den Kanton im fixen Betrag von CHF 8,5 Mio. wird vorschriftsgemäss abgelöst durch eine gewinnabhängige Abgeltung (FINMA-RVB, Rundschreiben 2015/01, Anhang 3, Randziffer A3-114). Die Abgeltung der Staatsgarantie beträgt künftig 3 % des Jahresgewinns der BLKB und darf CHF 3,5 Mio. nicht unterschreiten. Der Differenzbetrag von CHF 5 Mio. im Vergleich zum Status quo von CHF 8,5 Mio. wird in die Gewinnausschüttung der BLKB an den Kanton integriert.
Für Rückfragen
Tobias Lüscher, Generalsekretariat, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 59 19
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Blauen am 11. Juni 2015 beschlossene Mutation zu den Quartierplanvorschriften „Kirchägerten“ genehmigt.
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Kilchberg am 12. Juni 2015 beschlossene Mutation „Schlattweg/Hagenmattweg“ zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft genehmigt.
100. Geburtstag
Am Dienstag, 03. November 2015, feiert Herr Ernst Kipfer, wohnhaft an der Steinbühlallee 194, Allschwil seinen 100. Geburtstag. Eine Delegation, bestehend aus Regierungspräsident Anton Lauber, Landschreiber Peter Vetter und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird dem Jubilar die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Am Dienstag, 03. November 2015, feiert Frau Alice Philipp, wohnhaft im APH Nägelin-Stiftung Bahnhofstrasse 40, Pratteln ihren 100. Geburtstag. Eine Delegation, bestehend aus Regierungspräsident Anton Lauber, Landschreiber Peter Vetter und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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