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15.12.2015
Aus der Sitzung des Regierungsrates
Keine Kündigung des Universitätsvertrages |
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Regierungsrat hält am geplanten Vorgehen fest – keine Kündigung des Universitätsvertrages auf Ende Jahr
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung das weitere Vorgehen betreffend Universitätsvertrag beraten, nachdem die SVP-Parteileitung letzte Woche das Referendum gegen den Landratsbeschluss zur Pensionskassensanierung der Universität Basel angekündigt hat. Der Regierungsrat hat beschlossen, am geplanten Vorgehen festzuhalten und den Universitätsvertrag auf Ende Jahr nicht zu kündigen. Mit der gewählten Vorgehensweise gewinnen beide Kantone die nötige Zeit, um gemeinsam die künftige Strategie im universitären Hochschulbereich zu definieren.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass in Basel-Stadt zur 80-Millionen-Entlastungszahlung an den Kanton Basel-Landschaft kein Referendum ergriffen wird und im Kanton Basel-Landschaft das Referendum gegen den Landratsbeschluss vom 03. Dezember 2015 über die Sanierungsbeiträge an die Pensionskasse der Universität Basel zustande kommen dürfte. Eine Referendumsabstimmung zur Pensionskassensanierung der Universität könnte frühestens am 05. Juni 2016 stattfinden. Hingegen müsste der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel spätestens am 31. Dezember 2015 per Ende 2017 gekündigt werden. Verstreicht dieser Termin, verlängert sich der Universitätsvertrag automatisch um vier Jahre und wäre erst wieder per Ende 2021 kündbar.
Klare Zustimmung im Landrat – Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Der Regierungsrat deutet die klare Zustimmung zu den drei Universitätsgeschäften im Landrat und in der landrätlichen Kommission als Zeichen, dass das zwischen den Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ausgehandelte Vorgehen auf eine breite Akzeptanz stösst. Die Kündigung des Universitätsvertrages würde grosse Unsicherheit und einen erheblichen Reputationsschaden für den Kanton Basel-Landschaft sowie eine Schwächung der Wirtschaftsregion Basel bedeuten. Zudem hätte eine Kündigung des Universitätsvertrages zur Folge, dass die Entlastungszahlungen des Kantons Basel-Stadt über 80 Mio. Franken hinfällig würden.
Mehrkosten bei einer Annahme des Referendums
Einer Referendumsabstimmung sieht der Regierungsrat mit Zuversicht entgegen. Der Regierungsrat stellt fest, dass bei einer allfälligen Annahme des Referendums gegen die Sanierung der Pensionskasse der Universität Basel die Kosten für den Kanton Basel-Landschaft wesentlich höher ausfallen würden. Zwar würden die 15 Mio. Franken für die Sanierung der Pensionskasse wegfallen, die Zahlungen von 80 Mio. Franken von Basel-Stadt an den Kanton Basel-Landschaft aber ebenso. Die Zahlungen für die Impulsinvestition an die ETH Zürich (5 Mio. Franken) und an das Swiss Tropical and Public Health Institut (18,02 Mio. Franken) sind vom Referendum nicht betroffen. Über letzteres entscheidet der Landrat voraussichtlich am 16. Dezember 2015.
