Aus der Sitzung des Regierungsrates
08.12.2015
Verwaltungsrat Kantonsspital Baselland |
Verwaltungsrat des Kantonsspitals Baselland neu gewählt
Der Regierungsrat hat folgende Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates des Kantonsspitals Baselland (KSBL) bestätigt: Dr. rer. pol. Werner Widmer (Verwaltungsratspräsident), Dr. PhD RN Jacqueline Martin, dipl. Betriebsökonom Peter Suter, Dr. med. Reta-Sandra Tschopp und Prof. Dr. med. Werner Zimmerli. Als neue Mitglieder des Verwaltungsrates des KSBL gewählt wurden: lic. iur. Andreas Faller (Rechtsanwalt, Berater im Gesundheitswesen), lic. oec. HSG, Master in Finance Béatrice Fink (Leitung Finanzen, Marketing und IT einer Stiftung im Altersbereich), lic. rer. pol. Philipp Hammel (Finanzexperte auf internationaler Konzernebene) und dipl. pharm. ETH, EMBA HSG Madeleine Stöckli (CFO, Leitung Unternehmenskommunikation eines privaten Medizinprodukte-Unternehmens). Der Regierungsrat dankt den bisherigen Verwaltungsrätinnen und -räten des KSBL für ihr Engagement und ihren Einsatz in den vergangenen Jahren. Per 31. Dezember 2015 endet die aktuelle Amtsperiode des Verwaltungsrates des Kantonsspitals Baselland. Die kommende Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019. Der Verwaltungsrat des KSBL besteht aktuell aus neun Mitgliedern. Mit der kommenden Amtsperiode werden der Verwaltungsrat der Psychiatrie Baselland (PBL) und jener des KSBL personell entflochten, das heisst es gibt ab 1. Januar 2016 keine Person mehr, die sowohl im VR PBL als auch im VR KSBL aktiv ist. Für Rückfragen Regierungsrat Thomas Weber, Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), Telefon 061 552 50 02 (Koordination durch Nic Kaufmann) |
Wirtschaftsoffensive |
Schlussbericht der Wirtschaftsoffensive
Der Regierungsrat hat den Schlussbericht zur Phase 3 des Projekts Wirtschaftsoffensive zur Kenntnis genommen. Der Bericht hält fest, dass der Kanton Basel-Landschaft ein attraktiver Wirtschaftsstandort ist. Um das gute Investitionsklima zu fördern, hat der Kanton Anfang 2013 das Projekt Wirtschaftsoffensive lanciert. Wenngleich sich das externe wirtschaftliche Umfeld nicht beeinflussen lässt, gilt es Rahmenbedingungen zu schaffen, welche das Wirtschaftswachstum im Kanton begünstigen. Die Regierung versteht dies als Daueraufgabe, die mit dem Projekt im Lauf der vergangenen drei Jahre erstmals systematisch von allen kantonalen Direktionen im Verbund angegangen wurde. Die durch die Wirtschaftsoffensive erfolgreich aufgebauten Massnahmen und Instrumente wie beispielsweise der Welcome Desk, der Tax Guide oder die systematische Kontaktpflege mit den ansässigen Unternehmen werden daher per 1. Januar 2016 in die neue Organisationseinheit Standortförderung Baselland integriert und mit Fokus auf Innovation und wertschöpfungsintensives Wirtschaften weiter verfolgt. Die übergeordnete Zielsetzung, den Kanton Basel-Landschaft als attraktiven Standort für bestehende Unternehmen zu etablieren und ihn nach aussen besser bekannt zu machen, bleibt bestehen. Für die Jahre 2014/15 lässt sich festhalten:
Auswirkungen der Euroschwäche Die Wirtschaft ist durch den Strukturwandel, der mit der Währungssituation zusammenhängt, aktuell vor grössere Herausforderungen gestellt, als dies beim Projektstart 2013 absehbar war. Insbesondere die Euroschwäche wirkt sich verzögernd auf das ursprüngliche Ziel aus, bis 2018 den Anteil der Gewinnsteuer der juristischen Personen im Vergleich zum Steuerertrag der natürlichen Personen von 10 Prozent auf den schweizerischen Mittelwert von 15 Prozent zu steigern (Budget 2015: 11,9 Prozent). Direktionsübergreifende Standortförderung Per 1. Januar 2016 wird Thomas Kübler Delegierter des Regierungsrates und Leiter der Standortförderung Baselland. Die direktionsübergreifende Standortförderung Baselland, die Thomas Kübler leiten wird, ist dem Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion direkt unterstellt. In der neuen Organisationseinheit sollen mehrere bisher in verschiedenen Abteilungen der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion und im Projekt Wirtschaftsoffensive angesiedelte Aufgaben zusammengefasst werden. In die Standortförderung sind weiterhin alle Direktionen involviert, entsprechend wird das Thema auf Ebene des Gesamtregierungsrates bleiben.
