Aus den Verhandlungen des Regierungsrats
06.05.2014
Bericht zur Fluglärmbelastung 2013
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Bericht der Fluglärmkommission über das Jahr 2013 an die beiden Kantonsparlamente verabschiedet. Sie stellen fest, dass der registrierte Fluglärm aus dem Betrieb am EuroAirport trotz gestiegenem Passagiervolumen weitgehend konstant geblieben ist.
Trotz einem Passagierwachstum um fast 10% auf rund 5.9 Mio. Passagiere ist die Anzahl der Flugbewegungen (Starts und Landungen) im Berichtsjahr mit 87‘319 Flugbewegungen gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die durchschnittliche Kapazität der am EuroAirport eingesetzten Flugzeuge ist grösser geworden bei gleichermassen hohen oder noch weiter gestiegenen Auslastungen der Flugzeuge. Dabei ist im Frachtbereich der Umschlag mit rund 94‘000 Tonnen auf dem Niveau des Vorjahres verharrt.
Auch in diesem Jahr 2013 können die beiden Regierungen positiv vermerken, dass sämtliche Lärmschutzbestimmungen des EuroAirport eingehalten worden sind. Die Zahl der Ausnahmebewilligungen für Flugzeuge ausserhalb der zulässigen Zeitfenster und die sehr gering gebliebene Anzahl an Bewegungen in der Sperrzeit zwischen 24.00 und 05.00/06.00 Uhr werden ebenso begrüsst wie der Umstand, dass zwischen 23.00 und 06.00 Uhr keine Landungen stattgefunden haben, welche im Flugplan des EuroAirport nicht vorgesehen sind. Die Flugbewegungen in den Nachtstunden von 22.00 bis 06.00 Uhr haben auch im Jahr 2013 zu rund 90% über die Gebiete im Norden des Flughafens stattgefunden und damit schweizerisches Territorium nicht tangiert.
Die beiden Regierungen stellen in positivem Sinn fest, dass die vom Verwaltungsrat des EuroAirport beschlossenen Massnahmen der Gebührenlenkung für Starts und Landungen in den sensiblen Randzeiten abgeschlossen werden konnten. Ebenfalls positiv zu vermerken ist, dass die Erweiterung der bestehenden Start- und Landeverbote für laute Flugzeuge zwischen 22.00 und 06.00 Uhr und das neue Verbot an Sonn- und Feiertagen vor 09.00 und nach 22.00 Uhr nun formal festgesetzt werden können, dies gar mit strengeren Lärmgrenzen zur Bestimmung lauter Flugzeugtypen als zunächst vorgesehen.
Die Quote der Südlandungen lag im Berichtsjahr bei einem Wert von 7% und damit unter dem Vorjahreswert von 7.4%. Positive Auswirkung hatten hier die ruhigen Wetterlagen in den Monaten Februar bis Juni mit wenig Nordwind. Die Anzahl Südlandungen in den sensiblen Morgen- und Abendstunden konnte auch im Jahr 2013 sehr tief gehalten werden. Die Einhaltung der Vereinbarung zur Nutzung des ILS 33 war damit auch im Berichtsjahr 2013 erneut problemlos möglich.
Weitere Auskünfte
Dr. Claus Wepler, Generalsekretär
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Telefon +41 (0)61 267 85 17
Dr. Markus Stöcklin, Stv. Generalsekretär
Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft
Telefon +41 (0)61 552 53 96
Anhörung zur Änderung der Energieverordnung: Zuschlag neu festgelegt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Energieverordnung (EnV): Neufestlegung des Zuschlags gemäss Energiegesetz (EnG). Er lehnt aber einen faktischen Automatismus bei Erhöhungen bis zur gesetzlichen Obergrenze ab.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt die Energiestrategie 2050 des Bundesrates nach Möglichkeiten. Die Mehreinnahmen von CHF 300 Mio., die durch die Erhöhung generiert werden, fliessen mehrheitlich in die Auszahlung der Einmalvergütung von Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV)-berechtigten Anlagen. Die stetig anwachsende KEV-Warteliste in diesem Bereich kann mit den Mehreinnahmen rascher abgebaut werden, was im Hinblick auf die Erhöhung der Kapazität für die Produktion von erneuerbarer Energie eine wichtige Rolle spielt.
