Aus der Sitzung des Regierungsrates
22.12.2015
Geschäftstätigkeit Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle ZAK 2014 |
Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle ZAK im 2014
Der Regierungsrat hat die Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle ZAK im 2014 zuhanden des Landrats verabschiedet. Die Schwarzarbeitskontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind per Gesetz an die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle ZAK delegiert. Der Regierungsrat ist verpflichtet, eine entsprechende Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Eine solche ist für die Periode 2014–2016 in der Folge neu abgeschlossen worden. Nach dem kantonalen Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat der Regierungsrat „über die Einhaltung der Leistungsvereinbarung und über die wirksame Verwendung der eingesetzten Mittel“ zu wachen und darüber dem Landrat jährlich Bericht zu erstatten. Durch die vorliegende Landratsvorlage kommt der Regierungsrat dieser Pflicht nach. Die ZAK hat die leistungsvertragliche Kontrollvorgabe von 300 abgeschlossenen Kontrollen insgesamt nicht erfüllt, und insbesondere die für den Regierungsrat wesentliche Vorgabe von 200 Betriebskontrollen mit 39 anrechenbaren abgeschlossenen Betriebskontrollen deutlich verfehlt. In diversen Punkten lässt die Berichterstattung der ZAK keine direkte Beurteilung der in Gesetz und Leistungsvereinbarung definierten Aufträge und Leistungsziele zu. Aus der Berichterstattung und den zusätzlichen Abklärungen des KIGA können die folgenden wesentlichen Schlussfolgerungen betreffend das Geschäftsjahr 2014 der ZAK gezogen werden:
> Landratsvorlage Für Rückfragen Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 77 01 |
Interkantonale Zusammenarbeit Jagdwesen |
Partizipative Erarbeitung einer Wildtier- und Jagdpolitik für beide Basel
Unter Federführung des Amts für Wald soll die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion ein Leitbild „Wild“ im Rahmen eines partizipativen Prozesses erarbeiten, so der Beschluss des Regierungsrates. Alle wesentlichen Interessengruppen werden mitwirkend einbezogen. Die Finanzierung für die Erarbeitung eines Leitbildes, als elementarer Bestandteil der kantonale Wildtier- und Jagdpolitik, ist über das ordentliche Budget sichergestellt. Der Kanton Basel-Stadt wird sich finanziell in angemessenem Rahmen beteiligen. Die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben kürzlich beschlossen, die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich des Jagdwesens zu erweitern. Die relevanten baselstädtischen Organisationen werden entsprechend in den Prozess mit einbezogen. Nach Vorliegen des Leitbildes „Wild“ Ende 2016 wird ein Vorschlag für das weitere Vorgehen erarbeitet. Ein grober Fahrplan ergibt sich aus dem gemeinsamen Beschluss der Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 8. Dezember 2015, die Zusammenarbeit im Bereich des Jagdwesens auszubauen. Demnach soll das bikantonale Amt für Wald und Wild seine operative Tätigkeit 2018/2019 aufnehmen. Voraussetzung dafür ist eine angepasste Jagdgesetzgebung. Landrat Hans-Urs Spiess reichte am 15. Januar 2015 die Interpellation „Jagd, Fischerei, Landwirtschaft, Waldwirtschaft und Gemeinden: zusammen vorwärts“ (2015-022) ein. Im Rahmen der Beantwortung der Interpellation vom 25. August 2015 unterstützt der Regierungsrat ein gemeinsames Vorgehen mit den Interessengruppen. Ziel der VGD ist es eine breit abgestützte, ressourcenschonende und wildtier- sowie weidgerechte Wildtier- und Jagdpolitik zu entwickeln. Dazu gehört unter anderem ein klares Rollenverständnis der beteiligten Akteure. Für Rückfragen Ueli Meier, Leiter Amt für Wald beider Basel, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, 061 552 56 59 |
Unterbringung für unbegleitete minderjährige Asylsuchende |
