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09.07.2013
Aus den Verhandlungen des Regierungsrats
Gratulation an Dominique Nicole Zwygart |
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Der Regierungsrat gratuliert Dominique Nicole Zwygart aus Tenniken zum Gewinn der Bronzemedaille an der Berufs-Weltmeisterschaft 2013 in Leipzig
Der Regierungsrat gratuliert Dominique Nicole Zwygart, Bekleidungsgestalterin aus Tenniken, ganz herzlich zum Gewinn der Bronzemedaille in Modetechnologie an den World Skills 2013 in Leipzig. Frau Zwygart war die einzige Vertreterin des Baselbiets im Schweizer Team und hat sich im Wettbewerb gegen starke internationale Konkurrenz mit dem dritten Platz sehr gut behaupten können. Der Regierungsrat ist stolz auf das hervorragende Resultat einer Baselbieterin an der diesjährigen Berufs-Weltmeisterschaft und wird seiner Anerkennung für die herausragende Leistung von Dominique Nicole Zwygart in einem persönlichen Gratulationsschreiben Ausdruck geben. Für Rückfragen: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 51. |
Vertretungen des Regierungsrates |
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Der Regierungsrat hat die Vertretungen in den Verwaltungen der öffentlichen und privaten Körperschaften und Vereine sowie in Kommission mit Wirkung ab 1. Juli 2013 für die beiden neuen Mitglieder des Regierungsrates wie folgt geregelt:
Regierungsrat Anton Lauber, Finanz- und Kirchendirektor: Basellandschaftliche Kantonalbank: Mitglied des Bankrates (Wahl durch den Landrat am 28. Juni 2013 erfolgt) Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft: Präsident der Aufsichtskommission Basellandschaftliche Gebäudeversicherung: Präsident der Verwaltungskommission Basellandschaftliche Pensionskasse: Präsidium der Verwaltungskommission Diözesankonferenz des Bistums Basel: Mitglied Handschin-Stiftung: Präsident der Verwaltungskommission Konsultationskommission für das Wirtschaftsförderungsgesetz: Mitglied Regierungsrat Thomas Weber, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Messe Schweiz: Mitglied des Verwaltungsrates Konsultationskommission für das Wirtschaftsförderungsgesetz: Präsident Kinderspitalrat (UKBB): Mitglied SAM (Steuerungsausschuss Medizin): Mitglied Schweizerische Rheinhäfen: Mitglied des Verwaltungsrates Verwaltungsrat Kantonsspital Baselland: Mitglied Verwaltungsrat Psychiatrie Baselland: Mitglied Basel Area: Mitglied des Vorstandes |
Wirtschaftsoffensive und BaselArea |
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Wirtschaftsoffensive: Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich weiterhin an BaselArea
Ende 2013 läuft der aktuelle Leistungsvertrag mit dem Verein Wirtschaftsförderung Basel-Landschaft und Basel-Stadt - BaselArea aus. Die Promotion des Wirtschaftsstandorts in ausgewählten Märkten im Ausland sowie die Akquisition auswärtiger Firmen und deren bedarfsgerechte Unterstützung bei der Ansiedlung sind im Leistungsauftrag der BaselArea als oberste Prioritäten aufgeführt. Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich weiterhin finanziell an BaselArea. Während der vierjährigen Budgetperiode von 2014 bis 2017 soll dem Verein ein Betriebskostenbeitrag in der Höhe von jährlich maximal 830'000 Franken aus dem Wirtschafsförderungsfonds ausgerichtet werden. Der Leistungsauftrag der BaselArea wird Anfang 2014 im Hinblick auf die "Wirtschaftsoffensive Baselland" überprüft und gegebenenfalls angepasst. BaselArea wird getragen von den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Handelskammer beider Basel, dem Arbeitgeberverband Basel, der Wirtschaftskammer Baselland, der Angestelltenvereinigung für die Region Basel, dem Kaufmännischen Verband Baselland und vom Verband Arbeitgeber Baselland. Seitens des Kantons Basel-Landschaft wird der Kantonsanteil seit der Gründung der Basel-Area im Jahr 1996 aus den Mitteln des Wirtschaftsförderungsfonds finanziert. Für Rückfragen: Thomas Weber, Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 56 01 |
Neubau der Aluminum-Laufen AG |
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Kanton Basel-Landschaft unterstützt Neubau der Aluminum-Laufen AG