Der Regierungsrat begrüsst, dass stromintensive Unternehmen die Möglichkeit haben, sich vom KEV-Zuschlag zu befreien. Gleichzeitig möchte er festhalten, dass die grössere finanzielle Belastung (durch die Erhöhung der Stromkosten) von kleineren und mittleren Verbrauchern, wie Haushalten oder KMU, bei jeder Erhöhung zu berücksichtigen ist und unter der Rubrik «Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft» (im erläuternden Bericht des Bundesamtes für Energie, BFE) erwähnt werden sollte. Auch für grössere stromintensive Unternehmen, die die Kriterien für eine Befreiung nicht erfüllen, wird die Erhöhung des KEV-Satzes zu spüren sein.
Auf die Stromkosten des Kantons Basel-Landschaft (für den Stromverbrauch der Verwaltungsgebäude) hat die Erhöhung Mehrkosten von rund CHF 80‘000 bis CHF 100‘000 pro Jahr zur Folge.
Für Rückfragen:
Stephan Krähenbühl, Amt für Umweltschutz und Energie, Koordination und Controlling, Tel. 061 552 91 93
100. Geburtstag
Am 8. Mai 2014 kann Frau Martha Rosa Mall, wohnhaft im Pflegezentrum Brunnmatt in Liestal, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation, bestehend aus Regierungsrat Thomas Weber, Landschreiber Peter Vetter und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat genehmigt:
Die von der Genossenschaftsversammlung am 24. September 2013 beschlossene Statutenrevision der Wasserversorgungsgenossenschaft Walten - Laufmatt - Dietisberg in den Gemeinden Läufelfingen, Eptingen und Diegten (mit Änderung).
Behördenverzeichnis
Der Regierungsrat hat in vergangenen Sitzungen staatliche Kommissionen für die Amtsperiode 1. April 2014 bis 31. März 2018 neu bestellt. Das Behördenverzeichnis ist nun aktualisiert: www.bl.ch/amtskalender
Landeskanzlei
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Bericht der Fluglärmkommission über das Jahr 2013 an die beiden Kantonsparlamente verabschiedet. Sie stellen fest, dass der registrierte Fluglärm aus dem Betrieb am EuroAirport trotz gestiegenem Passagiervolumen weitgehend konstant geblieben ist.
Trotz einem Passagierwachstum um fast 10% auf rund 5.9 Mio. Passagiere ist die Anzahl der Flugbewegungen (Starts und Landungen) im Berichtsjahr mit 87‘319 Flugbewegungen gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die durchschnittliche Kapazität der am EuroAirport eingesetzten Flugzeuge ist grösser geworden bei gleichermassen hohen oder noch weiter gestiegenen Auslastungen der Flugzeuge. Dabei ist im Frachtbereich der Umschlag mit rund 94‘000 Tonnen auf dem Niveau des Vorjahres verharrt.
Auch in diesem Jahr 2013 können die beiden Regierungen positiv vermerken, dass sämtliche Lärmschutzbestimmungen des EuroAirport eingehalten worden sind. Die Zahl der Ausnahmebewilligungen für Flugzeuge ausserhalb der zulässigen Zeitfenster und die sehr gering gebliebene Anzahl an Bewegungen in der Sperrzeit zwischen 24.00 und 05.00/06.00 Uhr werden ebenso begrüsst wie der Umstand, dass zwischen 23.00 und 06.00 Uhr keine Landungen stattgefunden haben, welche im Flugplan des EuroAirport nicht vorgesehen sind. Die Flugbewegungen in den Nachtstunden von 22.00 bis 06.00 Uhr haben auch im Jahr 2013 zu rund 90% über die Gebiete im Norden des Flughafens stattgefunden und damit schweizerisches Territorium nicht tangiert.