Kanton Basel-Landschaft organisiert Unterbringung für unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Der Kanton Basel-Landschaft wird ab Februar 2016 für zwei Jahre ein Heim für unbegleitete minderjährige Asylsuchende betreiben. Dies zur Entlastung der Gemeinden. Zwecks temporärer Entlastung der Gemeinden hat der Regierungsrat beschlossen, im Sinne eines Pilotprojekts ein Heim für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) für die Jahre 2016 und 2017 bereit zu stellen und zu betreiben. Die UMA werden dem neu geschaffenen Erstaufnahmeheim zugewiesen. Zugleich erfolgt die Information an die kantonale Migrationsbehörde, an die Anlaufstelle für Asylsuchende und an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Standort des Erstaufnahmeheims. Das UMA-Heim befindet sich in Arlesheim, im ehemaligen Gebäude der Gehörlosen- und Sprachheilschule, besser bekannt als Wielandschule. Das Areal umfasst eine grosse Parzelle mit Grünfläche sowie ein grosses Gebäude mit vielen Zimmern, Nasszellen, Aufenthaltsräumen u.a.m. Dank dieser Infrastruktur kann eine altersgerechte Unterbringung ohne Problem sichergestellt werden. Zudem werden die UMA von Fachpersonen des Vereins Erlenhof rund um die Uhr betreut. Die Finanzierung der Miet- und Betreuungskosten erfolgt ausschliesslich mit Bundesgeldern durch eine pauschale Abgeltung des Bundes pro UMA. Das Erstaufnahmeheim stellt für die UMA eine angepasste Beschulung sicher, vor allem mit Deutschunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung. Zudem werden eine altersgerechte Freizeitgestaltung und Tagesstruktur angeboten. Das Erstaufnahmeheim klärt innerhalb von sechs Monaten, welche Unterbringung für die/den jeweilige/n UMA angebracht ist. Anschliessend erfolgt eine Zuweisung an die Gemeinden, welche die UMA wie bisher betreuen. Ziel ist es, innerhalb von maximal sechs Monaten eine adäquate Unterbringung mit Beteiligung aller involvierten Stellen zu finden. Durch die maximale Verweildauer von sechs Monaten wird gewährleistet, dass im UMA-Heim laufend freie Plätze vorhanden sind. Dem Kanton Basel-Landschaft sind im Jahr 2015 bis Ende November 2015 79 UMA zugewiesen worden. Das entspricht einer Zunahme von mehr als 50 %. Aufgrund des Umstands, dass die überwiegende Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen definitiv in der Schweiz bleiben können und nur wenige nach Erreichen der Volljährigkeit in den Heimat- oder in einen Drittstaat ausgeschafft werden, ist eine altersgerechte und professionelle Betreuung notwendig. Der hohe Zeitdruck und die vielen Fälle führen bei der Unterbringung der UMA in die Gemeinden teilweise zu Lösungen bei der Unterbringung, die nicht alters- oder situationsgerecht oder nicht die kostengünstigste Lösung sind. Ob die Zahlen der UMA weiterhin so hoch bleiben, ist nicht vorhersehbar. Deshalb wird der Betrieb des UMA-Heims vorläufig auf zwei Jahre befristet. Hinzu kommt, dass das gemietete Objekt nur bis Ende 2017 zur Verfügung steht und ein dauernder kantonaler Betrieb der Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden widersprechen würde. In den zwei Jahren soll aber die Zeit genutzt werden, um Erfahrungen zu sammeln und um zu prüfen, inwieweit die gewählte Lösung zielführend ist. Entsprechend wird für die Begleitung des Projektes eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet. Für Rückfragen Rolf Rossi, Leiter der Koordinationsstelle für Asylbewerber, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 56 46 |
Weiteres |
Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Zudem hat der Regierungsrat bereits am 15. Dezember 2015 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. Details unter www.swisslos-fonds.bl.ch > Beiträge 2015 Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
Landeskanzlei Basel-Landschaft |