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt der Aluminum-Laufen AG zu Lasten des Wirtschaftsförderungsfonds einen Projekt- und Investitionsbeitrag in der Höhe von 250’000 Franken für das Projekt P35. Das Projekt P35 sieht den Bau einer neuen, zusätzlichen doppelstöckigen Produktionshalle vor, in welcher die neue, innovative Aluminium-Stangenpresse-Produktionsanlage P35 inklusive Auslaufsystem und Öfen sowie das Transportsystem inklusive Anbindung an das bisherige System vorgesehen ist. Die Investitionskosten werden mit rund 30 Millionen Franken veranschlagt. Mit dieser strategischen Investition sichert das Unternehmen die bisherigen rund 300 Arbeitsplätze und legt den Grundstein zur Schaffung von rund 20 neuen Arbeitsplätzen. Die Gesuchstellerin bekennt sich trotz Frankenstärke und Importkonkurrenz zum weiteren Ausbau der Produktionsstätte Liesberg. Die Wirtschaftsförderungskommission hatte das vorliegende Gesuch der Aluminium Laufen AG ebenfalls geprüft, beraten und positiv beurteilt. Die Aluminium-Laufen AG mit Sitz in Liesberg wurde im Jahr 1927 gegründet. Sie hat sich bis heute zu einem bedeutenden Aluminium Guss- und Profilproduzenten entwickelt. Im Jahr 1961 ist das Profilpresswerk in Liesberg gebaut worden und im Jahr 1993 sind auch die Giesserei und die Verwaltung nach Liesberg disloziert. Auskunft: Thomas de Courten, Wirtschaftsförderung, Telefon 061 552 56 93 |
Apassung der Normkosten für Alters- und Pflegeheime |
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Apassung der Normkosten für Alters- und Pflegeheime
Die Kosten der Pflege in Alters- und Pflegeheimen werden kantonsweit einheitlich als sogenannte Normkosten durch den Regierungsrat periodisch festgelegt. Die Normkosten decken die Kosten der Pflegeleistungen, unter Berücksichtigung einer wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung. Aus den Normkosten lässt sich anschliessend die "Restfinanzierung" durch die Gemeinden rechnerisch bestimmen, da die Beiträge der Krankenversicherung sowie der Bewohnerinnen und Bewohner vom Bundesrecht festgelegt sind. Die Normkosten wirken sich somit direkt auf die Beiträge der Gemeinden an die Pflegeleistungen aus. Die aktuellen Normkosten, welche seit dem 1. Januar 2012 gelten, wurden im Jahr 2011 aufgrund einer Zeitstudie und einer Analyse der Kostenrechnungen 2010 von zehn Baselbieter Heimen bestimmt. Die vorgeschlagene Anpassung der Normkosten auf den 1. Januar 2014 beruht auf nachvollziehbaren Veränderungen gegenüber der damaligen Datengrundlage. Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Normkosten für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen auf den 1. Januar 2014 angepasst. Für diese Anpassung der Normkosten waren zwei Gründe massgebend: – Die Auswertung der Kostenrechnungen 2011 der zehn Referenzheime, die an der Zeitstudie im Jahr 2011 teilgenommen haben, hat ergeben, dass die tatsächlichen Pflegekosten im Jahr 2011 höher lagen als angenommen. Die durchschnittlichen Pflegekosten der Referenzheime bei der Anwendung des in der Zeitstudie ermittelten Verhältnisses von 65 Prozent Pflege zu 35 Prozent Betreuung lagen bei Fr. 57.36 pro Stunde und somit um Fr. 3.84 höher als die Pflegenormkosten 2012 von Fr. 53.52. – In der Schweiz wird der Pflegebedarf mit unterschiedlichen Instrumenten erfasst. Im Kanton Basel-Landschaft kommen die Instrumente BESA und RAI/RUG zur Anwendung. Im Rahmen eines gesamtschweizerischen Projekts muss spätestens auf den 1. Januar 2014 eine Kalibrierung dieser Systeme erfolgen. Dies führt bei Heimen, welche BESA anwenden, zu Mindereinnahmen. Diese werden durch eine Erhöhung der Normkosten um Fr. 3.75 pro Stunde ausgeglichen. Die seit dem 1. Januar 2012 geltenden Normkosten werden somit von Fr. 53.52 um insgesamt Fr. 7.59 auf Fr. 61.11 pro Stunde erhöht. Damit werden die Beiträge der Gemeinden an die Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen je nach Pflegebedarfsstufe um bis zu Fr. 29.05 pro Tag angehoben. Die Erhöhung dieser Beiträge führt zu einer Mehrbelastung der Gemeinden ab dem Jahr 2014. Der Totalbetrag der Beiträge aller Gemeinden steigt von zirka 23.3 Millionen Franken auf rund 30.3 Millionen Franken Die Mehrbelastung aller Gemeinden beträgt somit rund 7.0 Millionen Franken im Vergleich zu den Jahren 2012 und 2013. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Alters- und Pflegeheime ihre Mehreinnahmen bei der Pflege in Form von tieferen Betreuungstaxen an die Bewohnerinnen und Bewohner weitergeben. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der seit dem 1. Januar 2011 geltenden Pflegefinanzierung und auf der Basis diverser im Landrat eingereichter Vorstösse wird die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion eine Analyse des Gesamtsystems "Betreuung und Pflege im Alter" vornehmen und dem Regierungsrat Bericht erstatten. Die Anpassung der Normkosten auf den 1. Januar 2014 hat keinen Zusammenhang mit dem kürzlich ergangenen Urteil des Kantonsgerichts, welches die im Jahr 2011 geltenden Normkosten betrifft. Diesbezüglich muss die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werden kann. Für Rückfragen: Urs Knecht, Rechtsdienst VGD, Telefon 061 552 59 09 (Am Dienstag, 9. Juli 2013, erreichbar von 16.00 bis 17.30 Uhr). Bitte beachten Sie die eingeschränkte Verfügbarkeit der Auskunftsperson. |
