Aus der Sitzung des Regierungsrates
24.11.2015
Inkrafttreten revidierte Sozialhilfebestimmungen |
Revidierte Sozialhilfebestimmungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft
Der Regierungsrat hat das teilrevidierte Sozialhilfegesetz sowie die teilrevidierte Verordnung per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Der Landrat hat im September das teilrevidierte Sozialhilfegesetz mit einer Vierfünftelmehrheit verabschiedet, wogegen kein Referendum ergriffen worden ist. Im Zusammenhang mit dieser Teilrevision wurde nun auch die Verordnung angepasst. Die neuen Bestimmungen treten per 1. Januar 2016 in Kraft. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass er mit dieser Teilrevision die Anliegen der Gemeinden umsetzt und klare rechtsstaatliche Bedingungen schafft. Insgesamt sind die Anpassungen verhältnismässig und respektieren gleichzeitig die Rechte der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger. Die wichtigsten Punkte in Kürze:
Für Rückfragen Sebastian Helmy, Leiter Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 56 41 |
Wirtschaftskammer Baselland: Mitgliedschaft Kantonsspital und Psychiatrie |
Mitgliedschaft des Kantonsspitals Baselland und der Psychiatrie Baselland in der Wirtschaftskammer Baselland ist zulässig
Ende September wurde von verschiedenen Privatpersonen ein Rechtsgutachten vorgestellt, welches zum Schluss kommt, dass die Mitgliedschaft des Kantonsspitals Baselland (KSBL) und der Psychiatrie Baselland (PBL) in der Wirtschaftskammer Baselland rechtlich nicht zulässig sei. Die Unterzeichner verlangten vom Regierungsrat, dass dieser für die Kündigung der Mitgliedschaft des KSBL und der PBL bei der Wirtschaftskammer Baselland bis spätestens Ende Jahr besorgt ist. Der Regierungsrat kommt nun zum Schluss, dass in der vorliegenden Angelegenheit kein Handlungsbedarf besteht. Im Spitalgesetz (§ 10) ist festgeschrieben, dass die Unternehmen in ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Rahmen von übergeordneten Einschränkungen grundsätzlich frei sind. In der Landratsvorlage „Verselbständigung der Spitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste als öffentlich-rechtliche Anstalten“ ( 2011-223 ) sind die entsprechenden Erwägungen aufgeführt. Im Weiteren existiert ein Bundesgerichtsentscheid zu den ausgelagerten Aargauer Spitälern, welcher deren Beitritt zur Handelskammer beurteilt. Dieses Urteil kann sinngemäss auch für einen Familienausgleichskassenwechsel interpretiert werden. Der Landrat hat mit der Nichtüberweisung der Motion 2015-361 vom 24. September 2015 von Martin Rüegg, SP-Fraktion: „Kantonsspital und die Psychiatrie gehören in die Familienausgleichskasse des Kantons“ im gleichen Sinne entschieden. Für Rückfragen Nic Kaufmann, 2. Landschreiber/Regierungssprecher, Landeskanzlei (LKA), 061 552 50 02 |
Weiteres |
Gründung neue Innovationsförderung „BaselArea“
Der Regierungsrat hat davon Kenntnis genommen, dass am 20. November 2015 die neue, von den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura getragene Innovationsförderung „BaselArea“ formell gegründet worden ist. Welche Rolle diese Organisation in der regionalen Standortförderung spielen wird, werden die Volkswirtschaftsdirektoren der drei Kantone anlässlich einer gemeinsamen Medienkonferenz am 10. Dezember 2015 erläutern. Eine Einladung an die Medien folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Beiträge aus dem Swisslos Sportfonds Baselland Der Regierungsrat hat zwei Beiträge an den neuen Boxverein „Arnold BoxFit“, Pratteln gesprochen. Arnold Gjergjaj, Präsident des Boxvereins, ist seit 2009 Profiboxer im Schwergewicht und Botschafter von terre des hommes Schweiz im Kampf gegen Gewalt. Er engagiert sich zudem in Pratteln in Schulen und Jugendzentren und möchte mit der Gründung des Vereins Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit bieten, den Boxsport kennen zu lernen. Der Verein setzt sich zum Ziel, die Türen für die Jugendlichen zu öffnen und ihnen nebst dem Boxen auch soziale Werte, Kameradschaft, Spass, Grundkenntnisse des Boxens und Fairness zu vermitteln. Mitfinanziert werden der Umbau der Vereinsliegenschaft sowie die Anschaffung der Box- und Fitnessgeräte. Der Regierungsrat unterstützt das bauliche Vorhaben mit einem Beitrag aus dem Swisslos Sportfonds in der Höhe von maximal 48‘000 Franken sowie die Anschaffungskosten der Geräte mit einem Beitrag von maximal 21‘150 Franken. Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds Zudem hat der Regierungsrat bereits am 17. November 2015 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. Details unter www.swisslos-fonds.bl.ch . > Beiträge 2015 Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
Landeskanzlei Basel-Landschaft |