Die beiden Regierungen stellen in positivem Sinn fest, dass die vom Verwaltungsrat des EuroAirport beschlossenen Massnahmen der Gebührenlenkung für Starts und Landungen in den sensiblen Randzeiten abgeschlossen werden konnten. Ebenfalls positiv zu vermerken ist, dass die Erweiterung der bestehenden Start- und Landeverbote für laute Flugzeuge zwischen 22.00 und 06.00 Uhr und das neue Verbot an Sonn- und Feiertagen vor 09.00 und nach 22.00 Uhr nun formal festgesetzt werden können, dies gar mit strengeren Lärmgrenzen zur Bestimmung lauter Flugzeugtypen als zunächst vorgesehen.
Die Quote der Südlandungen lag im Berichtsjahr bei einem Wert von 7% und damit unter dem Vorjahreswert von 7.4%. Positive Auswirkung hatten hier die ruhigen Wetterlagen in den Monaten Februar bis Juni mit wenig Nordwind. Die Anzahl Südlandungen in den sensiblen Morgen- und Abendstunden konnte auch im Jahr 2013 sehr tief gehalten werden. Die Einhaltung der Vereinbarung zur Nutzung des ILS 33 war damit auch im Berichtsjahr 2013 erneut problemlos möglich.
Weitere Auskünfte
Dr. Claus Wepler, Generalsekretär
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Telefon +41 (0)61 267 85 17
Dr. Markus Stöcklin, Stv. Generalsekretär
Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft
Telefon +41 (0)61 552 53 96
Anhörung zur Änderung der Energieverordnung: Zuschlag neu festgelegt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Energieverordnung (EnV): Neufestlegung des Zuschlags gemäss Energiegesetz (EnG). Er lehnt aber einen faktischen Automatismus bei Erhöhungen bis zur gesetzlichen Obergrenze ab.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt die Energiestrategie 2050 des Bundesrates nach Möglichkeiten. Die Mehreinnahmen von CHF 300 Mio., die durch die Erhöhung generiert werden, fliessen mehrheitlich in die Auszahlung der Einmalvergütung von Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV)-berechtigten Anlagen. Die stetig anwachsende KEV-Warteliste in diesem Bereich kann mit den Mehreinnahmen rascher abgebaut werden, was im Hinblick auf die Erhöhung der Kapazität für die Produktion von erneuerbarer Energie eine wichtige Rolle spielt.
Der Regierungsrat begrüsst, dass stromintensive Unternehmen die Möglichkeit haben, sich vom KEV-Zuschlag zu befreien. Gleichzeitig möchte er festhalten, dass die grössere finanzielle Belastung (durch die Erhöhung der Stromkosten) von kleineren und mittleren Verbrauchern, wie Haushalten oder KMU, bei jeder Erhöhung zu berücksichtigen ist und unter der Rubrik «Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft» (im erläuternden Bericht des Bundesamtes für Energie, BFE) erwähnt werden sollte. Auch für grössere stromintensive Unternehmen, die die Kriterien für eine Befreiung nicht erfüllen, wird die Erhöhung des KEV-Satzes zu spüren sein.
Auf die Stromkosten des Kantons Basel-Landschaft (für den Stromverbrauch der Verwaltungsgebäude) hat die Erhöhung Mehrkosten von rund CHF 80‘000 bis CHF 100‘000 pro Jahr zur Folge.
Für Rückfragen:
Stephan Krähenbühl, Amt für Umweltschutz und Energie, Koordination und Controlling, Tel. 061 552 91 93
100. Geburtstag
Am 8. Mai 2014 kann Frau Martha Rosa Mall, wohnhaft im Pflegezentrum Brunnmatt in Liestal, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation, bestehend aus Regierungsrat Thomas Weber, Landschreiber Peter Vetter und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat genehmigt:
Die von der Genossenschaftsversammlung am 24. September 2013 beschlossene Statutenrevision der Wasserversorgungsgenossenschaft Walten - Laufmatt - Dietisberg in den Gemeinden Läufelfingen, Eptingen und Diegten (mit Änderung).
Behördenverzeichnis
Der Regierungsrat hat in vergangenen Sitzungen staatliche Kommissionen für die Amtsperiode 1. April 2014 bis 31. März 2018 neu bestellt. Das Behördenverzeichnis ist nun aktualisiert: www.bl.ch/amtskalender
Landeskanzlei