Inkraftsetzung der Änderung des Steuergesetzes |
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Inkraftsetzung der Änderung des Steuergesetzes
Der Baselbieter Regierungsrat hat nach Ablauf der Referendumsfrist über das Inkrafttreten der Änderung des Steuergesetzes beschlossen. Die zwingenden Änderungen werden per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt, die fakultativen Bestimmungen hingegen, wie die günstigere Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge, per 1. Januar 2014. Am 25. April 2013 hat der Baselbieter Landrat der Anpassung des Steuergesetzes betreffend Harmonisierung und neuer Vorsorgetarif (Vorlage 2012-222) mit qualifizierter Mehrheit zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 28. Juni 2013 unbenutzt abgelaufen. Die Inkraftsetzung erfolgt durch den Regierungsrat, was dieser nun in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien getan hat. Die vom Landrat beschlossene Anpassung des Steuergesetzes wird in zwei Schritten in Kraft gesetzt: alle Bestimmungen, welche von Bundesrechts wegen auf den 1. Januar 2013 zu übernehmen sind, ansonsten die jeweilige Bundesrechtsregelung automatisch gilt, werden rückwirkend per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Alle rein fakultativen, der kantonalen Autonomie unterliegenden Bestimmungen - dazu gehören namentlich der neue Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge, die Anpassung des Rentnerabzugs sowie die Neuorganisation der Taxations- und Erlasskommission - werden auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Vgl. Steuergesetz Für Rückfragen: Peter B. Nefzger, Telefon 061 552 52 71 Michael Chiesa, Telefon 061 552 68 97 |
Gültigerklärung der Gemeindeinitiative zur Pensionskasse |
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Gültigerklärung der Gemeindeinitiative zur Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse beantragt
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die formulierte Gemeindeinitiative "Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse" als gültig zu erklären. Im April 2013 haben 28 Einwohnergemeinden das Initiativbegehren eingereicht und verlangt, dass der Kanton die Pensionskasse vollständig ausfinanziert und zwar zugunsten aller angeschlossenen Arbeitgebenden. Der Rechtsdienst des Regierungsrats kommt in der von der Verfassung vorgeschriebenen Prüfung zum Schluss, dass die Initiative rechtsgültig ist. Sie erfüllt die Erfordernisse der Einheiten der Form und der Materie und ist weder unmöglich, noch verstösst sie gegen Bundesrecht. Die jetzige Landratsvorlage zur Gültigerklärung erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen drei Monate seit Publikation der Initiative. Die noch folgende Landratsvorlage über die Zustimmung oder Ablehnung der Initiative hat innert sechs Monaten seit der Publikation zu erfolgen. Dies wird nach der Urnenabstimmung vom 22. September über die Pensionskassenvorlage der Fall sein. Für Rückfragen: Daniel Schwörer, Telefon 061 552 59 02 (erreichbar bis 15.30 Uhr sowie ab 16:30 Uhr) |
Vorlage Privatschulbesuche |
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Vorlage betreffend Finanzierung der Beiträge an Privatschulbesuche durch den Schulträger an den Landrat überwiesen