Senkung der Unikosten über Leistungsauftrag
Wie geplant wird der Regierungsrat die partnerschaftlichen Verhandlungen zur künftigen Hochschulstrategie mit Basel-Stadt und der Universität Basel fortsetzen. Dabei steht der bereits beidseitig kommunizierte Wille im Vordergrund, im Leistungsauftrag der Universität Basel eine substanzielle Kostenreduktion zu erreichen. Dieser Punkt ist ebenfalls Inhalt der Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen. Für Rückfragen Koordination durch Nic Kaufmann, 2. Landschreiber, 079 757 72 80 / 061 552 50 02 |
BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel |
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BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel: Wahl des Verwaltungsrates und Leistungsauftrag 2016–2019
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) einen Leistungsauftrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019 erteilt und den bisherigen BSABB-Verwaltungsratspräsidenten Prof. Dr. Felix Uhlmann wiedergewählt. Zudem hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Susanne Leutenegger Oberholzer (bisher) und Dr. Christian Bock (bisher) wieder in den BSABB-Verwaltungsrat gewählt. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat Hanspeter Gass (bisher) und Dr. Antonia Jann (neu) in den BSABB-Verwaltungsrat gewählt, nachdem sich PD Dr. Christoph Bühler für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung gestellt hat. Für Rückfragen Katrin Bartels, Leiterin Abteilung Familie, Integration und Dienste, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 57 60 |
Änderung der Verordnung über die Wasserversorgung |
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Gebietsbeschränkung für Erdwärmesondenanlagen
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers geändert. Erdsondenanlagen zur Wärmegewinnung sind in den Grundwasserschutzzonen nicht gestattet. In den Gewässerschutzbereichen Au und Ao * können solche Erdsondenanlagen bewilligt werden, wenn dadurch die für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grundwasservorkommen nicht gefährdet werden. Die Bewilligungsbehörde kann von Gesuchstellenden ein hydrogeologisches Gutachten verlangen, das die Auswirkungen der beantragten Erdsondenanlage auf das Grundwasservorkommen aufgezeigt. * Au: Gewässerschutzbereich zum Schutz nutzbarer unterirdischer Gewässer Ao: Gewässerschutzbereich zum Schutz der Wasserqualität oberirdischer Gewässer, wenn dies zur Gewährleistung einer besonderen Nutzung eines Gewässers erforderlich ist Für Rückfragen Andres Rohner, Generalsekretariat, Abteilung Recht, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 05 |
Teilrevision Gemeindegesetz in Vernehmlassung |
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Initiativmöglichkeit für Gemeinden mit Gemeindeversammlung in der Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Aufgrund einer landrätlichen Motion wurde eine Änderung des Gemeindegesetzes ausgearbeitet, die es Gemeinden mit Gemeindeversammlung ermöglicht, die Initiative in Gemeindeangelegenheiten einzuführen. Die überwiesene Motion verlangt, dass das Initiativrecht auch in Gemeinden ohne Einwohnerrat gelten soll. Daher soll es den Gemeinden mit Gemeindeversammlung ermöglicht werden, in ihrer Gemeindeordnung die Möglichkeit der Volksinitiative in Gemeindeangelegenheiten festzuschreiben. Die formellen Details des Initiativrechts entsprechen denjenigen der bereits bestehenden Initiativmöglichkeit in Gemeinden mit Einwohnerrat. Damit eine Gemeindeversammlung nicht abschliessend die Einführung des Initiativrechts verhindern kann, sieht das Gesetz zudem für alle Gemeinden eine separate „Initiative zur Einführung des Initiativrechts“ vor. Diese Einführungsinitiative ist analog zur geltenden Initiative zur Einführung des Einwohnerrats geregelt. Die Vorlage ist für die Gemeinden und den Kanton kostenneutral. > Vernehmlassung Für Rückfragen Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 59 02 |
Stiftungsrat der Stiftung Archiv des ehemaligen Fürstbistums Basel |
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Linard Candreia neu für Robert Piller im Stiftungsrat für das Archiv des ehemaligen Fürstbistums Basel
Nach 17 Jahren verdienstvoller Tätigkeit im Stiftungsrat der Stiftung für das Archiv des ehemaligen Fürstbistums Basel (AAEB) hat Alt-Landrat Robert Piller (Arlesheim) per Ende 2015 seinen Rücktritt erklärt. Die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Trägerschaft der Stiftung für dieses Archiv geht im Wesentlichen auf die lnitiative von Robert Piller zurück. Das Archiv des ehemaligen Fürstbistums in Pruntrut enthält wertvolle Dokumente zur Geschichte des Birsecks und des Laufentals bis 1815. Der Regierungsrat bedankt sich bei Robert Piller für seinen grossen Einsatz und hat Landrat Linard Candreia (Laufen) als Nachfolger im Stiftungsrat ernannt. Linard Candreia befasst sich seit längerem intensiv mit der Laufentaler Geschichte und bringt als Geschichtslehrer am Progymnasium Laufen ideale Voraussetzungen für dieses Amt mit. Durch seine politische Tätigkeit im Landrat ist zudem eine Verbindung zur politischen Ebene gewährleistet. Der Stiftungsrat AAEB setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, je drei Vertretungen der Kantone Jura und Bern, zwei Vertretungen aus dem Kanton Basel-Landschaft und einer Vertretung des Kantons Basel-Stadt. Dies entspricht der finanziellen Beteiligung der Kantone an der Stiftung. Die Staatsarchivarinnen der Kantone BE, BL und BS und die Vorsteherin des Office de la Culture des Kantons Jura sind Mitglieder ex officio. Die anderen Mitglieder werden von den Kantonen ernannt. Für Rückfragen Regula Nebiker, Staatsarchivarin Kanton Basel-Landschaft, Landeskanzlei (LKA), 061 552 76 00 |
Weiteres |
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
Landeskanzlei Basel-Landschaft |