Aus der Sitzung des Regierungsrates
15.09.2015
Kantonaler Richtplan - Anpassung 2015 |
Kantonaler Richtplan, Anpassung 2015: Kenntnisnahme Raumkonzept und weiteres Vorgehen
Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung stellen sich für die Kantone im Bereich der Raumplanung neue Aufgaben. Diese münden in eine Anpas-sung des Kantonalen Richtplans. Der Regierungsrat hat den Grundlagebericht zum Raumkonzept sowie das Objektblatt „Raumkonzept“ zustimmend zur Kenntnis genommen. Zur Anpassung des Konzepts der räumlichen Entwicklung und dessen Integration in den kantonalen Richtplan hat das Amt für Raumplanung einen Grundlagenbericht zum Raum-konzept Basel-Landschaft erarbeitet, welcher die räumlichen Trends und Herausforderungen herausschält sowie die Grundzüge einer möglichen Raumentwicklungsstrategie formuliert. Diese Grundzüge enthalten insbesondere Leitsätze zur räumlichen Entwicklung, zu regionalen Handlungsräumen, zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie zu den Bevölkerungs-, Arbeitsplatz- und Dichtezielen. Die Gemeinden wurden mittels Schreiben der Bau- und Umweltschutzdirektion am 7. Mai 2014 eingeladen, sich zum Grundlagenbericht zu äussern. Auch die Direktionen wurden eingeladen, ihr Feedback abzugeben. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist im Oktober 2014 wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Am 10. Februar 2015 hat der Regierungsrat das weitere Vorgehen und die Eckwerte für die Überarbeitung des Raumkonzepts sowie des Kantonalen Richtplans festgelegt. Der kantonale Richtplan, Teil Siedlung, wird im Sinne des Raumkonzepts weiter überarbeitet, indem Letzteres dort integriert und die erforderlichen Objektblätter sowie die Richtplankarte auf der Basis des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes angepasst oder neu formuliert werden. Dabei werden die Vorgaben des Regierungsrats gemäss Dispositiv des Beschlusses vom 10. Februar 2015 umgesetzt. Der Start der öffentlichen Vernehmlassung zur Anpassung des Kantonalen Richtplans erfolgt Ende 2015. Für Rückfragen Martin Huber, Amt für Raumplanung, Leiter Kantonsplanung, Bau- und Umweltschutzdirekti-on (BUD), 061 552 59 37 |
Kraftwerk Obermatt Zwingen |
Kraftwerk Obermatt Zwingen: Sanierungsverfügung zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit
Die Konzession des Kraftwerks Obermatt in Zwingen läuft am 17. Februar 2016 ab. Der Konzessionär, die Elektra Baselland (EBL) plant, die Konzession auf diesen Zeitpunkt hin zu erneuern. Eine Koordination der Sanierung der Fischgängigkeit mit der anstehenden Konzessionserneuerung ist für das Kraftwerk zwingend. Der Regierungsrat hat die Sanierungsverfügung zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit beim Kraftwerk Obermatt Zwingen verabschiedet. Die strategische Planung für das Kraftwerk Obermatt Zwingen zeigt auf, dass im Hinblick auf den Fischaufstieg, den Fischabstieg und den Fischschutz Sanierungsbedarf besteht. Mit der Planung und Umsetzung von Sanierungsmassnahmen sollen Defizite behoben bzw. Sanie-rungsziele erreicht werden. Die Durchgängigkeit für den Lachs ist im heutigen Zustand nicht gewährleistet und muss mit dem Sanierungsprojekt hergestellt werden. Die Terminplanung für die Sanierung der Fischgängigkeit wurde im Rahmen der strategi-schen Planung zusammen mit der Konzessionärin einvernehmlich festgelegt. Nach Ab-schluss der Sanierung ist eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Die Kraftwerkskonzessionäre haben Anspruch auf Entschädigung. Die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) erstattet den Konzessionären die vollständigen Kosten für die getroffenen Massnahmen. Für Rückfragen Stephan Krähenbühl, Amt für Umweltschutz und Energie, Koordination, Bau- und Umwelt-schutzdirektion (BUD), 061 552 91 93 |
Bundesgesetz Besteuerung land- und forstwirtschaftliche Grundstücke |
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die Kantonsregierung eingeladen, sich zu einem Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zu äussern. Der Regierungsrat lehnt das Gesetz ab, da er keine sachliche Rechtfertigung für eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sieht. Die frühere steuerlich differenzierte Behandlung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Baulandreserven ist durch die bundesgerichtliche Rechtsprechung im Jahr 2011 beseitigt worden. Sie betraf Wertzuwachsgewinne, die bei der Veräusserung von nicht dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellten Grundstücken realisiert worden sind. Solche Gewinne wurden früher bei der direkten Bundessteuer sowie in Kantonen, welche Grundstückgewinne auf zum Geschäftsvermögen gehörenden Liegenschaften mit der normalen Einkommens- bzw. Gewinnsteuer erfassten, nicht besteuert – Veräusserungsgewinne auf übrigen Geschäftsliegenschaften hingegen schon. Eine überwiesene Motion von Nationalrat Leo Müller führt nun dazu, dass der Bund die differenzierte Besteuerung in einem Bundesgesetz wieder vorschlagen muss. Es gibt jedoch nach Ansicht des Regierungsrates keine sachliche Rechtfertigung für eine solch unterschiedliche steuerliche Behandlung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, insbesondere von Baulandparzellen, welche bisher landwirtschaftlich genutzt wurden. Der Regierungsrat lehnt deshalb eine Wiedereinführung solcher steuerlicher Differenzierungen ab, obwohl der Kanton Basel-Landschaft nicht direkt betroffen ist, sondern nur über den kantonalen Anteil von 17 Prozent an der direkten Bundessteuer. Im Kanton Basel-Landschaft werden Wertzuwachsgewinne beim Verkauf von Grundstücken immer mit der separaten Grundstückgewinnsteuer erfasst, auch wenn diese zum Geschäftsvermögen gehören. Dabei wird keine Unterscheidung gemacht, ob diese land- oder forstwirtschaftlichen Charakter haben. Für Rückfragen Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 15 |
Weiteres |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
100. Geburtstag Am Mittwoch, 16. September 2015, feiert Herr Peter Robert Grüninger, wohnhaft an der Bachmattenstrasse 7, Binningen, seinen 100. Geburtstag. Eine Delegation, bestehend aus Regierungsrat Thomas Weber und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird am Mittwoch dem Jubilar die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds Zudem hat der Regierungsrat bereits am 8. September über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. Details unter www.swisslos-fonds.bl.ch > Beiträge 2015 Landeskanzlei Basel-Landschaft |