Der Regierungsrat Basel-Landschaft überweist dem Landrat eine Vorlage betreffend die Finanzierung der Beiträge an Privatschulbesuche durch den Schulträger. Die Finanzierung der Beiträge an Privatschulbesuche durch den Schulträger ist eine Massnahme des Entlastungspakets 12/15. Mit dem negativen Volksentscheid zum Entlastungsrahmengesetz am 17. Juni 2012 wurden vier Massnahmen abgelehnt, die den Kanton und die Gemeinden betreffen. Diese werden dem Landrat nun als Einzelvorlagen zum Beschluss unterbreitet. Eine dieser Massnahme betrifft die Finanzierung der Beiträge an Privatschulbesuche durch den Schulträger. Die Kosten für den Besuch einer Privatschule werden durch die Erziehungsberechtigten selbst getragen. Nach geltender Regelung leitstet der Kanton einen jährlichen Beitrag von CHF 2'500 pro Schülerin oder Schüler aller Schulstufen. Neu sollen die Gemeinden diese Beträge an den Privatschulbesuch als Schulträgerinnen für ihre Kindergarten- und Primarschulkinder selbst tragen. Anders als im Entlastungsrahmengesetz, in welchem die Gemeinden mit einer "kann"-Bestimmung grundsätzlich frei waren zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Beträge ausrichten, werden die Gemeinden mit dieser Vorlage zur Ausrichtung von Beiträgen an den Privatschulbesuch verpflichtet. Damit soll die Existenz der Privatschulen im Sinne eines vielfältigen Bildungsangebots gesichert werden. Zudem würden der Ausfall grösserer Privatschulen und die damit verbundene Überführung der betroffenen Schülerinnen und Schüler in die öffentlichen Schulen bei Kanton und Gemeinden zu erheblichen Mehrkosten führen. Durch die Übernahme der Beiträge an den Privatschulbesuch auf Stufe Kindergarten und Primarschule durch die Gemeinden wird der Kanton um ca. CHF 2 Mio. jährlich entlastet. Die Inkraftsetzung erfolgt durch den Regierungsrat. Dabei wird der Zeitpunkt so gewählt, dass die Planungssicherheit für die Gemeinden gewährleistet ist. Die vier Entlastungsmassnahmen, welche Gemeinden und Kanton betreffen, haben insgesamt auch eine Entlastungswirkung für die Gemeinden, so dass von einer Kompensation der Gemeinden durch den Kanton für die Aufgaben- und Lastenverschiebung als Folge der Übernahme der Beiträge an den Privatschulbesuch auf Stufe Kindergarten und Primarschule abgesehen werden kann. Für Rückfragen: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60 Roland Plattner, Generalsekretär, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 55 |
Jugendprogramm "Take off" soll weitergeführt werden |
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Regierungsrat möchte Jugendprogramm "Take off" weiterführen
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat vor, das Programm "Take off" für rund 1,7 Mio Franken von 2014 bis 2017 weiterzuführen. "Take off" bietet gefährdeten Jugendlichen in Krisensituationen Unterstützung in Schule, beruflicher Entwicklung und Freizeit an. Ziel von "Take off" ist die soziale und berufliche Integration von männlichen und weiblichen Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren sowie von jungen Erwachsenen im Rahmen der vier Programmteile "Take off fulltime", "Take off light", "Jobs2do" und "support4you". Eine Zuweisung zum Programm kann wegen Suchtmittelkonsum, Risikoverhalten, Delinquenz, mangelnder Integration, sozialer Auffälligkeit, schwerwiegenden familiären Problemen, aggressivem Verhalten oder schwerwiegenden Problemen in der Ausbildung erfolgen. Einweisende Stellen sind hauptsächlich die Jugendanwaltschaft, Sozialberatungsstellen der Gemeinden, Schulen, die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Ambulatorien für Abhängigkeitserkrankungen Baselland. Das Programm "Take off" besteht seit 1999. Für Rückfragen: Thomas Faust, leitender Jugendanwalt,Tel. 061 552 64 00 oder Susanne Altermatt, stv. Leiterin Bewilligungen, Freiheitsentzug, Soziales, Tel. 061 552 58 30. |
Diverses |
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt: – Die von der Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf am 13. September 2012 beschlossene Revision der Zonenvorschriften Landschaft, der Strassennetzplan Landschaft und die Mutation "Hänseliacker und Wanderwege" zum Strassennetzplan Siedlung; im Sinne der Erwägungen und damit allgemein-verbindlich erklärt (mit Auflage). – Die von der Einwohnergemeindeversammlung Giebenach am 20. März 2013 beschlossene Mutation zu den Zonenvorschriften Siedlung und die Mutation Marksteinweg zum Strassen netzplan; im Sinne der Erwägungen und damit allgemeinverbindlich erklärt. 100. Geburtstag in Bubendorf Am 12. Juli 2013 kann Herr Walter Meyer seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident, Urs Wüthrich-Pelloli, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Diana Boner wird dem Jubilar um 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Verschiedenes Die nächste Regierungsratsitzung findet nach der Sommerpause am Dienstag, 13. August 2013 statt. Die Landeskanzlei wünscht allen Leserinnen und Lesern des Medienbulletins eine schöne Sommerzeit. |