Für Rückfragen
Olivier Kungler, Generalsekretär, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) 061 552 56 02 |
Projekt Streetworkout-Anlagen im Kanton Basel-Landschaft |
Beitragszusicherung aus dem Swisslos Sportfonds an das Projekt Streetworkout-Anlagen im Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat einen Beitrag an insgesamt acht neue Streetworkout-Anlagen gesprochen. Streetworkout ist kreatives Krafttraining mit dem eigenen Körpergewicht in einer urbanen Umgebung. Das beste und immer noch modernste Trainingsgerät ist der eigene Körper. Die Streetworkout-Anlage ermöglicht eine Vielzahl von Kraftübungen, je nach aktueller körperlicher Fitness. Die Mittel für die Breitensportaktion Streetworkout-Anlagen werden anteilmässig aus dem Swisslos Sportfonds und von den Gemeinden sichergestellt. 60 Prozent der anfallenden Gesamtkosten, was einem Beitrag von gegen 30‘000 Franken pro Anlage entspricht, wird durch den Sportfonds subventioniert. Die jeweiligen Bauvorhaben koordiniert das Sportamt Baselland zusammen mit den interessierten Gemeinden. Mindestens eine Anlage sollte in jedem Bezirk des Kantons entstehen. Am 31. August 2015 ist in Birsfelden die erste Streetworkout-Anlage im Kanton Basel-Landschaft eröffnet worden. Erste Erfahrungen zeigen, dass die neu erstellte Anlage sehr gut besucht wird und eine breite Bevölkerungsgruppe anspricht. Die Errichtung von weiteren Streetworkout-Anlagen ist im Jahr 2016 geplant. Interessierte Gemeinden können sich mit dem Sportamt in Verbindung setzen. Schon in der Vergangenheit unterstützte der Regierungsrat Breitensportaktionen aus den Mitteln des Swisslos Sportfonds, wie Finnenbahnen, Street-Soccer-, Beachvolleyball- und Streetbasketballanlagen sowie Bewegungsparks. Für Rückfragen Christian Saladin, Sportamt, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 14 01 |
Genereller Entwässerungsplan (GEP) von Oltingen genehmigt |
Alle Baselbieter Gemeinden verfügen über einen GEP
Der Regierungsrat hat den Generellen Entwässerungsplan (GEP) von Oltingen genehmigt. Damit verfügen nun alle Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft über eine verbindliche Planungsgrundlage für die Massnahmen zum Schutz der Gewässer und zum Erhalt und Ausbau der Infrastrukturen für Abwasser. Mit den GEP-Massnahmenplänen soll verhindert werden, dass die Gewässer durch Abwasser verschmutzt und Sachschäden verursacht werden. Viele Leitungen haben bereits ein erhebliches Alter erreicht. Dazu kommt, dass die Abwasser-Infrastruktur heute viel intensiver genutzt wird, als bei ihrer Erstellung vorgesehen. Während die Kläranlagen etwa alle 30 Jahre den steigenden Schmutzfrachten angepasst werden, sind die Entwässerungssysteme durch zunehmende Versiegelung bei starkem Regen heute oft ausgelastet. Damit die Siedlungshygiene und der Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer trotzdem gewährleistet werden können, müssen auch die Entwässerungssysteme und -bauwerke ausgebaut, weiterentwickelt und sorgfältig unterhalten werden. Für einen optimalen Mitteleinsatz bilden die GEP der Gemeinden und der ARA-Betreiber die planerische Grundlage. Allein die kommunalen GEP weisen Massnahmen aus, die bis zum Planungshorizont (meist 20 Jahre) Kosten und Investitionen von mehr als 500 Millionen Franken auslösen. Jährlich geben die Gemeinden und ARA-Betreiber rund 45 Millionen Franken für Unterhalt, Werterhalt, Erneuerung und Aus- und Umbau der Abwassernetze und Abwasseranlagen aus. Die Kosten der GEP-Umsetzung werden vollständig aus den jährlichen Abwasser- und Anschlussgebühren finanziert. Das Amt für Umweltschutz und Energie stellt zurzeit die relevanten Daten für den Gewässerschutz, den Erhalt der Infrastruktur und die Finanzierung in einer aktuellen Standortbestimmung zusammen. Damit können der Stand der Umsetzung und die Wirksamkeit der Massnahmen aus den jeweiligen GEP gezeigt werden. Es soll dabei auch erkennbar werden, ob die Anforderungen und die Rahmenbedingungen erfüllt sind oder sich verändert haben und angepasst werden müssen. Für Rückfragen Thomas Lang, Amt für Umweltschutz und Energie, Siedlungsentwässerung und Landwirtschaft, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 53 73 |
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 28. Februar 2016 |
Der Regierungsrat hat für den 28. Februar 2016 folgende Abstimmungen festgelegt: Auf Beschluss des Bundesrates werden am 28. Februar 2016 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen: a. die Volksinitiative vom 5. November 2012 «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» ; b. die Volksinitiative vom 28. Dezember 2012 «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» ; c. die Volksinitiative vom 24. März 2014 «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» ; d. die Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard Strassentunnel) Am 28. Februar 2016 gelangen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung. |
Weiteres |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
Landeskanzlei Basel-Landschaft |